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Der Israelit · 1903-01-19 · Heft 5 (19.1.1903) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 5 (19.1.1903)
Date
1903-01-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
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durchgeführten Preßprozesse wurde eine früher schon im österreichischen Parlamente von antisemitischer Seite kolportirte Aeußerung wiederholt, die Graf Julius Andrassy bald nach dem Tisza-Eßlarer Prozesse gegenüber dem Prinzen Mois Liechtenstein gemacht -haben soll. Diese Aeußerung lautete angeblich: „Wir durften die angeklagten Juden nicht verurtheilen, weil sonst am anderen Tage hunderttausend Juden erschlagen worden waren.* Graf Julius Andrassy hatte sich bereits vier Jahre vor dem Tisza-Eßlarer Prozesse gänzlich in's Privatleben zurückgezogen. Es mußte daher schon die Pluralform, in der man ihn hier, gleichsam im Namen der ungarischen Regierung, sprechen ließ, Zweifel in die Richtigkeit der wiedergegebenen Aeußerung erwecken. Verstärkt wurden diese Zweifel noch durch den befremdlichen Umstand, daß Prinz Liechtenstein volle siebzehn Jahre verstreichen ließ, und erst den Tod des Grasen Andrassy abwartete, ehe er die angebliche Bemerkung des ungarischen Staatsmannes durch den Mund seines Parteifreundes, des bekannten Ritualmord-Spezialisten Ernst Schneider, an die Oeffentlichkeit bringen ließ. — Der Todte kann nun freilich keine Zeugenschaft mehr ablegen. Es ließ sich aber doch auf andere Weise ein Beweis dafür erbringen, daß die Behauptung, dei- Freispruch der angeklagten Juden sei nicht in Folge des Mangels jeglicher Schuldbeweise, sondern in Folge eines illegalen Einflusses der damaligen ungarischen Regierung auf das Gerichtsverfahren geschehen, absolut unbegründet ist. Der Schriftsteller Siegfried Fleischer in Wien hat sich mit Männern in Verbindung gesetzt, die entweder die Intentionen und die Haltung des 1883 im Amte gewesenen Ministeriums Koloman Tisza ans eigener Wahrnehmung genau kennen oder im Tisza- Eßlarer Gerichtsdrama an hervorragender Stelle mitwirkten. Folgendes ist das Ergebniß seiner Anfragen: Der ehemalige Minister am kaiserlichen Hoflager. Graf Julius Andrassy jun., erklärt, daß ihm von einem solchen Gespräche seines verstorbenen Vaters mit dem Prinzen Alois Liechtenstein nichts bekannt sei. Der Sohn des damaligen Ministerpräsidenten Koloman Tisza. Reichstagsabgeordneter Graf Stephan Tisza, gibt folgende Erklärung ab: Geßt, 14. Oktober 1902. Sehr geehrter Herr! Ständig auf dem Lande weilend, bin ich nicht in der Lage, mit Herrn Fleischer persönlich zusammenzukommen. Bezüglich der von ihm aufgeworfenen Frage kann ich jedoch bereitwilligst mittheilen, daß ich während der ganzen Dauer des Tisza-Eßlarer Prozesses, oder doch während des größten Theiles desselben, mit meinem verewigten Vater in Geßt beisammen gewesen bin, mich an zahlreiche Aeußerungen von ihm und an sein ganzes Verhalten genau erinnere und es auf Grund dessen für ausgeschlossen halte, daß die damalige Regierung auf den Gang und auf das Resultat des Prozesses irgend welchen Einfluß hätte ausübrn wollen. Meines Wissens 'haben sich die Verfügungen der Negierung damals darauf beschränkt, daß gegenüber gewissen Terrorisirungsversuchen die Sicherheit und Unabhängigkeit der Judikatur gewährt werde. So viel kann ich als Information in dieser Sache geben, und stelle es mit Bereitwilligkeit zu Ihrer Verfügung. Mit aufrichtiger Achtung bin ich Ihr bereftwill. Diener ' Graf Stefan Tisza. Der ungarische Reichstagsabgeordnete Karl von Eötvös. der berühmte Vertheidiger im Tisza-Eßlarer Prozesse, richtet an Herrn Fleischer folgende Zeilen: „Sehr geehrter Herr! Auf Ihre Anfrage bezüglich der Aeußerung des Prinzen Alois Liechtenstein kann ich nur so viel sagen, daß ich nicht glaube, daß Gras Julius Andrassy, dieser Mann mit der großen und starken Urteilsfähigkeit, der ebenbürtige Freund Franz Deaks. auch nur einen einzigen Augenblick die gegen die Tisza-Eßlarer Juden erbobene Blutbeschuldigung ernst genommen hätte. Offenbar hat ihn Prinz Liechtenstein mißverstanden, wenn er sich einer Aeußerung im entgegengesetzten Sinne zu erinnern glaubt. . Graf Andrassy hat die vor zwanzig Jahren anläßlich des Tisza-Eßlarer Prozesses in Erscheinung getretenen sozialen Verhältnisse sehr genau gekannt; er wußte ganz gut, daß Niemand die ungarischen Gerichte im Sinne einer Freisprechung der Angeklagten beeinflußt habe. Eher könnte auf Grund gewisser Symptome da? Gegentheil behauptet werden. Graf Andrassy wußte unzweifelhaft auch, daß das Gericht, wenn auch nur die geringste juristische Möglichkeit vorhanden gewesen wäre, ein verurteilendes Erkenntniß geschöpft hätte. Das war damals die allgemeine Auffassung. Daß trotzdem alle drei Instanzen die Angeklagten freigesprochen haben: diese Thatsache spricht nicht nur Mr das Rechtsgefühl der Richter, sondern auch für den vollständigen Mangel an Belastungsbeweisen. Ein so ernster und großer Staatsmann, wie Graf Andrassy, konnte eine diesem Sachverhalte widersprechende Ansicht nicht äußern. In jener Zeit haben sehr Viele die Meinung ausgesprochen, daß, wenn die Juden nicht freigesprochen werden, zu befürchten sei, daß anderen Tages Tausende erschlagen würden; — Eine solche Aeußerung konnte möglicherweise auch Graf Andrassy gethan haben. Das ist aber etwas ganz anderes! Mit herzlichem Gruße Ihr getreuer Karl von Eötvös. Budapest, 12. Oktober 1902.

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