Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 6 (21.1.1904)
- Date
- 1904-01-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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108 Gottes Hilfe noch lange wirken werden. Als eine Gnade des Allmächtigen empfinde ich es, nach einer längeren Krankheit, daß meine erste öffentliche Kundgebung in diesen mir seit langen Jahren lieb gewordenen Räumen darin besteht, daß ich Ihnen, hochgeehrter Herr, aus vollem Herzen de» innigsten Dank des Repräsentantenkollegiums der jüdischen Gemeinde für Alles das, was Sie hier gethan und gewirkt, gedacht und erstrebt haben, dazubringen gewürdigt bin. Da aber zu meinem aufrichtigen herzlichen Bedauern meine körperlichen Kräfte noch nicht ausreichen,. um der mir gewordenen ehrenvollen Aufgabe in dem Umfange und der Art gerecht zu werden,, wie es meiner inneren Neigung und der Bedeutung des Augenblicks entspricht. so gestatte ich mir nunmehr, den Herren Vertretern der Gemeindebehörden das Wort zu überlassen. E. R. Könitz, 18. Jan. (Ein Kulturbild aus dem Osten.) Im Mordprozetz Siegers wurde gestern der Schlossermeister Hahn unter Zubilligung mildernder Umstande zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt. Der Nachtwächter Bergin wurde freigesprochen, da die Geschworenen die Schuldfrage ihm gegenüber verneinten. Dieses Urtheil wird nicht verfehlen. Aufsehen zu erregen, wenn man den nachstehenden Verhandlungsbericht liest: Könitz, 18. Januar. Vor dem hiesigen Schwurgericht begann heute früh die Verhandlung in der Todischlagsaffairt, die sich am 28. September v. I. in dem im Kreise Schlochau gelegenen Dörfchen Siegers abspielte, und bei der der aus Warschau zugewanderte Schriftsetzer Levi einen gewaltsamen Tod fand. Wie bei den großen Sensationsprozeffen. die sich als Folge des vor fast vier Jahren am 11. März 1900 an dem Tertianer Ernst Winter verübten gräßlichen Mordes abgespielt haben, drängt stch auch heute wieder ein zahlreiches Publikum in den Saal. Das Dorf Siegers liegt in der Nähe des Geburtsortes des Ermordeten, und man hat vielfach den bedauerlichen Vorfall im Gasthofe von Siegers als einen Ausfluß der Erregung der Bevölkerung dieser Gegenden über den von antisemitischer Seite den Juden zugefchriebenen Mord hingestellt. Unter der Anklage der Körperverletzung mit tödlichem Ausgange haben stch zu verantworten: 1) der Schlossermeister Max Hahn und 2) der Nachtwächter Johann Bergin aus Siegers, die beide dem Gericht aus der Untersuchungshaft vorgefuhrt werden. Sie werden vertheidigt durch die Rechtsanwälte Haffe und Gebauer, den Vorsttzenden des sogenannten „ftontfcet Aufklärungskomitees, das stch bald nach dem Morde gebildet hatte. Die Verhandlungen stehen unter der Leitung des Landgerichtsdirektors Mensching. der erst sett kurzem in Kcnitz amtirt — bekanntlich hat in Könitz in den letzten beiden Jahren ein sehr starker Beamtenwechsek stattgefunden. Die Anklage vertritt Erster Staatsanwall Schweigger, der auch seinerzeit die Anklage in dem Meineidsprozeß gegen den Fleischergesellen Moritz Lewy vertreten hatte. Die Angeklagten find einfache Leute in bäuerlicher Kleidung und stehen beide im mittleren Mannesalter. Der noch nicht vorbestrafte, 35 Jahre alte erste Angeklagte Schlossermeister Max Hahn erklärt, daß er zur Anklage nichts zu sagen habe. Präs.: Wollen Sie denn garnichts sagen? — Angekl.: Ja. aber ich muß mich auf die Zeugen verlassen. — Präs. Es wird behauptet. daß Sie ein Trinker seien. Ist das richtig? — Angekl.: Ja. — Präs.: Waren Sie oft betrunken? — Angekl.: Ja; ich habe dann nicht gewußt, was ich gethan habe. — Präs.: Wie zeigten sich die Folgen der Trunkenheit? — Angekl.: In Form von allerhand Gestalten. — Präs.: Welcher Art Gestalten? — Angekl.: Es waren böse Geister, die auf mich eindrangen. — Präs.: Wie sahen die „bösen Geister" aus? Waren es Engel oder Teufel? — Angekl.: Es waren Gestalten, dicke und lange. Die kamen mir in den Kopf, und dann wußte ich nicht, was ich that. — Präs.: Konnten Sie denn in der Zeit, als Sie die „bösen Geister" im Kopf hatten, arbeiten? Angekl.: Wenn sie es nicht zu arg trieben, ja, aber die Arbeit taugte nichts. — Präs.: Waren die Geister denn auch an jenem Tage da? — Angekl.: Damals hatte ich sie schon acht Tage fast beständig im Kopfe. — Präs.: Am 28. September hatten Sie den Tag über gearbeitet, haben Sie, bevor Sie in das Gasthaus kamen, schon etwas getrunken? — Angekl.: Irr. zuerst Kaffee, und dann war ich in der Schmiede, wo ich beim Schmied auch den Gastwirth Schutte antraf. Wir tranken dort zwei oder drei Flaschen Korn. — Prf.: Wie groß war der Inhalt der Flaschen? Angekl.: Es können V> bis % Liter Inhalt gewesen sein. Präs.: Haben Sie über die Wahnvorstellungen auch einmal mit Herrn Pfarrer Jahnke gesprochen? — Angekl.: Ja. Im Februar wollte ich von Siegers zu meinem Bruder nach Baldenburg gehen. Als ich durch einen finsteren Wald kam, war es mir, als ob mir allerhand Stimmen etwas zuriefen. Ich bekam Angst, und es war mir, als wenn ich gewarnt wurde, umzukehren. Ich that es. Am Abend sah ich von meiner Stube aus dicke Gestalten mit schwarzen Gesichtern und schwarzen Händen auf dem Zaun sthen. In der Hast habe er am Tage nach der Einkieselung auch Erscheinungen gehabt. — Präs.: Wir wollen zunächst über diesen Punkt in die Beweisaufnahme eintteten, denn es handelt sich darum, festzustellen, ob dieser Angeklagte heute verhandlungsfähig ist, und ob er bei Begehung der That zurechnungsfähig und für die That verantwortlich zu machen ist. Zeuge Schmiedemeister F r e i d a n k erinnert sich nicht, daß der Angeklagte Unsinn geredet oder von