Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 15-16 (26.2.1903)
- Date
- 1903-02-26
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Ilebrige gehört zur Domäne des Vorstandes. Der gesetzestreue Rabbiner bleibt aber dabei nicht stehen. Er kann aus seinem religiösen Gewissen keine Mördergrube machen. So wird der wahrhaft fromme Rabbiner bei einem herrschsüchtigen Vorstand ein Märtyrer seines Berufes. Nur mit mvcc kann er für die von ihm erkannte Thorawahrheit einstehen. Auch erblickten wir in der Publizirung dieser Angelegenheit eine indirekte Apologie für das gesetzestreue Judenthum. Speziell in Ungarn benützt die Leitung der Kongreßpartei jeden Anlatz, um die Nothwendigtcit einer neuen jüdischen Landesorganisation zu demonstriren. In der Regel geschieht dies mit einem Hinweis auf die Unzulänglichkeit und Gesetzlosigkeit der orthodoxen Verfassung, im Vergleich zu den weisen Gesetzen des Kongretzstatuts. Und doch, welch' ein himmelhoher Unterschied in den praktischen Erscheinungen. In Arad z. V. hat der Rabbiner Mischehen eingesegnet und er blieb persona gxata im Rathe der angesehensten Kongretzrabbiner. In Tapio-Szela wirkte Jahre hindurch ein Rabbiner, der im Dienste der Missionsgesellschaft stand, und die bei der Regierung so einflutzreiche Landeskanzlei konnte oder wollte nichts dagegen einwenden. In einer kleinen, orthodoxen Gemeinde genügte aber der Aufschrei eines Rabbiners^ um eine tiefverletzende Ungerechtigkeit im entscheidenden Moment zu verhindern. Daß es sich um einen anerkannten und hochgeachteten Rabbiner in der Verurtheilung handelt, erhöht nur noch mehr die Bedeutung des p rrz prs und zeugt für den Edelsinn und hohen Muth der intervenirenden Gedaulim, daß sie kein Ansehen der Person achteten -nns pr*. *2;n s6. Das ist die imponirende Gewalt desn-inn ri:. Diese kann aber nur in orthodoxen Kreisen zur Geltung kommen und in den meisten Fällen auch ohne Assistenz des Staates. Sämmtliche Rabbiner, die zur Frage Stellung genommen, finden auch nicht genug Worte, den gefahrdrohenden Charakter dieses unerhörten Vorfalles vom Standpunkte des jüdischen Gemeindelebens hervorzuhcben. „Es steht zu befürchten" — sagt das Beth-Din nt einer Zuschrift an den Kotzoner Rabbiner — daß dieses Beispiel in anderen Gemeinden Nachahmung finden könnte." Das Verdikt wurde auch zu dem Zwecke veröffentlicht, damit man es weit und breit höre und solchen Frevel nicht wiederhole. Diesem Ziele sollte auch die Publizirung im „Israelit" dienen. Wir standen in keinerlei Beziehungen weder zum Kotzoner, noch zum Madaer Rabbiner. Bona, ticke 2*cc* und zur Verherrlichung des mr" r.z wollten wir in dieser weitverbreiteten Zeitung einer jüdischen Angelegenheit von größter Tragweite das Wort reden. Und wir sind noch immer. von der Hoffnung durchdrungen, daß der Koßoncr Rabbiner früher oder später mit edler Selbstüberwindung seinen Fehler gutmachen wird. Dann werden auch die Rabbiner den Friedensbund mit ihm erneuern, und wir werden nicht die Letzten sein, die ihm öffentlich Ehre und Anerkennung zollen werden.'.'N'Zvn'v'riZ'nvV! Wir begreifen es auch, daß der Vorstand bei Schilderung der Verhältnisse sich unsanft getroffen fühlen mag. Ihn zu beleidigen lag gewiß nicht in unserer Absicht. Doch nur in seiner Hand liegt der Schlüssel zur Entwirrung dieser Zerfahrenheit. Eine Gemeinde, die den Rabbiner ehrt, ehrt sich selbst. Ein Kultusvorstand, der die Autorität des Rabbiners offen oder heimlich untergräbt, versündigt sich gegen die ganze Gemeinde. Der Rabbiner ist ein Diener Gottes, gewissermaßen auch Diener der jüdischen Gemeinschaft, niemals aber ein subordinirtes Organ des Vorstandes. Der Vorstand kann ja mitunter auch Beschwerde gegen den eigenen Rabbiner führen und p es gibt auch ein Forum für solche Fälle nn rix pn mp*** Doch Partei und Richter in eigener Person darf auch ein Vorstand nicht sein. In Mada wurde aber die Autorität des Rabbiners gerade durch den Vorstand, wie ein armseliger Fetzen behandelt. Diese Autorität wieder herzustellen, ist eine Ehrenpflicht des Vorstandes. Eine echtjüdische That wäre es, wenn der Kultusvorstand auch ohne Beth-Din oder Schiedsgericht spontan den Gemeindefrieden Herstellen wollte. Allein in welcher Form immer dies geschehen wird, wir werden uns mit Freude beeilen, dies in diesen Blättern zu registriren, und dem Artikelschreiber sowohl, wie dem ganzen Vorstand, herzliche GeNugthuung zu 5ieten. pn bin brr-.L" b'J vbn. (Nachbemerkung der Redaktion. Die uns vorliegenden hebräischen Druckschriften bestätigen im Großen und Ganzen die Ausführungen unseres Herrn Referenten, den wir seit vielen Jahren als unseren treubewährten Mitarbeiter schätzen. Die Verläßlichkeit und Gesinnungstüchtigkeit dieses in weiten Kreisen geschätzten Mannes, bedarf auch nicht unserer Bestätigung. So manchen größeren Aufsatz über gar wichtige Angelegenheiten des gesetzestreuen Judenthums, verdankt der „Israelit" der Feder dieses Mannes, der nur äußerst selten seine gehaltvollen Arbeiten mit Namen zeichnete. Jedenfalls gebührt ihm das Creditiv: ,-an bj nptn pTis y'xw “x* rvr.ö rr'Xi irxp. Kurz vor Schluß des Blattes erhalten wir noch folgende Zeilen: Herr Rabbiner Josef Rottenberg aus Koßon hat eine Erklärung unterfertigt, in welcher er es bereut, daß er gegen den Willen des Madaer Rabbiners, die Amtirung des neugewählten Schachet gestattete. Er war auch persönlich in Mada und veranlaßte die unverzügliche Einstellung der Schechita. Heute tagt auch in dieser Gemeinde ein Beth-Din, welchem es hoffentlich gelingen wird, den Frieden auf der ganzen Linie herzustellen. Wir beglückwünschen Herrn Rabb. Rottenberg zu diesem edlen Entschluß und. nehmen keinen Anstand, jedes unsanfte Wort, das un-