Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 15 (22.2.1904)
- Date
- 1904-02-22
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Hinderniß zur freien Ausübung pteUgion erblicken, den Tabakverschleiß am Samstag und an den übrigen Feiertagen ihrer Religion von nun an laut den alten Verfügungen ausüben können. ' Zugleich hebe ich hervor, daß die Konzession sich nicht-auf jene Trafikanten bezieht, welche nach dem 1. Oktober 1902 die Lizenz erworben haben. Tiefen gegenüber erwarte ich also die energische Kontrolle des pünktlichen Einhaltens der bestehenden Vorschriften und beauftrage strenge die Finanzdireltion vom Empfange dieser meiner gegenwärtigen Verordnung an nur solchen Bittstellern israelitischer Konfession die Trafikverschleißlizenz auszufolgen, welche zur Einhaltung der bezüglichen Vorschriften vorher die schriftliche Verpflichtung übernehmen, welche Erklärung, wenn sie im Gesuche selbst nicht enthalten, am zweckmäßigsten auf der Lokalbeschreibung anzubringen ist.* -: Der restliche Theil des Erlasses bezieht sich auf die innere Einrichtung der Trafiken, während den Schluß des Erlasses die Ermächtigung an die Finanzdirektionen bildet, denjenigen Trafikanten, welchen die Lizenz wegen Nichteinhaltung der Verordnung vom Jahre 1902 entzogen wurde, dieselbe wieder einzuräumen. „wenn das Interesse des Aerars dies erfordert und andere hindernde Gründe dagegen nicht obwalten.* Noch interessanter ist das Schreiben, welches Finanzminister Lukacs unter Zahl 8253 zu gleicher Zeit an die orthodoxe Durchführungskanzlei gerichtet hat. Dasselbe lautet: „Meine in Angelegenheit des Offenhaltens der Geschäftslokale der Tabaktrafikanten israelitischer Religion am heutigen Tage unter obiger Zahl erlassene Zirkularverordnung, übersende ich der Kanzlei mit dem Bemerken, daß ich mit den von mir getroffenen Verfügungen zum Schutze der erworbenen Rechte der zur orthodoxen Konfession gehörenden israelitischen Tabak- Verschleißer nunmehr bis zur äußersten Grenze gegangen bin. Nachdem aber mit gleichmäßigen Rechten auch gleichmäßige Pflichten verbunden sind, können auch partikulare Berechtigungen nicht aufrechterhalten werden, - wo eine für das ganze Land lautende Regulirung einheitlich festgeffellt werden muß. Um daher jeder weiteren Intervention vorzubeugen, erkläre ich schon jetzt, daß ich auf diejenigen Tabakverschleißer, welche nach dem 1. Oktober 1902 die Tabakverschleißlizenz erworben haben oder noch erwerben werden, unter keiner Bedingung die jetzt gewährte Begünstigung erstrecken werde,. Ich darf nun wohl schon mit Recht wünschen, daß mit ,der gegenwärtigen Lösung diese Frage als end- . giltig abgeschlössen angesehen werde, und ich erwarte vom Patriotismus der Kanzlei, daß sie in ihrem eigenen . Wirkungskreise unter ihren Glaubensgenossen dahin wirke,'daß die Kontinuität des TabaMrschleißes gesichert und die Bedingungen der Erfordernisse der allgemeinen Reinlichkeit und Sanität eingehalten werden." Aus diesen beiden ministeriellen Reskripten ist vor allem ersichtlich, daß es sich bei dieser „Lösung* um einen Ausgleich zwischen den Ansichten des Grafen Tisza und des Finanzministers Lukacs gehandelt habe. Es wäre jedenfalls vernünftiger gewesen, die Sache beim alten zu belassen, als diese ganz unverständliche und zum Theile das ganze Judenthum verletzende Lösung herbeizuführcn. denn dieser Beschluß bedeutet nicht anderes, als daß in Hinkunft ein strenggläubiger Jude von dem Genüsse einer Trafiklizenz ausgeschlossen bleibt, und daß jeder Jude, der in Zukunft um eine solche ansuchen will, außer seiner rechtsverbindlichen Unterschrift auch noch gewissermaßen „More judaico* die Versicherung wird geben müssen, daß er die eingegangenen Verpflichtungen auch einhalten werde. Mit Recht bemerkt ein Budapester orthodoxes Blatt: Die neue Verordnung dekretirt auch eine Art Judenstigmatisirung, wie sie nur in mittelalterlichen Zeiten Usus war. Daß die Finanzdirektion den um eine Trafiklizcnz Ansuchcnden auf alle mit derselben verbundenen Vorschriften aufmerksam mache, das findet Se. Excellenz beim Juden als unzureichend. Der Jude muß sich „schriftlich verpflichten,* es wird für den Juden gewissermaßen *>er vermoderte gelbe Fleck restituirt. vermischtes. Memel, 14. Februar. Die Notiz aus Könitz vom 8. dss. Mts. betr., kann ich Ihnen miitheilen, daß die falsch« Denunziation des Kutscher- P. vom ersten Staatsanwalt zurück gkw'esen, während die Beschwerdeklage des Kantors I. zur Untersuchung übergeben wurde. Herr Kantor I. hatte zunächst Verhör beim Bürgermeister von Könitz gehabt. £3ta». Der bekannte Gemeinderath Gregorig, der in einer Versammlung am 27. Jan. den Parteigenossen Zatzka angriff, wurde vom antisemitischen Bürgerklub, da er die vorgebrachtea Behauptungen nicht beweisen konnte, ausgeschloffen. föeuilfeton. und Michtung. Von Friedrich Rott. . 122 Zwar das erste Frühstück nahm sie, wie gewöhnlich, gemeinschaftlich mit den Brüdern ein, doch als sitz um zehn Uhr das Schinkenbrödchcn verschmähte, erhielt sie nichts anderes, und als sie Mittags der Mutter erklärte, daß sie überhaupt, nicht mehr Gekochtes essen werde, da sie nicht wisse, ob die Speisen nicht in unerlaubter Weise zubereitet würden, dq erwiderte die Mutter ächsekzuckend, wenn sie nicht essen wolle,, was ihr vorgesetzt würde, so müsse sie trockenes Brod essen, und selbst daS wäre noch zu viel für ein ungehorsam^ Kind.