Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 62 (4.8.1904)
- Date
- 1904-08-04
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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1333 bin bleibend Zeugniß seines hingebenden Wirkens seien die Statuten des Vereines, an deren Ausarbeitung er Theil genommen und die beute noch ein sprechender Beweis der Gründlichkei: und Gediegenheit seien. Im Anschluß an diese Rede wurde der übliche Trauersalaw.ander gerieben. Zuvor wurde eine große Anzahl Entschuldigungsschreiben und Kondolenzt-legrammen verlesen. Frankreich. Paris. (Minister P e l l e t a n in St. E t i e n n e.) Während des Besuches, den der Marineminister Pelletan kürzlich der Stadt St. Etienne ab stattete, wurde er dort vom Ortsrabbiner S«'ckies be- Willkomms. Der Minister unterhielt sich mit dem Rabbiner in liebenswürdigster Weise. Im Lause des Gesprächs sagte er ihm: ..Ich danke Ihnen für die freundlichen Worte, die Sie zu meiner Begrüßung gesagt haben. Noch vor wenigen Jahren war Frankreich das Opfer barbarischer, häßlicher Leidenschaften, wie sie das Mittelalter kaum aufzuweisen hatte, aber Dank unseren angestrengten Bemühungen ist eine Aendcrung zum Neueren eingetreten. Die Regierung der Republik wird auch ternerbin bestrebt sein, das Land nach den Grundsätzen der Toleranz und Gleichheit zu leiten." Rußland. Petersburg. (Jüdische Verwundete i m russisch-japanischen Kriege.» Die russische offizielle Hcereszeitung „Rußkij Invalid" publiziert folgenden Regimentsbefehl des Generalmajors Zilinsky: „Ich gebe hiemit die Liste derjenigen Krieger aus dem n. und 12. Regimente bekannt, welche in der am 18. April in der Nähe des Dorfes Tjurentscknn stattgefundenen Schlacht verwundet wurden und nach Heilung ihrer Wunden noch vor Abschluß des Krieges zu ihren Truppenrheilen zurückkehrten. Ter Generalkommandant Kuropatkin verlieh diesen Verwundeten die Tapferkeitsmedaille (Georgsorden). Ich fühle mich verpflichtet, der unter meinem Kommando stehenden Division die Namen dieser Helden, welche ihre Pflicht so wacker erfüllt haben, öffentlich bekannt zu geben. Mögen ihre Namen in der Geschichte des 11. und 12. Regimentes in aller Ewigteit in Erinnerung bleiben und ihren Kameraden als Muster und Ansporn dienen. Ick drücke den Oftizieren, welche solche Helden erzogen haben, meinen tiefsten Dank aus." Unter den hierauf aufaezählten Verwundeten dieser zwei Regimenter werden auch die folgenden drei jüdischen Soldaten genannt: Samuel Ribin. Hirsch Sckefiuk vom 11. ostsibirischen Regiment und Mordeckai Ieschin vom 12. ostsibirischen Regimente. Wiborg. Zur Judenfrage in Finnland erhalt die „Ztg. d. Iudenth." aus Wiborg die folgende sehr interessante Zuschrift: ..Bezüglich der Mittheilung in Nr. 29 Ihres geschätzten Blattes, daß der hiesige Gouverneur den Aufenthalt der Juden auf dem Lande in den Sommerfrischen verboten hat, bin ich im Stande, Ihnen Näheres zu berichten. Mit dem Attentat auf Bobrikow hat dieses Verbot nichts zu thun. Dieser Erlaß ist noch bei Lebzeiten Bobrikows ergangen. Um aber den Hintergrund dieses urplötzlichen „mysteriösen" Verbotes zu entdecken, müssen hier einige Bemerkungen zur allgemeinen Judenfrage in Finnland Platz finden. Wie bekannt, „genießen" die Juden in Finnland grausame. mittelalterliche „Rechte". Die finnisch-schwedische Verfassung duldet überhaupt keinen Juden auf dem finnischen Boden. Zur Negierungszeit Nikolaus l. fanden nach 2ö-jährigem Militärdienst in Finnland einige jüdische Soldaten daselbst ihre Heimath. Der finnische Senat hatte deßhalb große Kopfschmerzen zu überwinden und suchte durch die folgenden Maßregeln sich abzukiihlen: 1. Die in Finnland ansässigen Juden sind nicht befugt, außerhalb Helsingfors, Wiborg und Abo sich nicderzulasscn (einschließlich auch eines jeweiligen j Aufenthalts auf dem Lande).! I I. Die in Finnland ansässigen Juden dürfen i leine Heirath mit den auswärtigen Juden schließen. > III. Das Handelsrecht in Finnland untersagt ’ den Juden alle Beschäftigungen außer mit Lumpen,! Streichhölzern und alten Kleidern; der Erwerb unbej wcglicher Güter ist den Juden strengstens untersagt.! IV. Die Juden erhalten Aufenthaltspässe nicht! länger als auf sechs Monate. J V. Die finnische Verwaltung findet für amze- , messen, jeden Juden nach Begehen eines Verbrechens innerhalb 24 Stunden aus dem Lande aus',»weisen. Diese Maßregeln gegen die Juden bedürfen keines weiteren Kommentars. Von Antisemitismus im vollen Sinne des Wortes kann hier die Rede nicht sein, da die ganze jüdische Bevöllerung in Finnland ca. 700 Seelen zählt. Der finnische Bauer hat eine Vorstellung von einem Juden wie von einem bösen Dämon, und deßhalb verfolgt er ‘ ihn. Nur solchen „barbarischen" Vorstellungen konnten derartige Gesetzt entspringen. Die finnisch-schwej discke Verwaltung ist zwar im letzten Jahrzehnt dessen bewußt gctvescn und ließ theilweisc jene harten Verfügungen unbeachtet. Als neulich die finnischen Behörden durch russische erseht wurden, ist diese gesetzliche „Tradition" natürlich wieder ins Leben gerufen worden. Besonder? aber bemüht sich der Wiborger Gouverneur MZasojedofs dieser „Tradition" buchstäblich treu zu bleiben. Seine neuerdings „entdeckten" Verordnungen >ieß er in dreisprachlichen (russisch, finnisch und schwedisch) Texten auf den Eisenbahnstationen in Dörfern etc. anschlagen. Der verstorbene Bobrikow ist den Juden gegenüber liebenswürdig ge-