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Der Israelit · 1903-02-09 · Heft 11 (9.2.1903) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 11 (9.2.1903)
Date
1903-02-09
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Punkt des Gesinnungsunterrichts" zur Erzeugung der frommen Gesinnung. Einem solch wichtigen Fach, das unsere Kinder erst zu richtigen Juden macht, das. sie zu Gliedern der betenden Gottesgemeinde macht, muß genügend Zeit eingeräumt werden." (!) Dies die ureigenen Worte des Herrn Spatz vom Dezember 1896. Diesen Prinzipien entspricht auch sein damaliges ganzes Gutachten. Warum steht er aber im November 1902 auf diametral entgegengesetztem Standpunkte? Seine eigenen Worte seien zitirt aus dem „Israelit" Nr. 92, Zweite Beilage von diesem Jahre, aus einem Artikel, der mit dem im ..Lehrerheim" Nr. 47 veröffentlichten sonst ganz übereinstimmt. Dort im „Israelit" schreibt er am Schluffe: „Wohl wird diese Lösung der Kgl. isr. Zentralkirchenkasse und den Gemeinden einige Tausend Mark kosten. Diese Summe darf aber nicht in Anschlag kommen etc.." Dem Weisen genüge ein solcher Wink zur Erklärung eines solchen horrenden Widerspruches! Schwcinfnrt, 28. Jan. Vor der Strafkammer begann heute die Verhandlung über den sog. Fleischbesudelungsprozeß, der dieses Gericht bereits im vorigen Jahre schon einmal beschäftigte. Wir haben s. Zt. ausführlich berichtet und wollen in Kürze den Sachverhalt rekapituliren. Im Sommer und Herbst 1901 hatte der Bäckermeister Johann Schmitt in Nordheim und den Nachbarorten erzählt, er habe vor bis 6—0 Jahren gesehen, wie Baum Nachts in seinem Schlachthause das hintere Viertel eines geschlachteten Stück Viehes, das auf Hölzern am Boden gelegen sei. durch Urin verunreinigt habe. Baum stellte den Schmidt hierüber später einmal zur Rede, es kam zu einer Auseinandersetzung, aber schließlich kam durch Eingreifen zweier Mittelspersonen ein Vergleich zu Stande, nachdem Schmidt sowohl in der Zeitung einen Widerruf veröffentlichte, als auch die an die Gendarmerie bereits gemachte Anzeige als unwahr zurücknahm. Am gleichen Abend ging Schmidt in's Wirthshaus und behauptete, cs sei aber doch so, daß Baum das Fleisch verunreinigt habe. Daraufhin verklagte letzterer den Schmidt; am 22. Januar 1902 beschwor Baum in der hiesigen, landgerichtlichen Sitzung, er habe noch nie sein Schlachthaus zu einem solchen von Schmidt angegebenen Zwecke benutzt, oder das Fleisch verunreinigt, auch lägen die geschlachteten Thiere nicht auf Hölzern, sondern in einer Rinne des Schlachthauses. Schmidt wurde daher zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt, das Urtheil hat Rechtskraft erlangt, Schmidt bat jedoch um Strafaufschub. Er strebte gegen Baum einen Meineidsvrozeß an mit dem Erfolge, daß letzterer verhaftet und vom Schwurgericht Würzburg am 1. Oktober 1902 auf die eidlichdn Aussagen mehrerer Zeugen hin, die gesehen hatten, daß Baum in sein Schlachthaus urinirt hatte, zu' einem Jahre sechs Monate Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurtheilt wurde. Schmidt verlangte nun zwecks Freisprechung Wiederaufnahme des Verfahrens. In der heutigen Verhandlung, zu der , 49 Zeugen geladen sind, behauptet Schmidt seine i friiheren Aussagen wieder. Aron Baum leugnet auch j heute noch das Besudeln des Fleisches, r Nach Vernehmung der Zeugen weist der Staatsj anwalt in seinem Plaidoyer die Vorwürfe gewisser j Zeitungen zurück, charakterisirt das ganze Auftreten des Schmidt und dessen widersprechende Aussagen und stellt den Antrag, das Gericht wolle die erste Strafe von sechs Monaten bestehen lassen. Rechtsanwalt Werner stellt die Glaubwürdigkeit der Entlastungszeugen in Frage und beantragt gleichfalls Belastung der Strafe. Rechtsanwalt Dr. Jeffenberger stellt unter eingehender Begründung den Antrag auf Freisprechung. Nach den Plaidoyers zieht sich das Gericht zurück und verkündet nach 2-Kstündiger Berathung^ Abends kurz vor 9 Uhr, folgendes Urtheil: Unter Aufhebung des ersten Urtheils wird Schmidt von der Anklage eines , Vergehens der falschen Anschuldigung freigesprochen.? dagegen ist er schuldig eines Vergehens der üblen Nachi rede und wird deßhalb in eine Gefängnißstrafe von! einem Monat verurtheilt. Die Kosten zu zwei Drittel j werden der Staatskasse, zu einem Drittel dem Ange-! klagten überbürdet. Dem Baum wird die Befugniß! zugesprochen, den Tenor des Urtheils zu veröffentlichen, j Es kam in Berücksichtigung der Zeitraum bis zur j Nachrede, der Widerruf, der Vergleich, der Fortbezug! des Fleisches, die Schwere der Beleidigung, sowie der : Umstand, daß durch keinen Zeugen die Verunreinigung j des Fleisches selbst festgestellt werden konnte.! Schweiz. I Bern, 6. Febr. Nach neueren Ermittelungen be- ' itätigt es sich, daß die deutsche Gesandtschaft in Bern > beim Vundesrath aus zolltechnischen und hygienischen! Gründen gegen den projektirten israelitischen Friedhof im Kanton Basclstadt dicht an der Elsässer Grenze Einwendungen erhoben hat. Die Antwort des Bundesrathes steht noch aus. Hier bezweifelt man die Verwirklichung des Planes. England. London, 5. Febr. Viele Tagesblätter, darunter auch die „Berliner Vossische Zeitung", haben zur Katai strophe von Colney Hatch die alarmirende Nachricht gebracht, daß der Brand in der „jüdischen Abtheilung" ' ausgebrochen sei. Wie nun die Londoner „Jewish! Chronicle" mittheilt, gibt es in der Irrenanstalt von J Colney Hatch überhaupt keine besondere jüdische Ab- . theilung. Nur eine koschere Küche und ein eigener jüdischer Speiseraum sind vorhanden, während die jü- ' dischen Patienten gemeinschaftlich mit den übrigen r Insassen der Anstalt untergebracht sind. Unter den i 52 Opfern der Katastrophe befindet sich zufälligerweise kein einziger Jude.

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