Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1904)
- Date
- 1904-01-04
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Höhe seiner jüdischen Weltanschauung brach er den Stab über das zwecklose Hasten und Jagen, und sprach er mit dem Weisesten aller Menschen über das mühselige Treiben der Menschheit unter der Sonne sein unerbittliches bsn aus: o^an ban. Naph. Hirsch gehörte zu jenen rö.np Naturen, die in unserer Zeit immer weniger werden, deren Well- und Lebensanschauung sich in einen Satz zusammenfaffeu läßt: b-wj bs m n w rorso «r kt D'pbx rx. Am 27. Elul 5604 (1844) wurde er zu Emden, wo sein Vater Kgl. Landesrabbiner war, geboren. Daselbst und in Nikolsburg verbrachte er seine ersten Knabenjahre, von seinen Eltern nstrrn mm vn bv erzogen. Früh zeigten sich bedeutende Geistesanlagen. Er war ein Jüngling von 18 Jahren, da rühmte das Weinheimer Lehrerseminar, an welchem er eine Zeitlang unterrichtete, „seine nicht gewöhnliche Gediegenheit des philosophischen Urtheils und der historischen -Weltanschauung und eine seltene pädagogische Begabung." Von 1863 ab fiudirte er in Würzburg, Heidelberg, Tübingen und Berlin, zuerst Philosophie, dann Jurisprudenz. Er promovirte in beiden Disziplinen. Nach Abschluß seiner Studien ließ er sich in Frankfurt a. M. als Rechtsanwalt nieder. Man hat in weiteren Kreisen von dem beispiellosen »Bin irren mit dem er sich in diesem seinem Berufe bethätigte, keine blasse Ahnung. Wohl ist eS heutzutage in keinem Berufe leicht, sich als echter Jehuoi zu bewähren. Aber als Rechtsanwalt, als jüdischer Rechtsanwalt das jüdische Panier hochzuhalten, dem geringfügigsten Schein der Verletzung irgend einer religionsgesetzlichen Vorschrift ängstlich 'aus dem Weg zu gehen, ohne Rücksicht auf das spöttische Achselzucken einer nicht verstehenden oder nicht verstehen wollenden Welt, sein ganzes Leben hindurch nicht. Ehre und Reichthum, nicht Amt und Carriere, sondern einzig und allein Gott und Seine Thauroh vor Augen zu haben — diese unendlich schwierige Aufgabe, wie glänzend, wie herrlich, wie unerreicht herrlich hat sie Naphtali Hirsch gelöst! Als ihm einstmals ein hohes Ehrenamt übertragen werden sollte, da wies er es entschlossen zurück, weil er die Versuchungen fürchtete, in die er vielleicht gerathen könnte, weil er es nicht darauf ankommen lassen wollte, bei Ausübung dieses Amtes, das ihm klingendes Gold in Hülle und Fülle verhieß, mit-den Anforderungen des jüdischen Religionsgesetzes in Collision zu gerathen. Ruhig ließ er seine Kollegen ihre Wege gehen, die sie zu Ehre und Reichthum führten, unbeirrt ging er seilten eigenen Weg — allein — mit Gott. Man zeige uns auf weitem Erdenrund einen Rechtsanwalt, der an Chäraktergröße und Opferbereiischaft sich auch nur im entferntesten mit Naphtali Hirsch vergleichen ließe. - So ist es denn auch nicht zu verwundern, daß die Jurisprudenz seine Arbeitskraft nur zum Theil in Anspruch nahm. Groß sind die Verdienste, die er sich um das gesetzestreue Juventhum erworben. Er war Mtarbeiter an der von seinem Vater herausgegebenen Zeitschrift „Jeschurun", und eine Reihe von trefflichen Auffätzen zeugen von seiner glänzenden schriftstellerischen und jüdisch-wissenschaftlichen Begabung. Wir nennen hier nur: „Prinzip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüdischen Rechts" (seine Dissertation). .Grundzüge des Strafprozesses im jüdischen Recht", „Der Schomre- Hadath-Verein in Ungarn". „66 Mener Aerzte contra die Beschneidung", „Pädagogische Silhouetten", „Die Politik der Vergewaltigung" beleuchtet in einer Urkunde aus alter Zeit u. a. m. In letzter Zeit begann er mit der Herausgabe der „Gesammelten Schriften von Rabbiner Samson Raphael Hirsch", wovon der erste Band bereits erschienen ist. Die herrliche Vorrede und geschmackvolle Anordnung zeugen von der Liebe und Begeisterung, mit der er sich in die Lösung dieser Aufgabe versenkte, der Anhang beweist sein tiefes Verständniß und seine große Belesenheit in den Schriften seines Vaters. Der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums" gehörte er seit ihrer Begründung als Vorstandsmitglied und Schriftführer an. Unermüdlich war er für die Verwirklichung ihrer Ziele thätig. Jedes einzelne Feld ihres siusgebreiteten Arbeitsgebietes erfreute sich seiner Fürsorge. Seine letzten Bestrebungen bezogen sich auf die Einrichtung von Wanderrednern. *. Jedoch zu ganz besonderem Danke ist ihm die Synagogengemeinde „Israelitische Religionsgesellschast" verpflichtet. Das Gesetz vom 21. März 1899 betr. die Synagogengemeindeverhältnisse in Frankfurt a. M., das der Religionsgesellschaft die Rechte einer preußischen Synagogengemeinde verlieh, ist in Folge seiner rastlosen Thatigkeit zu Stande gekommen. Nächte hat er durchwacht, um der Schöpfung seines^fel. Vaters die Krone aufzusetzen. Er hat die Hexausgabe dieses Gesetzes mit Einleitung nebst geschichtlichem Rückblick und Erläuterungen veranstaltet. Zahlreiche Anerkennungsschreiben find ihm aus höchsten Regierungskreisen anläßlich dieser Heraüsgatz zu Theil geworden, so unter vielen andern, vom Justizminister Schönstedt, Kultusminister Bosse, Abgg. Rickert und Lieber. Unterm 12. Mai 1899 dankte ihm der damalige Regierungspräsident von Hessen-Nassau in einem längeren Schreiben für die Übersendung seiner Schrift und bemerkte zum Schlüsse, daß es ihm zur Freude gewesen, „daß unsere gemeinsamen Bemühungen, die aus die Herbeiführung einer gesetzlichen Regelung der streitigen Fragen gerichtet waren, zu einem alle Theile befriedigenden Ergebnisse geführt haben." Unsere Shnagogengemeinde ist in zunehmendem Aufblühen begriffen. Je größer die Zahl ihrer Mitglieder wird, je weitere Kreise die Ueberzeugung ge-