Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 10 (4.2.1904)
- Date
- 1904-02-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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45. Jahrgang. J/o 10. Ein OrO ft gentrat-Hrgan für das orthodoxe Iudenthüm Begründet vva Ldr. Tehrnsn« r»t3aln$. 6Hebat5««4. D.««e»ftag, de« 4 gce»ng> 1904. Kill »Sconier' lillH llöil ktM CöWtt. Wenn ein alter Herr plötzlich seine Gewohnheiten ändert, pflegt man anzunehmen, daß er nicht mehr lange leben werde. Und wenn ein Minister plötzlich eine Maßnahme trifft, die er viele Jahre hindurch grundsätzlich und beharrlich bekämpft hatte, so lange er auf der Höhe der Macht war; glaubt man gemeiniglich, daß seine Amtstage gezählt seien. Vom Justizminister Schönstedt geht seit geraumer Zeit die Sage, er wolle seinen Abschied nehmen. Wer bisher zweifelnd den Kopf schüttelte, wird jetzt vielleicht seine Meinung „revidiren". In der Verwaltung des Herrn Schönstedt ist etwas geschehen, was seinen festen Ueberlieferungen widerspricht. Ein Jude, ein leibhaftiger, ungetaufter Jude ist Oberlandesgerichtsrath geworden. Ein Ereigniß ohne Beispiel, seit der heutige Justizminister die Vorschläge für die Besetzung der Richterämter macht. Die Nachricht ist so verblüffend, daß sie Niemand für wahr hielte, wenn sie nicht amtlich veröffentlicht wäre. Aber es steht wirklich im jüngsten „Justizminisierialblatt" schwarz auf weiß: der Landgerichtsrath Dr. Sommer aus Frankfurt a. M. ist zum Oberlandesgerichtsrath in Cassel ernannt worden. Und Dr. Sommer hat nichts gethan, um zuvor den Beweis „guten Glaubens" zu erbringen. Nach der preußischen Verfassung sind die öffentlichen Aemter unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugänglich; der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig vom religiösen Bekenntniß. Alle aus der Verschiedenheit des Bekenntnisses hrrgeleiteten Beschränkungen dieser Rechte sind obenein im Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 aufgehoben worden. Schön der Bericht der Revisions-Kommission der zweiten Kammer über die Verfassung sagte, es sei der Sinn des Artikels 4, „daß kein Standes-, Glaubens-, noch sonstiger Unterschied den Befähigten, von der Bewerbung um die öffentlichen Aemter und von deren Erlangung ausschließen soll". Gleichwohl hat der Justizminister Schönstedt am 31. Januar und 8. und 9. Februar 1901 erklärt, daß er bei der Besetzung von Stellen' in feiner Verwaltung, insbesondere auch bei der Ernennung von Notaren, von einer Unterscheidung zwischen Christen und Juden nicht absehrn könne, und hat die Zurücksetzung der Juden auch damit begründet, daß „alle anderen Verwaltungen." es ablehnen, „jüdische Herren zu übernehmen"/ waS . nicht ganz richtig ist. Nach den Grundsätzen, zu denen Herr Schönstedt sich bekannte, hat er jederzeit gehandelt. Es gab vor ihm zwei jüdische Oberlandesgerichtsräthe. Er ernannte keinen neuen. Es giebt auch keinen jüdischen Landgerichtsdirektor in der preußischen Monarchie. keinen Landgerichtspräsidenten, keinen Senats-. Präsidenten. Jüdische Assessoren, und wenn sie noch so tüchtig sind, warten in der Regel sieben, acht und mehr Jahre aus die Richterstelle, und für die Verleihung des Notariats an die Rechtsanwälte bestehen drei verschiedene Listen nach der Konfession mit einem Unterschied in der Wartezeit, der zehn, zwölf Jahre oder mehr betragt. Herr Schönstedt hat eine neue Klasse von Rechtsanwälten geschaffen, den Justizrath ohne Nota-, riat. Das ist der jüdische Justizrath; denn wenn ein; christlicher Rechtsanwalt so alt geworden ist, daß .ihm der Justizraihstitel verliehen wird, hat er seit Jahren das Notariat. Woher kommt es. daß jüdische Richter von der Beförderung in höhere Stellen ausgeschlossen sind? Denn Sommer ist nur die Ausnahme, die die Regel bestätigt.. Sind sie als Juristen weniger tüchtig, als Menschen weniger zuverlässig als ihre christlichen Amtsgenoffen? Am 18. März 1901 berichtete ein angesehener Berliner Rechtsanwalt, Justizrath B. Breslauer öffentlich: '