Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 5 (19.1.1903)
- Date
- 1903-01-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Nach weiteren Toasten auf die Gaste und Familienmitglieder etc. fanden wiederum einige Vortrage statt, worauf nach Aufhebung der Kaffeetafel an die Damen kleine Festandenken vertheilt wurden. Der Festabend vom Verein Beth Zion kann als „Festim eigentlichen Sinne des Wortes bezeichnet werden. Insterburg, 10. Lebet. Auf Grund einer Ministerialverfügung wurde vor ca. zwei Jahren die Besoldung der wissenschaftlichen Hilfslehrer einheitlich geregelt und ihnen für die Wochenstunde p. a. Mk. 110 festgesetzt. Zu der Klaffe der Hilfslehrer gehören auch die Geistlichen, die an der Anstalt Religionsunterricht ertheilen. Thaisächlich ist überall dm katholischen Pfarrern diese Form der Honorarzahlung zu theil geworden, den Rabbinern hingegen nur an einigen Gymnasien. Ich reichte nun Anfang Oktober 1901 ein Gesuch an das Kgl. Provinzial-Schulkollegium in Königsberg i. Pr. ein und bat, auch mir die aus der Neuordnung erwachsene Vergünstigung zu gewahren, wie sie meinem katholischen Kollegen ohne Weiteres bewilligt worden. Darauf erhielt ich in einem Schreiben vom 9. Oktober 1901 den Bescheid, daß für den Religionsunterricht der Juden die alte Bestimmung in Kraft bleibe, wonach die Regierung lediglich eine Pauschalsubvention von Mk. 160 p. a. leiste. Als ich darauf erfuhr, daß, wie oben bereits angedeutet, die neuen Bestimmungen auch auf einige jüdische Amtsbrüder Anwendung ^gefunden hätten, bat ich dieselbe Behörde um Aufklärung über diese ungleiche Behandlung. Darauf erhalte ich wörtlich folgende Antwort: „Kgl. Provinzial-Schulkollegium. Königsberg i. Pr., 6. Januar 1902. Auf die Eingabe vom 19. v. Mts. Für die Ertheilung des Religionsunterrichts an die jüdischen Schüler höherer Lehranstalten haben deren Kaffen, wie bereits in unserem Schreiben vom 9. Oktober 1901 (Nr. 6458 S.) mitgetheilt ist, nur einen Kostenbeitrag zu zahlen, während die Besoldung der Lehrkräfte selbst den betr. Synagogen-Gemeinden überlaffen bleibt. Wir stellen daher anheim, sich wegen Ihrer Remunerirung an die dortige Kreis-Synagogen-Gemeinde zu wendm. gez. K a m m e r." Begreiflicherweise /ehe ich in dieser Antwort trotz des freundlichm Rathes, in den sie auSklingt, keine Aufhellung in beregter Hinsicht. Ich bitte nun, um ev: weitere Schritte in dieser Angelegenheit thun zu können, die Herren Kollegm, deren Religionsunterricht aus der Kgl. Gymnasialkaffe mit Mk. 110 für je eine Wochenstunde besoldet wird, mir freundlichst umgehend ihre werthen Namen mitzutheilen, und danke ihnen im Voraus herzlich für die gütige Unterstützung. Sache des „Allg. Rabb.-Verb. i. D." wäre es, nach Aufbringung des nöthigen exakten Materials für die in ihrem Recht geschmälerten Kollegen an maßgebender Stelle einzutreten. Darüber vielleicht später noch mehr! Dr. Max Beerman», Rabbiner der Kreis-Syn.-Gemeinde. Oesterreich. Wien, 14. Jan. Am 26. v. Mts. ist hier im Rothschildspitale eine sehr arme Frau gestorben, deren Wirken auf dem Gebiete ftommer Wohlthätigkeit es verdient, allgemein hervorgehoben zu werden. Es ist dies die in vielen jüdischen Familien bestbekannt gewesene Wittwe Frau Helene Meitner, die als eifrige und unermüdliche Sammlerin von Gaben und Jahresspenden sich bei Bekannten und Gönnern eingeführt hat, um arme jüdische Kranke des allgemeinen Krankenhauses, welche keine andere, als nur rituell zubereitete Kost nehmen wollten, mit einer solchen zu versorgen. Seit 30 Jahren übte sie diese Wohlthatigkeit aus, und wurde hierin auch von den Professoren und Klinikvorständen des allgemeinen Krankenhauses unterstützt, welche das Verlangen jüdischer Kranken nach der „Koscherkost" durch Zeugniffe bestätigt hatten. Sie war es auch, welche über Veranlassung und Initiative des verstorbenen Tempelvorstandes und Begründers des Schifffchul-Bethauses, Herrn I. L. Freistadt, den noch heute bestehenden, etwa 800 Mitglieder zählenden „Krankenverein" für diesen Zweck in's Leben zu rufen eifrig mitgeholfen hatte. Jeden Samstag besuchte sie das allgemeine Krankenhaus, brachte den jüdischen Leidenden Erfrischungen und Lebensmittel, und kümmerte sich teilnahmsvoll um das Schicksal dieser Aermsten der Armen. Sie bewirkte auch, daß die im Krankenhause verstorbenen Armen jüdischer Konfession, welche man vordem nackt in den Holzsarg gelegt hatte, mit einem Leinen-Ueber-. than bekleidet auf den Friedhof gebracht wurden. So hatte diese arme Frau, die als kinderlose Wittwe allein stand, viel „Gemiluth-Chessed" ausgeübt. Ein Beweis der verdienten Anerkennung ist es, daß sich die hiesige Knltusgemeinde dazu verstanden hat, auf eigene Kosten die Leiche dieser Frau, wie es ihr Wunsch gewesen war, nach ihrer Heimathsgemeinde Holleschau in Mähren zu überführen. Frau Meitner wurde 74 Jahre alt und sei ihr die ewige Ruhe beschieden! Ungarn. Budapest, 14. Jan. (Graf Julius Andrassy und Tiszar-Eßlar.) In dem vor einigen Tagen gegen die „Staatsbürger-Zeitung"