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Der Israelit · 1903-03-02 · Heft 17 (2.3.1903) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 17 (2.3.1903)
Date
1903-03-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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bis heute wie ein Fluch auf den Völkern des Ostens lastet?" — So viele Worte, so viele Jrrthümer! In der ganzen Bibel kommt der Imperativ: „ko tiktol“ (Du sollst nicht tödten!) gar nicht vor, im Pentateuch ist überhaupt das Verbum „katal" nicht vorhanden. Herr Professor Delitzsch meint jedoch das sechste Gebot in den Zehn-Geboten (2. Buch M., 20, 13, und 3. B. M. 5,17), das aber lautet: Lo tirzach! (Du sollst nicht morden!) Auf vorsätzlichen Mord stand die Todesstrafe. „Wer das Blut eines Menschen vergießt, dessen Blut soll durch Menschen (durch die Obrigkeit) vergossen werden" (1. B. M., 9, 6). „Dem Land wird keine Sühne wegen (unschuldig) vergossenen Blutes.. wenn nicht durch das Blut dessen, der es vergossen bat" (4. B. M., 33, 33). Auf fahrlässigen Mord stand Verbannung nach einer Asylstätte für eine gewisse Zeit. Blutrache, „die bis heute wie ein Fluch auf den Völkern des Ostens lastet," kennt das Judenthum nicht. Herr Delitzsch zeige uns auch nur eine Stelle 'in der Bibel, die so gedeutet werden könnte. Meint Herr Delitzsch die Todesstrafe, die auf verschiedene Verbrechen und auch auf den Mord mit Absicht und Vorsatz gesetzt war — nun, diese „Blutrache" lastet nicht nur auf den „Völkern des Ostens" wie „ein Fluch", sondern auch auf den meisten Kulturvölkern. In Deutschland zum Beispiel wird nicht nur vorsätzlicher Mord, sondern auch Hochverrath unter Umständen mit dem Tode bestraft. Ohne mich weiter in eine Erörterung dieser Fragen einzulassen, konstatire ich vor aller Welt, daß Professor Delitzsch einen hebräischen, allen geläufigen Text falsch und sinnentstellend gelesen hat, um daraufhin zu beweisen, daß es unmö'gich sei, Gott hätte „mit Seinen eignen Fingern" die Worte „lo tiktol" „Du sollst nicht tödten" geschrieben und „im selben Athemzug" die Blutrache „sanktionirt". Wenn dies im Text der Zehn- Gebote geschah, welches Vertrauen können wir nun in die Erklärung der Keilinschrift durch Herrn Professor Delitzsch setzen? — ... .Jetzt hat Professor Delitzsch wieder das Wort! Berlin, 26. Febr. Eine Verfügung des Handelsministers ordnet an, daß jüdische Fortbildungsschüler an jüdischen Feiertagen auf Verlangen ihrer Eltern. Vormünder oder Lehrherren, dem Schulunterricht fernbleiben dürfen. Die Veranlassung zu dieser Verfügung gab die Bestrafung eines jüdischen Fortbildungsschülers in Preußisch-Friedland, der an einem jüdischen Feiertage den Unterricht versäumte. Der ..Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" nahm sich des Falles an und verfolgte ihn bis zur höchsten Instanz, welche jedoch gleich den Vorinstanzen die über den Schüler verhängte Strafe bestätigte. Nun wandte sich der Verein mit einer Beschwerde an den Handelsminister und wies auf den Widerspruch hin, der darin läge, daß jüdische Fortbildungsschüler wegen Schulversäumniß an jüdischen Feiertagen bestraft würden. während ihre Glaubensgenossen an allgemeinen öffentlichen Schulen ohne tveiteres an jüdischen Feiertagen zu Hause bleiben dürften. Der Minister erklärte die Beschwerde für gerechtfertigt und erließ die erwähnte Anordnung. Königsberg, 23. Febr. Das vorbereitende Komitee zur Gründung einer jüdischen Fleisch-Einkaufsgenossenschaft hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, einen Aufruf über Zweck und Ziele der zu gründenden Genossenschaft nebst Formularen zur Beitrittserklärung an sämmtliche jüdische Mitbürger zu versenden. In diesem Schreiben wird zunächst darauf hingewiesen, daß die rituelle Aufsicht über den ganzen Betrieb dem hiesigen Rabbinat unterstellt werden soll. Der Einkauf des Schlachtviehs soll gemeinsam mit der hierorts bereits bestehenden Fleisch-Einkaufsgenossenschaft stattfinden. Bis jetzt sind beim Komitee ca. 30 Anmeldungen eirigegangen. Man hofft, noch im Laufe dieses Monats die endgiltige Konstituirung der Genossenschaft vornehmen zu können. Der in dieser Versammlung zu wählende Vorstand wird sofort mit der Eröffnung der Verkaufsstelle Vorgehen, in der sämmtliche Sorten Fleisch- und Wurstwaaren für die Mitglieder zum Selbstkostenpreis unter Hinzurechnung der nothwendigen Unkosten zum Verkauf gelangen werden. Lübeck, 22. Febr. Unsere israelitische Gemeinde hat am 6. ds. Mts. eines ihrer besten Mitglieder, Herrn Salomon Cohn, zu Grabe getragen. Aber nicht nur im Kreise seiner engeren Glaubensgenossen erfreute sich der Verstorbene eines hohen Ansehens. Streng seiner Religion anhängend, war er. von echter Menschlichkeit erfüllt, auch ein Wohlthäter für Arme anderer Konfessionen. Er und seine ihm vor mehreren Jahren im Tode vorangegangene Frau haben viele Thränen gestillt und manche leere Hand gefüllt. In unserem öffentlichen Leben machte er sich s. Z. bei dem Zustandekommen des Vereins der Musikfreunde verdient, mußte aber aus Gesundheitsrücksichten bald seine Stellung im Vorstand niederlegen. Cohn war ein Mann, der alle künstlerischen Interessen auf das lebhafteste pflegte und sich durch Studium und Reisen ein fast universelles Wissen und Urtheil angeeignet hatte. Menschen von so großer Geisteskultnr sind selten. Diese seine Eigenschaften. vor allen Dingen aber sein Wohlthätiakeitssinn sichern dem Entschlafenen ein dauerndes Andenken in seiner Gemeinde, ja sogar weit darüber hingus. Gehrden, 25. Febr. Von schwerem Gange zurückkehrend und noch vollständig unter dem Banne des Ereignisses stehend, gewährt es mir Erleichterung, über den Grund unserer Trauer einige Worte zu berichten. In der Nacht von Sonntag auf Montag verschied rn Folge eines Schlagansalles unser langjähriger Ge^ meindevorsteher, Herr Josef Rosen st e-rn. niV nbvr vmru Mit ihm ist die Krone unserer Gemeinde in die Gruft gesunken. Sein Ableben bedeutet für un-

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