Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 15 (22.2.1904)
- Date
- 1904-02-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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317 Forchheimer als Wohlthäter nie vergessen wird bei Tausenden. Uns Allen, die wir einen treuen freund und Helfer bei jeder Gelegenheit entbehren, möchte Er neue Männer erstehen lassen, die dem Beispiele dieses edlen Menschen folgend, eintreten für wahrhaft Gutes und Edles. G. Lpepcr. 15». Febr. Der hiesige Bischof veröffentlichte im „Rhein. Volksbl." seinen diesjährigen Fasten- Hirtenbrief. Es feien demselben folgende Stellen entnommen. die wir den Lesern dieses gesch. Blattes zum Selbsturtheil unterbreiten: Unter anderen! heisst es in dem Briefe: „Der Erfolg des Auftrages des Stifters der christlichen Religion ist bekannt und der wunderbare Erfolg über das Heidenthum und Iudenthum (?) unter den schwierigsten Verhältnissen bei der Zähigkeit, mit der sowohl die Heiden, als die Juden an ihren althergebrachten Lehren und Sitten hingen u. s. w." Zwei Fragen seien uns hier gestattet: 1) Worin sich der Sieg des Christenthums über das Iudenthum bekundet? und 2) ob die christliche Religion ihr Entstehen nicht den Lehren und Sitten der jüdischen Religion zu verdanken hat? I. S ch ö n. Ungarn. Budapest, 14. Febr. (Die Angelegenheit der jüdischen Trafikanten in Ungar n.) Bekanntlich hat Finanzminister Lukacs noch unter der Regierung Szells eine Verordnung erlassen. durch welche der strenggläubige Jude vor die Alternative gestellt wurde, entweder den durch ihn stets streng gehaltenen Sabbat und die anderen jüdischen Feiertage zu entheiligen oder den Ruin seines Geschäftes herbeizusühren. Die Verordnung, welche ausschliesslich an die Adresse der „Trafikbesitzer mosaischer Konfession" gerichtet war, verursachte damals grosse Konsternation im Lager der orthodoxen Juden Ungarns und nicht geringe Ueberraschung in christlichen liberalen Kreisen. Die einzelnen orthodoxen Fraktionen nahmen die Angelegenheit in die Hand, eine Landeskonferenz wurde einberufen, es wurden an den Finanzrninister verschiedentliche mündliche und schriftliche Vorstellungen gemacht. aber man kam über platonische Versprechungen nicht hinaus, roelche es jedoch nicht hinderten, dass die Finanzbehörden die ministerielle Verordnung mit aller Strenge handhabten und denjenigen Juden, welche nach altem, eingebürgerten Usus, am Sabbat eine Trafikverschleisserin bestellten, die Trafiklizenz entzogen. Da in den Dörfern die Trafik eigentlich nur einen Adnex zu irgend einen« anderen Geschäfte bildet, so litt durch den Verlust Trafik das Hauptgeschäft selbst, und die in die grossen Städte oder gar über die Landesgrenze strömenden, ruinirten jüdischen Existenzen nahmen immer mehr an Zahl zu. Inmitten der Aktion der strenggläubigen Juden gegen diese Einsckränkung der Religionsfreiheit brach die grosse Krise über das Land herein, und die Aktion kam in's Stocken, aber nicht die Durchführung der Lukacs'schen Verordnung. Grosse Hoffnungen wurden an den Regierungsantritt des Grafen Stefan v. Tisza geknüpft. Die Aktion der Juden setzte von neuem ein, und auch die orthodoxe Durchführungskanzlei, welche als Vertreterin der Interessen der orthodoxen Juden Ungarns anerlannt ist. nahm sich der Angelegenheit mit grösserer Energie, als dies ursprünglich der Fall war. an, und so kam jene neue Verordnung des auch der jetzigen ungarischen Negierung angehörenden FinanzministerS Lukacs zu Stande, welche jetzt die orthodoxen Kreise Ungarns so lebhaft beschäftigt. Wir wollen hier zunächst den famosen Zirkular- Erlaß und das im Anschlüsse an denselben, an die Durchfllhrungskanzlei gerichtete Schreiben in deutscher Ucbersetzung wiedergeben: Der Erlaß lautet: „Vom kön. ung. Finanzministerium (Zahl 8253.) Zirkularerlass an sämmtliche kön. ung. Finanzdirektionen und auch an diejenige von Agram, in Angelegenheit der Offenhaltung der Geschäftslokalitäten i»er Trafikverschleisser israelitischer Religion. Der Vollstreckung meiner in Angelegenheit des Osfenhaltens der Geschäftslokalitäten seitens ^er Trafikanten am 22. September 1902 (unter Zahl 42732) erlassene und im „Penzugyi Közlöny" Rr. 24 des Jahrgangs 1902 veröffentlichten Verordnung werden seitens eines Theiles der Trafikanten israelitischer Religion fortwährend vom glaubensgrundsätzlichen Standpunkte Hindernisse entgegengestellt. Diese Umstände in Betracht ziehend und in Würdigung dessen, dass jene Trafikanten, welche vor Herausgabe der zitirten Verordnung die Lizenz erworben. mit den Erfordernissen der neuen Verfügungen noch nicht rechnen konnten, habe ich beschlossen, bezüglich eines Theiles der israelitischen Trafikanten von der rückwirkenden Kraft dieser Zirkularverordnung ebzusehen. Demgemäss gestatte ich ausnahms- und übergangsweise. ohne indessen dadurch die zirtirte sowie meine in dieser Angelegenheit am 3. April 1903 unter Zahl 29210 erlassene Zirkularverordnung ausser Kraft zu sehen, dass alle jene Trafikanten israelitischen Glaubens. welche vor dem Inkrafttreten der erstzitirten Zirknlarverordnung oder vor dem 1. Oktober 1902 die Lizenz erivorben haben und in der Anwendung der neuen Ordnung vom Standpunkte ihrer orthodoxen Glaubensvorschrisien einen Gewissenszwang und ein