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Der Israelit · 1904-02-17 · Heft 13-14 (17.2.1904) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 13-14 (17.2.1904)
Date
1904-02-17
Page
– (sequence 20)
Language
German
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300 Schlund, die Blut- und Pulsadern, sowie die Nervenstamme, welche diese großen Gefäße begleiten, vollständig durchtrennt, und zwar darf während des Schächtens nicht innegehalten werden, ehe Gurgel und Schlund durchschnitten sind. Der Halsschnitt bei Winter aber ist, wie auch aus der Beschreibung der Erstobduzenten entnommen werden kann, nicht mit einem Zuge von vorne nach hinten geführt, sondern von der einen Seite vorne um den Nacken herum nach der andern Seite vorne, wobei das Ende des Schnittes nickt - in den Anfangstheil desselben einmündete, sondern in einem Zapfen auslief. Es ist also aus diesem Grunde mit Recht anzunehmen, daß der Halsschnitt kein Schächtschnitt war. sondern erst nach dem Tode Winters geführt wurde und somit keine andere Bedeutung hat. als die anderen zur Zerstückelung der Leiche, jedenfalls behufs besserer Bergung derselben, vorgenommenen Durchtrennungen. Damit ist natürlich nickt ausgeschlossen. daß der Mord überhaupt nicht von einem Juden verübt sein könnte, ausgeschlossen ist damit nur ein religiöses Motiv — ein jüdischer Ritualmord; aus persönlichen Motiven kann die That selbstverständlich ebensowohl von einem Juden wie von einem Christen begangen worden sein. Wenn man den Nachweis von gewissen Flecken an Winters Kleidern berücksichtigt, so ist wahrscheinlich, daß die Ermordung Winters während oder kurz nach einem Geschlechtsverkehr erfolgte und daß es sich um einen Eifersuchts- oder Racheakt handelte wegen Schändung der Familienehre, sei es durch Verführung der Frau oder der Tochter oder Schwester oder Geliebten. Bedenkt man. daß Winter allseits als junger kräftiger Mann geschildert wird, so kann die Überwältigung desselben keine leichte gewesen sein, wenn derselbe nicht meuchlings überfallen und rasch durch Betäubung kampfunfähig gemacht wurde. Die Anwendung narkotischer Mittel ist nach dem Resultate der vorgenommenen chemischen Untersuchung ausgeschlossen, wahrscheinlicher wäre Betäubung durch Schlag auf den Kopf, wie die wissenschaftliche Deputation anzunehmen nicht abgeneigt ist. Spuren eines Kampfes sind an der Leiche von den Obduzenten nicht beschrieben worden, namentlich findet man nichts erwähnt über die Beschaffenheit der rechten Hand und deren Fingernägel, von ihrem Vorhandensein erfährt man überhaupt nur etwas aus dem Vergleich, der zwischen der Größe des Herzens und der rechten Faust einmal gezogen ist. Von Verletzungen sind am Gesicht oberflächliche, nur die Oberhaut betreffende Defekte, ohne Blutaustritt ins Gewebe, erwähnt, sowie zwei sichelförmige Eindrücke von etwa 6 mm Länge und 1 mm Breite an der linken Seite des Kinnes, von bräunlicher Farbe, welche nach Auffassung der wissenschaftlichen Deputation wegen ihrer tiefen Lage und des unterliegenden Kieferknochens als Zeichen einer gewaltsamen Verschließung des Mundes nicht angesehen werden können. Mit solcher Bestimmtheit dürfte letzteres jedoch nicht in Abrede gestellt werden, denn es könnten dies immerhin die Eindrücke der Nagel der zwei letzten Finger gewesen sein, wenn der Thäter, vielleicht mit zwei Händen, mittels eines Tuches Nase und Mund verschloß, wobei die zwei Fingernägel frei sein und sich in die Haut einpressen konnten. Ein anderer Befund verdient indeß auch Beachtung: An der rechten Seite des Hinterkopfes war nämlich eine 9 cm lange und durchschnittlich 2 c-m breite Hautstelle von fast blasser Farbe, auf welcher die Haare fehlten und in deren Umgebung die Haare gelockert waren, während sie sonst am Kopf äußerst fest saßen. Man könnte daraus den Schluß ziehen, daß Winter von hinten überfallen. an den Haaren gepackt — im Sektionsbefunde ist allerdings nichts über die Länge derselben erwähnt — und in die Kissen gedrückt und so erstickt wurde, oder daß eine Komplikation der beiden hier genannten Angriffsarten zur Erstickung des Winter statthatte. Ein bestimmtes Urtheil ist also nicht möglich; jedenfalls aber ist der Mord mit großem Raffinement ausgeführt worden; schon die Zerstückelung des Leichnams fetzt neben Sachkenntniß eine große Energie und Kaltblütigkeit voraus, wie eine nicht geringe Sorgfalt, um die einzelnen Leichentheile und Kleider so lange Zeit ganz unentdeckt zu verwahren und dann an öffentliche Plätze bringen zu können. Es erscheint geradezu merk- . würdig, daß es nickt gelang, auf eine Spur des oder der Thäter zu kommen, wenn man bedenkt, daß die Leichentheile in Zwischenräumen von mehreren Tagen einzeln gefunden, die Kleidungsstücke aber nahezu ein Jahr verborgen wurden und daß jetzt noch einige Theile fehlen. Es wäre wohl möglich, daß die Thäter selbst die öffentliche Meinung mit dem Blutmärchen eines israelitischen Ritualmordes anfänglich auf falsche Fährte zu locken suchten. Für uns Aerzte ergibt sich aber auch hieraus wieder die alte Lehre, mit aller Unbefangenheit und Voraussetzungslosigkeit an die Obduktion namentlich solch zweifelhafter Fälle heranzutreten und die Befunde ebenso objektiv als erschöpfend genau darzustellen, denn nur dadurch ermöglicht man einerseits eine richtige und somit gerechte Beurtheilung der ganzen Sachlage und erspart sich andererseits die allenfallsige Demüthigung einer nachträglichen, manchmal nicht gerade liebevollen Korrektur durch die Obergutachter. Im beschriebenen Falle war allerdings die Ausführung der Obduktion und die Begutachtung des Befundes dadurch erschwert, daß immer nur einzelne Leichentheile und überhaupt nicht alle Organe des Körpers zur Untersuchung Vorlagen.* Die Mahnung zur Unbesonnenheit, die. wenn auch unausgesprochen, an die Adresse der Erstobduzenten acrichtei ist. kommt leider zu spät. Wie anders hatte sich der Verlauf der traurigen Affaire gestalten können, wenn nicht von Anfang an die Antisemiten an der Arbeit. gewesen wären und die Kopfe verwirrt hätten, so daß für Unbefangenheit kein Raum mehr war.

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