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Der Israelit · 1904-02-17 · Heft 13-14 (17.2.1904) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 13-14 (17.2.1904)
Date
1904-02-17
Page
– (sequence 19)
Language
German
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299 eine solche wäre sicher nicht ausgeblieben, da doch der Berblutungstod nicht im Momente der Durchschneidung der Gefäße einritt, sondern immerhin 2—5 Minuten bis zum vollständigen Erlöschen der Herzthätigkeit verfließen. Ich habe gerade den Obduktionsbefund über einen Verblutungstod bei einem Knaben zur Hand — es ist dies der Tantener Knabenmord (1891), bei welchem ebenfalls ein jüdischer Schlächtermeister eines „Ritualmordes" verdächtigt, aber auf Antrag des Staatsanwalts selbst freigesprochen wurde — der uns ein typisches Bild des anatomischen Befundes bei dieser Todesart gibt. Es heißt dort: „Sämmtliche H^.uttrennungen am Halse sind mit frischem, meist geronnenem Blut theilweise unterlaufen, theilweise bedeckt . . . sämmtliche Ränder an den durchschnittenen Muskeln. Nerven und Venen, sowie am Schlunde sind scharf, mehr oder weniger mit Blut unterlaufen; namentlich findet sich geronnenes schwarzes Blut in dem Zwischengewebe in der Nähe der durchschnittenen Gesäße. Die außerordentlich blutleeren Lungen sind in ihrer vorderen Hälfte blaß, nur in ihrer hinteren blaßröthlich. Der Kehlkopf und die Luftröhre sind auf ihrer Schleimkaut mit frischem, geronnenen Blut bedeckt, welches sich bis in die kleineren fortseht. Der Schlund ist blaß und leer. Die großen Gefäße der Brust sind blutleer, blaß, die Lungen auf dem Durchschnitt blutleer . . .* Dieser Befund ist übrigens jedem Arzte geläufig. welcher derartig Sektionen bereits gemacht; ich selbst hatte seinerzeit einigemal hierzu Gelegenheit in Altbaycrn, wo, früher wenigstens, Verblutungen in Folge Stichverletzungen öfters vorkamen. Gegen die Annahme, daß die Erstickung als Begleiterscheinung der Verblutung erfolgt sei. in der Weise, daß etwa Luft in die Luftröhre gedrungen und dadurch der Luftzutritt zu den Alveolen abgeschnitten worden sei, spricht hinwieder der Sektionsbefund, nach welchem sich die Luftröhrenäste leer zeigten. Wie der Befund der inneren Organe, so muß auch der Zustand der Kleider Winters als Beweis gegen eine bei Lebzeiten stattgehabte Verblutung angesprochen werden. Wäre die Durchschneidung der Halsgefäße Winters bei dessen Lebzeiten erfolgt und zwar solange, als er sich noch in angekleidetem Zustande befand, so wären die Kleidungsstücke von sämmtlich von dem bei einem solchen Akte geradezu stromweise sich ergießenden Blute völlig durchtränkt worden. Es ist dies überall als natürliche stete Begleiterscheinung eines durch Verblutung nach außen eintrctenden Todes beschrieben; auch in dem eben erwähnten Sektionsbefunde ist dies der Fall; es heißt dort: „Die Kleiderpartie um den Hals ist von dem eingetrockneten Blute starr-reif. Die Kleider auf der Rückseite der Leiche, namentlich auf der oberen Rucken- und Schulterpartie, stark mit angetrocknetem Blute besudelt." An den Kleidungsstücken Winter's sind dagegen nur Spuren von Blut zu finden gewesen, welche den Eindruck machen, daß sie einfach — beim Anfassen mit blutigen Händen — angewischt waren. Es ist also anzunehmen, daß die Zerstückelung der Leiche Winters erst noch dessen Entkleidung stattfand, nicht aber vielleicht, daß die Ermordung Winters erfolgte, als derselbe in einem entkleideten Zustand sich befand, denn dagegen spricht der übrige Befund (Spermaflecken), wie unten noch erwähnt werden soll. Demnach stimmen alle Zeichen dafür, daß an Winter Erstickung verübt worden ist, und zwar in einer Weise, daß hierdurch allein der Tod herbcigefllhrt wurde; ausgeschlossen wäre eine solche Annahme nur dann, wenn die bei der Leiche tatsächlich festgestellte Blutleere oder, wohl richtiger gesagt, Vlutarmuth nur durch Verblutung während des Lebens erklärt werden könnte; dies ist indeß keineswegs der Fall. Die Blutleere betraf nämlich hauptsächlich die großen Gefäße — Arterien und Venen; erstere sind aber, wie wir wissen, nach dem Tode überhaupt leer, was ja auch schon den Alten bekannt war, weßhalb diese annahmen, daß die Arterien auch während des Lebens nicht Blut, sondern Luft — Pneuma — erhalten. Die vorhandenen inneren Organe, wie Lunge und Hirn, waren durchaus nicht blutleer, auch die Vrustmuskulatur ist als braunroth bezeichnet. Aus den Venen konnte aber auch nach dem Tode das darin enthaltene Blut ausgeflossen sein, waren doch sämmtliche große Blutadern am Halse, .unterhalb des Zwerchfells, an den Oberschenkeln, an Knien und Oberarmen durchtrennt worden. Daß solche starke Blutungen aus nach dem Tode durchschnittenen Venen erfolgen können, weiß jeder, der bei Sektionen zum Verspiel bei herabhängendem Kopf zur Herausnahme des Gehirns, die dortigen Gefäße durchschneidet oder der einen ungeübten Anfänger bei Ablösung der ersten Rippe und des Schlüsselbeines eines Vene anschneiden sieht. Die Ausblutung wird um so leichter erfolgen, wenn die Durchschneidung der Gefäße bald nach dem Tode erfolgt oder die Gerinnung des Blutes — wie beim Erstickungslode — sehr spät eintritt. Ist aber der Tod nicht durch Verblutung, sondern durch Erstickung eingetreten, so hat die Lösung der Frage, ob der Halsschnitt ein Schächtschnitt sei. keine eigentlich; Bedeutung mehr. Da dieselbe jedoch bei dem Prozesse Winter angeregt wurde, so muß sie hier wenigstens kurz berührt werden. Der eine der Erstobduzenten ist der Anschauung, daß eine Aehnlichkeit zwischen dem bei Winter gefundenen Halsschnitte und dem von einem als Sachverständigen vernommenen Thierarzte geschilderten Schächtschnitt gefunden werden könne, während das Medizinalkollegium dies entschieden verneint, und zwar mit gutem Grunde. Der Schächtschnitt wird nämlich nach Vorschrift mit einem haarscharfen, von jeder Scharte freien Messer etwas unterhalb des Kehlkopfes rasch durch die Weichtbeile des Halses geführt, so tief, daß er bis an die Wirbelknochen vordringt; »durch denselben werden die Haut, die Luftröhre, der

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