Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 12 (11.2.1904)
- Date
- 1904-02-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Den interessantesten Theil der Verhandlung Lil dete die Besprechung der neuen Ausschreitungen, die in Marokko gegen die dortigen Juden vorgekommen sind. Allseitig wurde bedauert, daß die Nachrichten von dort so langsam fließen, daß man erst jetzt von den Excrffen, welche am 17. Dezember stattfanden, erfuhr, obwohl mehrere Schulen der „Allianz" in der Nähe liegen. Der Hilfsverein bewilligte sofort 2000 Mark, welche an die Anglo Jewish Association in London geschickt und durch den englischen Konsul in Casablanka vertheilt werden. Zugleich erklärt sich der Hilfsverein bereit, Spenden für diesen Zweck entgegenzunehmen. Sollte der Umfang des Unglücks nach dem Eintreffen genauerer Nachrichten sich größer Herausstellen, als man gegenwärtig annimmt, so wird der Hilfsverein noch weitere Mittel zur Verfügung stellen. Komtz, 8. Febr. Die „Konitzer Zeitung" schreibt: „Aus dem Schlochauer Kreise ist an die Kgl. Staatsanwaltschaft in Könitz ein Ersuchen um sofortiges Einschreiten gegen einen „bedauerlichen Unfug" gerichtet worden: Die „Ostd. Tagesztg." erfährt darüber folgendes: Es trifft sich merkwürdig, daß gerade in den Tagen, in denen Herr B ö ck l e r, der Reichstagsabgeordnete für Schlochau-Flatow, in Landeck Vorträge halten will, eine Böckler-Jdee, die von den „Ritualmorden", in dem Hirn einiger Landecker wieder zu spuken anfängt. Als Herr Kantor I. in Landeck. ein in seinem ganzen Wirkungskreise gut beleumundeter Mann, mit den Söhnen des Pferdehändlers B. am Sonntag einen Spaziergang machte, holte sie der Knecht Gustav Poch ein; er grüßte sie, sie dankten, und einige Zeit später kehrten sie um und traten den Heimweg an. Nach einigen Tagen — am 27. Jan. — war bereits in Landeck (der Heimath Pochs) das Gerücht im Umlauf. I. und die beiden Söhne des B. feien am 23. Januar dem.Knechte P. nachgelaufen, um ihn zu-schlach- . len! Diese blödsinnige Erfindung und noch viel Schlimmeres drang auch nach Landeck selbst, etliche Vöcklerianer waren eifrig dahinter her, es weiter zu verbreiten. (Bekanntlich wurde ja auch der Tod eines bei Landeck 1903 aufgefundenen Lehrlings von Antisemiten als „Ritualmord" hingestellt.) Herr I.. der sich durch die erwähnte Aussprengung schwer gekränkt fühlt, hat gegen den Knecht Poch, den er für den Urheber des Gerüchts hält, und eine Dienstmagd, die thöricht genug war, die dumme Geschichte als glaubhaft weiter zu erzählen. Strafantrag gestellt. München, 5. Febr. Dr. S. Goldfchmidt in Reichenhall, welcher kürzlich zum Hofrath . ernannt wurde,' war viele Jahre Vorsteher und Cassirer des Vereins für arme isr. Kranke in Bad Neichenhall, und gewährte denselben kostenlose, ärztliche Behandlung und Medikamente. Seme segensreiche Thätigkeit ist auch hier in München bekannt. — Der Vorstand der Bereuugung „Israelitischer Betsaal" in der Furstenfekderllraße erhielt die polizeiliche Aufforderung, ein anderes Beiwkal zu miethen, da das bisherige nur eine Thüre hat. Anlaß dazu gab. das große Theaterunglück in Chicago. — Die Synagoge 3pv' bn» ist bereits zu klein und soll erweitert werden. Das Gleiche ist der Fall in dem Beisaal pin nsb Die Mitglieder wollen eine neue Synagoge erbauen lassen. — Gutem Vernehmen nach soll hier ein israelii. Krankenhaus erbaut werden. Damit würde einer dringenden Notwendigkeit entsprochen werden. Groß-Gerau, 4. Febr. Im Großh. Hess. Regierungsblatt Nr. 3 vom 26. Jan. 1904 ist die Verordnung vom 20. Jan. 1904, betr. die Prüfung der isr. Religionslehrer im Großh. Hessen, publizirt. Dieselbe lautet: Für die Prüfung der isr. Religionslehrer wird hiermit folgende Verordnung erlassen: 8 1. Zur Ertheilung des israel. Religionsunterrichts sollen nur solche Bewerber zugelassen werden, die ihre Befähigung durch eine Prüfung nachgewiesen haben. § 2. Der Nachweis der Befähigung wird erbracht durch Ablegung der im Artikel 30 des Volksschulgesetzes vom 16. Juni 1874 vorgeschriebenen Seminarprufung, oder durch Ablegung einer nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen abzuhaltenden Prüfung für isr. Religionslehrer. § 3. Die besondere Prüfung für isr. Religionslehrer findet jährlich einmal unter Leitung des Ministeriums des Innern, Abtheil, für Schulangelegenheiten. statt. Die Prüfungskommission besteht aus: a) einem Mitgliede der Ministerialabtheilung für Schulangelegenheiten als Vorsitzenden, b) einem oder mehreren Seminardirektoren, c) einem oder zwei Rabbinern. Der Termin zur Prüfung wird in der „Darmstädter Zeitung" bekannt gemacht. 8 4. Die Meldungen zur Prüfung sind an dar Ministerium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten zu richten und bei der betr. Kreisschulkommiflion einzureichen. Denselben ist beizufügen: a) Geburtsschein, b) ein selbst gefertigter Lebenslauf, 0 Zeugnisse über den Erwerb der allgemeinen Bildung und der Fachbildung, ck) ein amtl. Leumundszeugniß, e) der gesetzliche Stempel im Betrage von 1.50 Pfg. Die betr. Kreisschulkommissionen werden die Meldungen mit den nötbigen Bemerkungen über Fleiß. Befähigung und sittliches Verhalten der sich Meldenden, einsenden. § 5. Das Ministerium des Innern, Abtheil, für Schulangelegenheiten. entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. Diejenigen, welchen die Zulassung nicht bewilligt worden ist, werden davon benachrichtigt.