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Der Israelit · 1904-02-11 · Heft 12 (11.2.1904) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 12 (11.2.1904)
Date
1904-02-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
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§ 6. Die Prüfung ist eine theoretische, schriftliche und mündliche, sowie eine praktische. § 7. Die schriftliche Prüfung umfaßt die unter Aufsicht zu fertigende Ausarbeitung: a) eines deutschen Aufsatzes über ein Thema aus der biblischen oder nachbiblischen Geschichte, oder über ein Thema aus der isr. Glaubens- oder Sittenlehre; b) einer Nebersehung, grammatischen Analyse nebst sachlichen Erläuterung eines hebr. Textes aus dem Pentateuch oder aus dem isr. Gebetbuch. Auch die Wahl eines bekannten liturgischen Psalms ist zulässig. § 8. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Facher und Forderungen: A. Religionswissenschaftliche Fächer. 1. Hebräisch: Außer den in § 7b angeführten Texten soll der Prüfling auch einen leichteren, unvokalisirten, rabbinischen Text aus einem der bekannteren Ritualkompendien oder aus dem Raschikommentar zum Pentateuch richtig lesen und fachlich erklären. Ferner hat er hinreichende Kenntniß und Fähigkeit an Uebersetzen und Erklären der isr. Gebote und Vertrautheit mit dem synagogalen Ritus nachzuweisen. 2. Biblische und nachbiblische Geschichte. 1) Volle Vertrautheit mit der bibl. Geschichte. sowohl hinsichtlich der einzelnen Begebenheiten und Persönlichkeiten, als auch des Zusammenhanges und des Verlaufes der Volksgeschichte Israels. 2) Allgemeine Kenntniß der wichtigen Thatsachen und Persönlichkeiten, sowie der Schriftwerke der nachbibl. Zeit. 3. Bibelkunde. 1) Kenntniß der massorethischen Ordnung. Eintheilung und Reihenfolge, sowie des Hauptinhalts der einzelnen Schriften des Alten Testaments. 2) Besondere Vertrautheit mit dem Inhalte der fünf Bücher Mosis, ferner einer größeren Anzahl von Psalmen und Stellen aus dem Probheten. 4. Glaubens- und Pflichtenlehre. 1) Kenntniß der Glaubenslehre des Judenthums auf Grund eines der bekannteren Lehrbücher der systematischen Religionslehre oder der 13 Artikel des Moimonides nach der Formulirung der am männri-* Erläuterungen dieser Sätze, bezw. der Glaubenslehren durch Bibelworte u. Aussvriiche der Weisen. 2) Kenntniß der Sittengebote und religiösen Vorschriften des Judenthums. R. Allgemeine Fächer. 1. Deutsche Sprache. 2. Geschichte und Geographie. 3. Pädagogik. Hier sind die einschlägigen Bestimmungen über die Seminarentlassungsprufüngl ' maßgebend. (Verordnung, die Prüfungen für das Lehramt an Volksschulen betreffend, vom 16. Januar 1876). § 9. In der praktischen Prüfung hat der Prüfling durch eine Lrhrprobe seine Lehrbefähigung nachzuweisen. § 10. Die Leistungen der Prüflinge werden nach dem Ergebniß der Prüfung und auf Grund der für die . einzelnen Prüfungsgegenstände erhellten Roten in einer Gesammtnote mit den Prädikaten „sehr gut", „gut", „im ganzen gut", „genügend" oder „ungenügend" ausgedrückt. Heber die Ertheilung der Roten in den einzelnen Prüfungsgegenfländen und der Gesammtnote ist von der Prüfungskommission gemeinschaftlich nach Stimmenmehrheit zu entscheiden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. § 11. Diejenigen, welche die Prüfung bestanden haben, erhalten ein Zeugniß. aus welchem das Ergebniß der Prüfung in den einzelnen Gegenständen, die besondere Art der Lehrbefähigung, sowie die Gcsammt note zu ersehen ist. Darmstadt, den 20. Januar 1904. Großh. Ministerium des Innern Rothe. de Beauclair. Ungarn. Packs (Ungarn). Wiederum ist eine der würdigsten Frauen aus unserer Mitte geschieden. Die Gattin des berühmten Packser nnHi m» jxsm •oi tsmpi pw und Tochter des großen bi man bnn *n rw. ist am vergangenen Mittwoch. 3. Febr., nach mehrwöchentlicher Krankheit gestorben. Die nnfc fand Donnerstag (4. Febr.) Nachmittag unter großer Teilnahme statt. Unter den Hunderten, die ihr die letzte Ehre erwiesen, sah manviele Fremde aus Rah und Fern, die herbeigeeilt waren. Hespedim hielten die Söhne, unser allverehrter Herr Oberrabbiner, und die Rabbiner Szemdrö, Gyömöre, Csorna, Derer skr. ferner ihre Enkel Rabb.-Cand. Jakob S o f e r und Rabb.- Cand. Mnachem Sofer. Auch sprachen Rabbiner aus Csorna und Rabbiner Hoffmann aus Papa, die alle ihre großen Verdienste in würdigster Weise schilderten. Es war herzerschütternd, als einer der Redner die letzten Worte dieser großen rjy« wiederholte. Sie sagte nämlich: „Mein p*tx versprach mir vor seinem Tode ein pbn von seiner Thora, wie es in seiner nnve ausdrücklich ersichtlich ist, mit diesem pbn gehe ich getrost dem Tode entgegen. Ihr tco xtbta, seit 50 Jahren mit den tausenden 2"nn2 der N2^, die np-tt mit den Armen atwn nxh* und ihr mpmr ward besonders hervorgehoben. . Das Schluchzen und Jammern der ganzen Gemeinde und von allen Anwesenden waren Beweise der großen Anhänglichkeit und Liebe, die man für sie hegte. j-rärin

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