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Der Israelit · 1904-01-18 · Heft 5 (18.1.1904) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 5 (18.1.1904)
Date
1904-01-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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89 brauche» nicht „auch" koscher Fleisch, sondern absolut koscher Fleisch. Ebenso muffe die Mikwa bald errichtet werden. Am wichtigsten sei aber die Frage des Unterrichts, weil diese uns die Zukunst erhalten soll, was zu den wichtigsten Pflichten der Kultusgemeinde gehöre. Er stellt daher den Antrag, aus der Goldschmidt- Stistung eine jüdische Lehrer- und Kantorenpräparandie zu errichten. Die Kantoren dürfen nicht nach Verlust ihrer Stimme als Pensionäre der Gemeinde z« Last fallen, aber die Kastoren muffen auch Charakter- und Pflichtbewußtsein haben, was ihnen in der Praparandie Leigebracht werden mutzte. Der Lehrer muffe aber auch bezahlt werden. Wir haben jetzt keine bezahlten systemisirten Lehrer, sondern nur Stundenlehrer, der Unterricht ist sehr mangelhast. Der jüdische Geschichtsunterricht bestehe aus geistestödtender Nomenklatur und der hebräische Sprachenunterricht in lebloser Grammatik. Redner macht zum Schluffe auf die Bewegung aufmerksam, welche sich im Beerdigungswesen kundgibt, wonach das Beerdigungswesen verstadtlicht werden soll. Der Kultusvorstand müsse schon heute dagegen Stellung nehmen und betonen, daß das jüdische Volk das Beerdigungswesen stets als religiösen Akt betrachtet habe. Aber dies müßte auch in der That geschehen. Er stellt daher den Antrag, daß bei Beerdigungen verarmter Steuerträger ein Rabbiner und Kantor durch die Kultusgemeinde gratis beigestellt werden. Hierauf wurde die Generaldebatte geschloffen. Schweiz. Basel, 12. Jan. Äm Samstag früh zwischen drei und vier Uhr stieß der Heizer der Synagoge, als er den Kellerraum betrat, plötzlich auf zwei Männer, von denen ihm der eine Pfeffer in die Augen warf und sich mit seinem Begleiter fluchtete. Nachher zeigte es sich, daß die Opferstocke in der Synagoge erbrochen und ihres Inhalts beraubt waren. Im Keller ließen die Diebe zwei gestohlene silberne Becher zurück. Die Diebe sind vermuthlich mit den Räumlichkeiten gut bekannt. England. London, 14. Jan. Des jüngst m der jüdischen Heimstätte für unheilbar Kranke gestorbene Rabbiner I. Kohn-Zedek war rin im hebräischen Schriftthum gut bewanderter jüdischer Gelehrter von boher Abstammung. Im Jahre 1827 in Lemberg geboren, zählt er unter seinen Vorfahren Gelehrte und Rabbiner von großer Berühmtheit, und schon im Talmud kommt der Name Mar Kohen Zedek vor. Von seiner Kindheit an widmete er sich ernsthaften Studien und erhielt mit 24 Jahren einen Ehrenpreis vom Kaiser voa Oesterreich. Er war ein äußerst fruchtbarer Schriftsteller und bediente sich mit Vorliebe der hebräischen Sprache. Er war der erste Herausgeber einer deutschhebräischen Zeitung und besaß ein ausgedehntes Miss« in der jüdischen Geschichte. Vor einem Vierteljahrhundert etwa kam er nach England und arbeitete als Prediger unter seinen Glaubensgenossen im Ostende Londons, an den hohen Festtagen pflegte er regelmäßig zu predigen. Im Juli v. I. traf ihn der Schlag auf der Straße, auf dem Wege zum britischen Museum, wo er ein regelmäßiger Besucher war. . .. Rußland.' Kischinew. (Die Ergebnissedes Prozesses in Kischinew.) Da die Prozcßverhandlungen über die Exzesse in Kischinew unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfanden und deßhalb nur spärliche zuverlässige Nachrichten über die Vorgänge im Gerichtssaal in die Oeffentlichkeit gelangen konnten, ist es um so mehr erfreulich, daß in der Wochenschrift.■ „Nation" eine Persönlichkeit, „deren Zuverlässigkeit außer Zweifel steht." Einzelheiten über diesen inter-. essanten Prozeß berichtet. In jedem anderen Lande; hatte man wohl einen solchen Prozeß in der Oeffentlichkeit verhandelt, aber in diesem Falle war es thatsächlich unmöglich, diese für Polizei und Verwaltung so blamablen Gerichtsverhandlungen vor aller Welt abzuhalten. Denn auch in diesem Segmente der Kischinewer Vorgänge — sollen doch dem ersten Prozeß einundzwanzig andere folgen — hat es sich gezeigt, daß die gegen die russische Verwaltung in der gesammtcn Presse erhobenen Beschuldigungen keineswegs über-, trieben waren. Es ist jetzt notorisch erwiesen, daß die Judenverfolgung regelrecht vorbereitet worden war. In welchem Grade die Kischinewer Verwaltungsorgane an der Jnszenirung der Exzesse sich betheiligt hatten, konnte und durfte natürlich ein an Händen und Füßen g-bundener Gerichtshof in Bezug auf die einzelnen Personen nicht aufklären. Aber was selbst vor diesem Gericht zu Tage trat^ läßt die Anschuldigungen gegen die Polizei, daß ihr Verhalten zum Theil an den Kischinewer Brutalitäten Schuld sei, nicht verstummen. Im Gegentheil! Denn, daß sie nichts unternommen hatte um die bevorstehenden Metzeleien zu verhindern, konnte sie trotz aller Heuchelei selbst nicht leugnen. Wochenlang wußte jedermann in Kischinew, daß an den Ostertagen blutige Judenkrawalle stattfinden würden. Die Polizei war zehn Tage vor den Exzessen. wie Polizeileutnantsgehilfe Dobroffelsky be künden mußte, gewarnt, der Gouverneur ebenfalls. Aber die sonst mit der äußersten Härte verfahrende Polizei ließ ruhig die Verbreitung aufwieglerischer Proklamationen zu, die die Judenmetzelei zu Ostern ansagen und den Exzedenten Straflosigkeit zusicherten. Ruhig sah die Polizei mit an, wie vor dem Fest Leute in die Häuser gingen und genau notirten, wo ein Jude, wo ein Christ wohne. Daß die brutalen Ausbrüche des Haffes fast mit militärischer Disziplin organisirt worden waren, ist im Laufe des Prozesses mit der

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