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Der Israelit · 1904-02-04 · Heft 10 (4.2.1904) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 10 (4.2.1904)
Date
1904-02-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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202 „Hilfsarbeiter können Juden beim Oberlandesgericht werden. Dazu werden sie gern gebraucht, wenn, sie tüchtig sind. So haben wir in Berlin zwei Richter^ von denen der eine acht, der andere etwa sechs Jahre beim Oberlandesgericht beschäftigt war. Als es sich um die (Ernennung des einen zum ordentlichen Mitgliede des Kammergerichts handelte, da wurde gesagt, den Posten könne er nicht erhalten; und als wegen dieses Herrn sich der Chef des Kammergerichts selbst zum Minister begab, um für diesen die Anstellung zu erwirken, da hat auch der Chef nichts ausgerichtet. Uns Juristen ist es bekannt, daß derjenige Herr, der sich lange Jahre um den Posten eines Direktors beworben hatte und ihn als Jude nicht erhielt, ein Vierteljahr, nachdem er konvertirt hatte, den Posten bekam; daß derjenige Rechtsanwalt, der als Jude im Notariat selbst von jüdischen Kollegen übersprungen war, noch in demselben Vierteljahr, in welchem er zum christlichen Glauben übergetreten war, das Notariat erlangte, und uns allen ist eine große Reihe von Fällen bekannt, in denen Assessoren, so lange sie Juden waren, kein Kommissorium erhielten, aber mit dem Wechsel des Glaubens sofort für geeignet erklärt wurden, den Posten zu bekleiden. Ich glaube, das ist die schmerzlichste Erfahrung. Wenn gewissermaßen eine Prämie auf die Taufe gesetzt wird, dann ist es schlimm bestellt." Wer einen Kommentar zu Artikel 4 und 12 der preußischen Verfassung und zum Reichsgesetz von 1.869 auf Grund der preußischen Verwaltungspraxis schreiben wollte, könnte die wunderlichsten Thatsachen berichten. Wie mancher Assessor erhielt nicht vom Personalrath und selbst vom Präsidenten des Oberlandesgerichts die beste Aussicht auf die Richterstelle, bis sich plötzlich ergab, daß er „noch" Jude sei. Da wurden die Gesichter lang oder auch mürrisch, und es fiel wohl das Wort: „Ja, uns selbst sind die Hände mehr gebunden, als unslieb ist". Oder der Landgerichtsrath, dem Hoffnung auf die Direktorstelle gemacht war. wird enttäuscht mit dem Bescheide entlassen: „Exzellenz bedauert, bei Ihnen doch das Prinzip nicht durchbrechen zu können!" Oder der Richter, der sich um die Stelle des Oberlandesgerichtsraths bewirbt, wird gefragt, ob er sich habe taufen lassen. Er verneint; er könne das nicht, schon mit Rücksicht auf seine alte Mutter. Und nach abermals Jahresfrist richtet ein wohlmeinender Herr an den Bewerber die Frage: „Lebt denn die alte Frau immer noch?" Ja, wenn der Jude getauft ist. dann ist es etwas anders. Dann kann er Direktor und Präsident werden. Und als Rechtsanwalt kommt er wenigstens auf die zweite Liste, worüber der jetzige Abgeordnete Cassel am 10. Februar 1901 treffend sagte: „Wenn derjenige hochverehrte Mann, der aus dem Vertrauen seiner Mitbürger dazu berufen war. als Präsiden! des ersten deutschen Parlaments dem Könige von-Preußen die Kaiserkrone anzubieten, der bei der Errichtung des Deutschen Hauses bei der Kaiserproklamation in Versailles dazu berufen war, die Glückwünsche des Norddeutschen Reichstags dem Kaiser Wilhelm darzubringen, wenn Simson nicht zufällig Präsident des höchsten Gerichts im neu geeinigten Deutschen Reich geworden wäre, so würde er heute allenfalls auf die mittlere Liste gekommen sein." Es ist traurig, daß man über diese Dinge heute noch reden kann und muß, da man sie schon vor Jahrzehnten überwunden glaubte. So ungefähr, wie Herr Schönstedt redet und handelt, redete und handelte der Justizminister Simons. Und da trat ihm der unvergeßliche Oberlandesgerichtspräsident Wentzel entgegen, der die Zurücksetzung der Juden als eine Verletzung der Verfassung bezeichnet^ Das war 1859. Und im folgenden Jahr, als sich die Debatte wiederholte, erhob sich ein Abgeordneter, der dem Justizminister als Staatsanwalt unterstand, und erklärte ebenfalls, daß die Politik des Ministers mit der Verfassung unvereinbar sei, und wenn man sage, jüdische Richter könnten nicht christlich-konfessionelle Eide abnehmen oder Vormundschaftsrichter über christliche Kinder sein, so müsse man die konfessionelle Eidesformel beseitigen und die Vormundschaftsordnung ändern. Höchst bedenklich aber sei es mit dem indirekten Zwang zum Religionswechsel: „Ich muß anknüpfen an die Bemerkung des Herrn Justizministers, daß nach jeder Verfügung von den jüdischen Kandidaten sieben ihren Uebertritt erklärt haben. Mir meinen nicht, daß das zum Nutzen des Staates und zum Nutzen der christlichen Kirche gereiche." Wer war der Staatsanwalt, der derart den Muth der Wahrheit gegenüber seinem obersten Verwaltungschef hatte? Kein geringerer als Dr. Falk, der nachmalige preußische Kultusminister. Herr Schönstedt sagt, er könne bei der Ernennung der Notare jüdische Rechtsanwälte nicht ebenso wie christliche behandeln, da weiteste Kreise der Bevölkerung nicht gewillt seien, ihre Angelegenheiten von jüdischen Notaren erledigen zu lassen. Der verstorbene Vorsitzende des Bundes der Landwirthe kam in ernster Familienangelegenheit zu einem Notar, der ihn darauf aufmerksam machte, daß er sich wohl in der Person geirrt habe. „Nein", erwiderte Herr v. Plötz, „ich weiß, daß Sie Jude sind; ich wende mich an den, zu dem ich das größte Vertrauen habe." Das gilt von den „weitesten Kreisen der Bevölkerung"; nur wenige fragen danach, ob der Notar Christ oder Jude ist; sie suchen den tüchtigsten, gewissenhaftesten und vertrauenswürdigsten. Aber selbst wenn weitere Kreise eine Abneigung gegen jüdische Notare oder Richter hatten, wäre es Sache des Justizministers, angesichts-der Verfassung solche Vorurtheile zu berücksichtigen? Wir lassen einen Mann antworten, dessen Name einen guten Klang in der preußischen Geschichte hat. Als der Abgeordnete v. Blanckenburg dagegen

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