Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1902-12-30 · Heft 103-104 (30.12.1902) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 103-104 (30.12.1902)
Date
1902-12-30
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2449795-2449889--57329-2520036
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Kaiserslautern, 19. Dez. Im gestrigen Stadtrath stand die Frage der Anbringung eines Kreuzes an der zu erbauenden Leichenhalle zur Verhandlung. Die Angelegenheit gewann erhöhtes Interesse durch der-, schiedentliche Eingaben der beiden kirchlichen Behörden christlicher Konfession, die. ihrerseits entschieden für die Anbringung des Kreuzes eintraten und für den Fall einer negativen Vorbescheidung ihrer Memoranden einmiithig erklärten, von jeder kirchlichen Funktion in der -künftigen Leichenhalle absehen zu müssen. Diesen Erklärungen stand ein Gesuch des Vezirksrabbiners gegen-' über, der hinwiederum die strikte Erklärung abgab. daß der israelitische Ritus ein solches Zeichen und Merkmal einer christlichen Konfession nicht gestatte. An der langen Besprechung, die sich über diese Frage naturgemäß entspinnen mußte, betheiligten sich zunächst ein sozialdemokratischer Vertreter und die beiden Stadträthe israelitischer Konfession: während ersterer aus Prinzip und vom interkonfessionellen Standpunkte aus für die Weglassung des Kreuzes eintrat, sprachen letztere in gleichem Sinne aus Gründen des religiösen Friedens und betonten besonders, daß die Frage eine Sache der volitischen Gemeinde Kaiserslautern sei und als solche nicht verauickt werden dürfe mit konfessionellen Rücksichten. Das Institut der Leichenhalle sei einemedizinisch-hygienische, aber keine religiöse Einrichtung; man solle die Vortheile der Leichenhalle doch Allen zu Gute kommen lassen und nicht einen, wenn auch kleinen Theil von ihren Wohlthaten ausschließen. Letzteres aber wäre durch Anbringung eines Kreuzes thatsächlich der Fall. Mehrere Redner der christlichen Parteien stellten sich ihrerseits auf den Standpunkt, daß hier die verschwindende Minderheit gegenüber der erdrückenden Mehrheit zurücktreten müsse, namentlich wenn man in.Betracht ziehe, daß jährlich 800 bis 900 Christen, dagegen durchschnittlich kaum 6 (in diesem Jahre waren es allerdings 12) Juden beerdigt würden. Rach weiteren Erörterungen schien man der von christlicher Seite beantragten namentlichen Abstimmung nahe zu sein, als ein Vorschlag auf Rückweisung der ganzen Angelegenheit an den Bauausschuß gemacht wurde, der alsbald Annahme fand. Der Bauausschuß wird nun auftragsgemäß Mittel und Wege zu einer alle Theile befriedigenden Lösung suchen. Das ist, meint die „Pf. Pr.", ungefähr gleichbedeutend mit einer Aendcrung der jetzt fertig vorliegenden Pläne, oder, wenn die Frage in der gleichen Form wieder zur Verhandlung kommen sollte, mit der Annahme der Forderung der kirchlichen Behörden christlicher Konfession. (Wir sind, wie unseren Lesern bekannt. Gegner der Communalfriedhöfe, wie aber die Sache hier nun einmal liegt, sind wir der Meinung, daß die israelit. Gemeinde eine eigene Leichenhalle errichte, zu deren Erbauung der Stadtrath voraussichtlich einen Beitrag geben werde. Red.) Berlin, 25. Dez. Im rumänischen Senat gab es vor einigen Tagen eine Debatte über die Judenfrage. , Ein Senator brachte bei der Berathung des Ansuchens eines Israeliten um Naturalisirung den Antrag ein, daß die gesetzgebenden Körperschaften Rumäniens angesichts der von den Juden im Auslande gegen Rumänien verbreiteten Verleumdungen eine gewisse Zeit hindurch Juden das Heimathsrecht nicht verleihen mögen. Senator Gradistealo bekämpfte diesen Antrag, Unterrichtsminister Haret erklärte Namens der Negierung, es gehe nicht an, einen Unterschied in der Behandlung der Ausländer (!) zu machen; man müsse die Gesetze gegen Jedermann mit Gerechtigkeit und Gleichheit in' Anwendung bringen. Was die gegen Rumänien in so reichem Maße verbreiteten Verleumdungen (?) betreffe, so wolle sie der Minister nicht näher beleuchten; die Wahrheit werde an den Tag kommen, und man werde einräumen müssen, daß Rumänien tolerant (?) und wohlwollend gegen Jedermann, selbst gegen seine Feinde, sei. Man werde den Verleumdern keinen Vorwand geben. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Das zur Verhandlung stehende Ansuchen wurde, bewilligt. Der logische Fehler in der Argumentation des Ministers liegt nur darin, daß Rumänien die Juden, soweit es sich um ihre Rechte handelt, als Ausländer, das heißt als politisch rechtlos betrachtet, dagegen sie, soweit Pflichten in Betracht kommen, als Inländer ansieht, und die Juden nicht nur zur Steuerpflicht, sondern auch zur Wehrpflicht heranzieht, was gegenüber einem wirk!. Ausländer völkerrechtlich unzulässig wäre. En g l a n d. London. (Jiid. Bürger- und Oberbürgermeister i n E n g l a n d.) Die Wahl des Sir Marcus Samuel zum Lord-Mayor der City of London hat mit Recht großes Aufsehen erregt, weil seit 1897, dem Jahre, in dem Sir George Faudel Philipps Lord-Mayor von London war. der Antisemitismus in ganz Europa einen ungeahnten Aufschwung genommen hat und alle Freunde der Menschheit daher die Thatsache, daß im Jahre 1902 ein Jude wieder einmal zum Oberbürgermeister der volkreichsten und intelligentesten Stadt der Welt gewählt worden ist, mit Recht als freu-- diges Ereigniß begrüßt haben. An und für sich ist es aber keine besondere Seltenheit, daß das höchste städtische Amt, das das englische Volk zu vergeben hat, an Juden vergeben wird. Sir Marcus Samuel hatte bereits sechs Vorgänger in England und vier in London selbst. Der erste jüdische Lord-Mayor von London war der 1869 zum Varonet erhobene Sir David Salomon, der berühmte und unermüdliche Vorkämpfer' für die Emanzipation der Juden in England. In den zwei Dezennien von 1835—1855 wurde ihm in- und außerhalb Londons mehrere Male ein höheres communales Amt anverträüt, ohne daß er dies Amt antreten konnte, da die dabei zu leistende Eidesformel es jeder nicht zur englischen Staatskirche gehörenden Person unmöglich machte, ein städtisches Amt zu bekleiden. Erst die Aufhebung dieser Eidesformel durch den Parlamentsakt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.