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Der Israelit · 1903-03-16 · Heft 21 (16.3.1903) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 21 (16.3.1903)
Date
1903-03-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Zetturrgsnachrichten und Correspoudenzeu. Deutschland. Berlin, 10. März. Die Thätigkeit des „Vereins Jüdischer Studenten zu Berlin" bewegte sich im vergangenen Wintersemester in den alten, bewährten Bahnen. Unser Alter Herr Dr. B i r a m ertheilte wiederum den Fuchsenunterricht, indem er die gesammte jüdische Geschichte und die gegenwärtige soziale Lage der Juden behandelte. In dem für alle Aktiven obligatorischen Geschichtskurs sprach unser Mter Herr Dr. Theodor Ä'l o c i s h über die „Geschichte der Juden im 19, Jahrhundert." Geistige Anregungen boten weiterhin die alle Gebiete des Judenthums berührenden Vorträge, die regelmäßig auf den Vereinsabenden gehalten wurden. Folgende Vorträge wurden im Laufe des Semesters gehalten: 1) Alter Herr Dr. Biram: „Die Organisation der jüdischen Wissenschaft." 2) Alter Herr Dr. Heinrich Loewe: „Die Juden und ihre Sprachen." 3) Herr Dr. Julius Moses: „Das Handwerk unter den Juden." 4) Alter Herr Dr. Max Eschelbacher: „Die rechtliche Stellung der Juden im Mittelalter." 5) Herr Davis F r i e t s ch: „Die jüdische Emigrationsfrage." 6) Herr Rosenb a ü m: „Gibt es eine jüdische Kunst?" 7) Herr Albert K a tz : „Lord Byron und seine hebräischen Melodieen." 8) Herr Dr. Alfred N o s s i g: „Das Wesen des Mosaismus." 9) Bbdr. cand. Phil. Gotthold Weil: „Der jüdische Arbeiterbund in Polen und Rußland." 10) Herr Dr. S. Bernfeld: „Babel und Bibel im Lichte der historischen Kritik." 11) Bbdr. cand. jur. E. Mayer: „Die rechtliche Lage der Juden in Rußland." Die einflußreiche Stellung unseres Vereins in der Studentenschaft kam insbesondere bei den Lesehallenwahlen zum Ausdruck, bei denen über 200 Stimmen für uns abgegeben wurden, so daß wir zwei Vertreter in das Direktorium entsenden konnten. Anläßlich der Wahlen beriefen wir eine öffentliche Versammlung jüdischer Akademiker ein. in welcher Alter Herr Dr. Oppenheimer über das Thema: „Der jüdische Student in der Gegenwart" sprach. — Am 3. März fand unsere Schlußkneipe statt, und war dieselbe, namentlich von unseren Alten Herren, zahlreich besucht. Bundesbruder M e s e r i tz hielt die Tendenzrede. Das Ferienpräsidium besteht aus: chem. Jacobsohn, med. Solinger, jur. Meseritz. Zuschriften sind an cand. jur. Hans Meseritz, Auguststraße 27, zu richten. lMi Berlin, 12. März. Man schreibt dem „Berliner - Tageblatt": Eine Petition der. israelitischen Volksschullehrer des Regierungsbezirkes Kassel betr. „Gleichstellung mit ihren christlichen Kollegen" bezüglich der durch das Gesetz vom 3. März 1897 gewährleisteten Vergütung für die Versehung des Kirchenamkes, fand bekanntlich, nachdem ein Regierungskommiffar die unverständliche Erklärung abgab, der Staat tonne hier nichts thun, dieses sei Sache der Verwaltungen und der einzelnen Gemeinden, durch UebergaNg zur Tagesordnung ihre Erledigung. In dem Augenblick, wo das Wort „Parität" so mannigfach interpretirt wird, muß es sehr befremden, daß die israelitischen Volksfchullehrer, die, was Studiengang,. Bildung und Leistung anbetrifft, ihren christlichen Kollegen würdig an die Seite gestellt werden können, der Segnungen des Paragraphen 4 genannten Gesetzes, der für die Verwaltung eines mit dem Schuldienst organisch verbundenen Kirchenamtes ein entsprechend höheres Grundgehalt fordert, verlustig gehen und so zu Lehrern zweiter Klaffe herabgedrückt werden. Die neuerdings erfolgte sophistische. Deutung des Paragraphen 4, wonach dessen Anwendung auf israelitische Volksschulen grundsätzliche, insbesondere aus dem Wortlaute dieser Bestimmung herzuleitende Bedenken cntgegenstehen, widerspricht ebenso dem Gerste der Gesetzgebung, wie die anderweitige Auslegung des genannten Paragraphen, daß Kirchendienst kein Synagogendienst sei und umgekehrt. Einzelne Bezirksregierungen gingen noch weiter und verweigerten sogar der gemeindeseitig bewilligten Vergütung des Kirchensynagogendienstes die erforderliche Genehmigung, obgleich der Staat zu den Kosten dieser Vergütung auch nicht den geringsten Beitrag zu leisten hatte, beziehungsweise leisten sollte. Wie der Regierungskommissar sich die Mitwirkung der Verwaltungsbehörden zwecks Erfüllung dieser nur zu gerechten Forderung der israelitischen staatlich angestellien Volksfchullehrer denkt, bleibt somit ein Räthsel. Unseres Erachtens kann sich die Regierung diesem Ersuchen für die Dauer nicht entziehen, zumal in den meisten von den königlichen Regierungen vollzogenen Anstcuungsurkunden dem israelitischen Lehrer gleichzeitig die Versehung des Synagogendienstes im Hauptamte übertragen ist. Abgesehen von der persönlichen Zurücksetzung des jüdischen Elementarkehrers vor seinen christlichen Kollegen, büßt derselbe durch die Versagung eine Entschädigung aus Paragraph 4 des Gesetzes vom 3. März 1897, in seiner Gehaltseinnahme einen erheblichen Betrag jährlich ein; auch bei der späteren Pensionirung macht sich diese Einbuße empfindlich geltend, da die Einnahme aus dem Kirchendienste zu dem pensionsfähigen Gehalt gerechnet wird. Wir hoffen, daß im nächsten Landtage sich eine größere Anzahl Abgeordneter finden wird, welche das dem israelitischen Volksschullehrerstand widerfahrene Unrecht gut macht.. Vielleicht ergibt sich auch bei der erstrebten Revision des Lehreroesoldungsgesetzes. das so viel Erregung in alle Lehrerkreife getragen hat. Ge-

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