Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 62 (4.8.1904)
- Date
- 1904-08-04
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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@i* Jspael’ Ceutral-Organ für das orthodoxe Judenthum. Matter für die israet. Schule. 4. August 1904.] [Kr. 10. Die orthodoxe» LebrerverbaodsroiUjIieder vor dem Forum der Eabbi»er4iommif|io» der „Freie» Vereinigung". von ^eniinarlchrer Llias Gut in Göln. »n'?!t iverdei, ne. was vlanlvs ist g»'scb»hen. Weitst'hkiid. planvoll mir.lnsnnnnensniipsril, llnd n>a4 drr .Zorn. und »vaÄ der frohe Mulh M>ä> spreän'ii liest in» Uederstnst dos Herzens, künstlichei» lveineste mir vereinen. Uitd eine >«lage snrckstbnr draus bereiten. ' Diese Worte aus Wallensicin.s Monolog tarnen mir in'S Gedächtnis;, als ich das Referat des Herrn Provinzialrabbiner Cohn in Fulda über die Zuge hörigkeit orthodoxer Lehrer zum Lehrerverbande. das ja auch in diesen Blättern abgedruckt war. zu Gesichte bekam. Eine merkwürdige Gerichtssitzung rvar'S doch, die am 5. Januar im Hörsaale der Frankfurter NeligionSgesellschaft stattfand, gleich merkroürdig. ob die Normen des jüdischen oder des deutschen Rechtes zu Grunde gelegt werden. Anwesend waren nämlich die Richter, der Ankläger und einige Zuhörer, e» fehlten also der Angeklagte, der Bertheidiger und die Sachverständigen. Der Angeklagte erfuhr erst ein halbes Jahr später, daß über ihn verhandelt worden sei und zwar wegen Zugehörigkeit zu einer verbetenen Ver bindung. Merkwürdig ist auch, daß einige der Richter der gleichen oder einer ähnlichen Bereinigung angehören. während andere Mitglieder deS Tribunals die Versammlungen der ominösen Verbindung als Gäste mit ihrem Besuche beehren, die sie nun mit dem Interdikte belegen sollen. Merkwürdig ferner, daß einige Richter später dem Angeklagten erklärten, die Sache sei ihnen so fremd und unbekannt, daß sie selbst nach der eingehenden Rede deS Anklägers so klug wie zuvor gewesen seien; sie fühlten sich daher nicht kompetent genug, in dieser Sache ein entscheidendes Urtheil zu fällen. Welches Ende diele mcrklvürdige Verhandlung genommen, ob Vertagung oder Verurtheilung oder Freisprechung beschlossen wurde, weiß niemand der Beteiligten zu verratben. Da nun nach einem halben Jahre die Anklagerede durch die Presse der Oefsentlichkeit übergeben wurde, — die im Laufe dieses halben Jahres vernommenen Geschehnisse wurden, soweit sie eine Belastung der Angeklagten darzusiellen scheinen, in der Veröffentlichung der Anklagerede noch verwerthet — heischt es das Interesse des Betroffenen, daß auch sein Standpunkt dem Publikum bekannt werde. Dadurch soll erzielt werden, daß die Angelegenheit nochmals einem unvoreingenommenen Gerichtshöfe zur gesetzmäßigen Behandlung übergeben werde. Das Delikt heißt: Zugehörigkeit zum Verbände der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche; die Anklage vertritt Herr Provinzialrabbiner Dr. Cahn in Fulda. Die Rede beginnt mit dem Hintveise, ob wohl jelnals Hirsch. Hildesheimer etc. mit Holdheim. Geiger etc. zur Begründung eines Rabbinerverbandes zu-