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Der Israelit · 1903-02-05 · Heft 10 (5.2.1903) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 10 (5.2.1903)
Date
1903-02-05
Page
– (sequence 6)
Language
German
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ebenso Jenen, welche das Gesetz Gottes beobachten, alles Güte 'und namentlich die Verlängerung der Lebensdauer," fährt er dann fort: „Und sollst sie. über deines Hauses Pfosten schreiben und an die Thore, damit sie stets vor deinen Augen seien" (Mezzuza), und an anderer Stelle: „Du sollst sie (nämlich die Gnade) deinen Kindern . - einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest oder aus dem Wege gehst, wenn Du Dich niederlegst und wenn Du aufstehst." So soll jeder Priester'immer— zuhause oder auf der Reise — seinen Beruf und dessen Gesetze vor Augen halten." Von der Riviera. Man schreibt uns aus San Remo: Gar oft hörte ich während meines Aufenthalts an der Riviera, wenn ich mit rituell lebenden Glau- - bensgenoffen zu verkehren Gelegenheit hatte, die Klage: „Es fehlt an einem guten Restaurant." Die Magenfrage ist nicht , gar so unbedeutend, wie Viele glauben; selbst diejenigen, die nicht rituell speisen, sind mit dem Essen in den großen Hotels nicht zufrieden. Das dort um 1. Uhr'gegebene „Lunch", bestehend aus Eierspeise, Hammelfleisch, kaltem Geflügel, Früchten, ersetzt uns, die wir gewöhnt sind, mittags die Hauptmahlzeit zu nehmen, daZ nicht, was wir von Hause aus gewöhnt - 'Interessant war es mir deßhalb, in San Remo ein jüdisches Speisehaüs zu besuchen,, in dem man gute deutsche Kost findet, zufriedene Gesichter sieht und Inst not least auch das einzig aufliegende Blatt, den '„Israelit"; . . . ' . Am. Corsa Garibaldi, gegenüber, dem Grand- Hotel de Rill, steht eine kleine Villa, in der sich täglich viele der in San Remo weilenden Israeliten versam- . meln und eine Gemeinde für sich bilden. Am Sabbat wird)Götteßdienst äbgehalten, Purim und Peßach wird alljährlich festlich begangen. Rur Wenige können als Pensionäre in der Villa Nebenzahl Aufnahme finden, da der Platz beschränkt ist. Zu' Tisch kommen aber 30—40 Personen; man sieht da Deutsche. Polen, Russen' in gemiithlichem . Verein. Sie fühlen sich als Juden- . finden es hier gemüthlicher, als in den mit großem Luxus. ausgepatteten Hotels. Mme/Nebenzahl's güte'-Küche trägt nicht wenig dazu bei, in den hier weilenden Israeliten ein Gefühl der Zusammengehörigkeit zu erzeugen. Selbst diejenigen, die sonst nicht rituell speisen, kommen gerne dorthin, weil sie da die in den großen Hotels ungern vermißte gute Kost finden. : - Jetzt geht man mit der Idee um. in San Remo ein Krankeghäus, für arme 'jüdische Glaubensgenossen zu,gtzMn:^§^Wd,deren. Viele, hier, die Noth und . Mangel seidenguch-ein jüdischer Friedhof soll geschaffen : werben. "Gär viele unserer Glaubensgenossen ruhen draußen'auf dem christlichen Friedhofe; es war , ihnen nicht vergönnt, in heimathlicher Erde ihre letzte Ruhestätte zu'finden. Wie verlautet, trifft Rabbiner Horowitz aus Frankfurt a. M. in nächster Zeit hier ein, um energisch für Schaffung eines jüdischen Kranken-, Hauses und Friedhofes zu wirken. . . v B. Rußl a n b. Kiew. (Die Israeliten in Rußland.) Man weiß, daß die Israeliten, welche das Zeugniß eines „geschickten" Handwerkers besitzen, das Recht haben, in allen Städten des Reiches sich aufzuhalten. Bis jetzt waren es die Handwerkszünste, welche die Ge- , Werbezeugnisse ertheilten. Ein neues Dekret entzieht diesen Körperschaften jede Kontrolle über die außerhalb des Territoriums sich aufhaltenden jüdischen Handwerker und setzt diese unter die Autoritär der^ Lokalpolizei. Die Willkür, die die Polizeibeamten gewöhnlch in ihren Beziehungen zu den Juden anwenden,. wird den Handwerkern sicher zahlreiche Schwierigkeiten bereiten. Man kann sich hiervon durch das folgende Rundschreiben des Polizeipräfekten von Kiew überzeugen: Die mit einem Gewerbezeugniß versehenen jüdischen Handwerker müssen eine Werkstätte und Arbeiter haben. , . . ' Ein jüdischer 'Untermeister darf sich nur dann außerhalb des Territoriums aufhalten, wenn er beweist, daß er ein förmliches Engagement mit einem Meister eingegangen hat. •*,; ';••••■• Die nicht mit einem Zeugnisse versehenen jüdischen Handwerker müssen ihr Handwerk in einer vermittelst eines Untermeisters ihnen verschafften Werkstätte ausüben. Nicht als Handwerksbetreibende werden angesehen: die Zimmerleute, die Wallarbeiter, die Straßen- . Pflasterer, die Maurer und die Metzger. " Diese Einschränkung hatte schon beklagenswerthe Folgen. 500 Familien, deren Häupter zu diesen letzten Klassen von Handwerkern gehören, sind aufgefordert worden, binnen vierzehn Tagen Kiew zu verlassen. Eine große Anzahl anderer Israeliten, obgleich geduldete Gewerbe betreibend, aber nicht die nöthigen Hülfsmittel zur Beschaffung einer Werkstätte besitzend, werden ebenfalls in die Gefahr kommen, Kiew verlassen zu müssen. China. * ' Shangai. Hierselbst sind zwei Knaben, Sohne eines Juden aus Kaisingfu. in die jüdische Schule ein- . getreten, damit sie Kenntniß vom Judenthum erlangen und auch später ihre Brüder in Kaisingfu unterrichten. ' - — Kingscheng, ein Jude aus Kaisingfu, der schon hier war, hat an Herrn Esra einen Brief gerichtet, in . dem er schreibt,'daß erim Laufe dieses'Jahres wieder " nach Shanghai kommen wolle. ' ■;; > V; :

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