Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 18 (5.3.1903)
- Date
- 1903-03-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449890-2449908--57764-2520511- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
381 ober geeignete Betäubungsinstrumente) etc. stattfinden," folgt Paragraph 14. den wir des Interesses halber, welches diese Sache für alle Israeliten hat, wörtlich wiedergeben wollen. (Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom 14. Februar 1903.) Paragraph 14: Auf das Schlachten nach jüdischem Ritus (Schächten) finden die Vorschriften des Paragraphen 13 leine Anwendung. Für dasselbe gelten nachstehende besondere Bestimmungen: 1) das Niederlegen des Großviehs ist von geübten, kräftigen Personen durch geeignete Winden oder ähnliche Vorrichtungen zu bewerkstelligen. Die dabei gebrauchten Seile müssen fest und geschmeidig sein; 2) während des Niederlegens muß der Kopf des Thieres gehörig unterstützt und so geführt werden, daß ein Aufschlagen desselben auf den Fußboden und ein .Bruch der Hörner vermieden wird. Das Niederlegen . des Thieres darf erst erfolgen, wenn der Schächter zur Vornahme der Schächtung bereit ist; 3) das Schächten selbst darf nur durch erprobte Schächter ausgeführt werden. Nicht nur während des Schächtungsaktes, sondern auch für die ganze Dauer der nach dem Halsschnitt eintretenden Muskelkrämpfe, muß der Kopf des Thieres festgelegt bleiben. Von der Kgl. Württembergischen Regierung wäre auch in Folge ihrer allgemein bekannten Liberalität und Gettchtigkeitsliebe anderes nicht zu erwarten gewesen. Das „Württembergische Wochenblatt für Landwirthschaft", herausgegeben von der^Kgl. Zentralstelle für die Landwirthschaft, hatte in Nr. 3 eine Einsendung ausgenommen, welche über das isr. Schlachtverfahren in nachtheiliger Weise geurtheilt hatte. In Nr. 8 vom 22. Febr. d. I. gab nun dieses Blatt einer berichtigenden und aufklärenden Ausführung des Herrn Lehrer und Schächter M. Meyer in Stuttgart Räum. Anschließend an dieselbe äußert sich die Leitung des amtlichen Blattes folgendermaßen: „Da das Schächten in den Ritualgesetzen einer anerkannten Religionsgesellschaft begründet ist. dürfte die Gesetzgebung des Deutschen Reiches und der Einzelstaaten üch hüten, vom Standpunkte des Thierschutzes aus gegen dasselbe mit einem Verbote vorzugehen. Die Israeliten unseres Landes aber dürften über den Artikel in Nr. 3 sich beruhigen, da derselbe nur eine Ansicht eines Korrespondenten darstellt." S t i r nt, Oekonomierath. Auch, hier zeigt sich die anerkennungswerthe und gerechte Gesinnung, welche die Organe unserer Staatsverwaltung beseelt. Oesterreich. Prag, 2. Marz. (Warnung für strenggläubige isr. Besucher Prags.) In einzelnen Prager Blättern, und zwar gewöhnlich (!) im „Kleinen Anzeiger", werden — wir wissen nicht von wem — der „Gottesdienst" im isr. Tempel in der Geistgasse, und die Predigten des Predigers daselbst, eines gewissen Dr. Fischer, regelmäßig annoncirt, offenbar in derselben lockenden Absicht, in der etliche Spalten vorher in dem genannten Anzeiger zu „Rendezvous", oder „ehrbarer Korrespondenz" u. dgl. Dingen verlockt wird. Unsere Leser wissen, daß der „israelitische „Gottesdienst" im israelitischen Tempel in der Geistgaffe feines wesentlichen, jüdischen Momentes, ja, seiner Grundlage durch Einflußnahme des obengenannten Predigers entkleidet ist, d. h. die Thora, das Heiligste des Judenthums, als nicht von Moses auf „Befehl Gottes" gegeben, hingestellt wurde. „Wir warnen deßhalb alle Streng- und Rechtgläubigen, namentlich diejenigen, die aus dem Auslande nach Prag kommen, vor dem Besuchen des isr. Tempels in der Geistgasse!" Wer seinem gut-religiösen Drange wirklich entsprechen will, dem empfehlen wir zunächst: 1) Die urehrwürdige Altneusynagoge, woselbst streng-rechtgläubiger, vom Hauche der Moderne vollständig verschonter Gottesdienst abgehalten wird. Dort findet sich auch der strenggläubige, aufrichtige Jude unter der Armuth, die ungeheuchelt ihre Gebete zum Himmel sendet, während bekanntlich in gewissen Tempeln es so aussieht, als ob das protzige Judenthum, d. h. das Pseudojudenthum, umgekehrt seinem Gotte — „Audienz" gewähren würde. > Des weiteren empfehlen wir als ebenfalls strenz- und rechtgläubig: 2) die Pinkas-Synagoge, .und ferner 3) die Hoch- und 4) die Zigeunersynägoge. In zweiter Reihe wäre noch zu empfehlen die sog. Große Hofschul. Wir bitten unsere Schwesterorgane im Auslande um freundlichen Abdruck dieser, über die Prager isr. Gotteshäuser objectiv und gewissenhaft informirenden Notiz. (Prag. Lokalcorrefp.) Ungarn. ' Vperjcä, Z. März. Die Trafik-Verordnung des ungarischen Finanz-Ministers, die den israelitischen Licenz-Jnhabern die Heiligung des Sabbats unmöglich macht, macht sich hauptsächlich in Oberungarn fühlbar. So tief traurig diese Trafik-Verordnung auch ist, hat sie dennoch auch etwas Erfreuliches zu verzeichnen. Aus S. A. Ujhely erzählt man sich nämlich folgende schöne und dem dortigen Finanzdirektor zu Ehren gereichende Episode, welche jedoch noch mit Reserve aufzunehmen ist. Die S. A. Ujhelyer Finanzdirektion bekam vom Finanzministerium auch die Ordre, im Sinne der neuen Trafik-Verordnung amtlich vorzugehen. An diese ministerielle Ordre sich haltend, erließ die Finanzdiektion an die Israeliten die Aufforderung, daß sie am Samstag ihre Trafikläden offen halten. Hierauf sprachen etwa 60 jüdische Trafikanten, gesetzestreue Juden, denen die Heiligung des Sabbats über Alles geht, beim Finanzdirektor vor und erklärten diesem, ihre