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Der Israelit · 1902-12-18 · Heft 100 (18.12.1902) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 100 (18.12.1902)
Date
1902-12-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Im Falle, daß die gesetzestreuen Mitglieder einer Gemeinde in der Minorität stsid und die Entfernung solcher Rabbinen vom Amte nicht erwirken können, sind j dieselben verpflichtet, für. eins anderweitige gesetzestreue Handhabung des Rabbinats Sorge zu tragen, selbst wenn sie dadurch veranlaßt sein sollen, aus dem bisherigen Gemeindeverbande ausscheiden zu muffen." . Im Monate/Jjor, 5&J0. Unter diesen -133 Rabbinern finden sich u. A.: Auerbach, Dr-. B. H.) Rabbiner zu Halberstadt; Bamberger - S. B., Distriktsrabbiner zu Würzburg; E i t i i n g e r$$., Oberrabbiner zu Altona; Ganzfried/ Salomon, Rabbinats-Affessör in Ungarn; G ü t t m ach er, Elias. Rabbiner zu Grätz; Hildesheimer, Dr., Israel, Rabbiner der Adaß Jisroel zu Berlin; Hirsch, Rabbiner der israelit. Religionsgesellschaft zrc Frankfurt a. M.; Kalischer, Hirsch,. Rabbinatsverwalter zu Thorn; Lehmann, Dr., M.,. Rabbiner der Jsr. Religionsgesellschaft zu Mainz; Liber, Nathan Wolf, Sub-Rabbiner zu Preßburg; Low, Jeremias, Oberrabbiner zu S. a. Ujhely; Lob,. Dr., Rabbiner zu Jchenhausen in Bayern; Nathansohn, I. S., Rabbiner zu Lem- , berg; Ossad, Ahron Samuel, Oberrabbiner zu j Preßburg; Schreiber, S., Oberrabbiner zu Kra- . kau; Stern, A., Oberrabbiner zu Hamburg. — I Merkwürdiger Weise befindet sich sogar ein Mitglied des Allgemeinen Rabbinerverbandes unter diesen 133 Rabbinen! Es gibt sicher kein einziges orthodoxes Mitglied des Allgemeinen Rabbinerverbands, welches die Kompetenz dieses Areopags von 133 Rabbinen, aus welchen hier einige illustre Namen herausgegriffen sind, bestreitet, ein entscheidendes Wort darüber zu sprechen, wer zur Bekleidung des Rabbineramts fähig und unfähig ist. Wo in aller Welt gibt es einen *irrn für diesen von 133 Rabbinen ausgesprochenen tcx. ■ Sollte es aber trotzdem wider Erwarten einen oder den anderen orthodoxen Rabbiner des Allgemeinen Rabbinerverbandes geben, der diese Autorität nicht anerkennt, so mag denselben noch eine Autorität vorgeführt werden, die sie um so rückhaltloser anerkennen, je weniger sie sich einer anderen fügen, es ist nämlich die höchsteigene. Am 26. Juni 5644 erließen 60 Rabbiner, welchen sich im Laufe der folgenden Wochen noch eine größere Zahl von Amtsgenossen anschloß, folgende . Erklärung! „Die Unterzeichneten haben gn der vom 4. und 5. -'Juni du I. lü Berlin stattgehübtewRabbinerversamm-) ' lung vorzugsweise-wegen der Punkte 2. und Ä. der -Tagesordnung ^derselben, .nicht theilgenommen." , ." ^Pünkt'2."betreffend,- so-verleugnen.jmshrerk der einladenden Rabbiner in ihrer öffentlichen Thätigkeit, wie in ihren Werken, die von uns unverbrüchlich festgehaltene Berpflichtungskraft des schriftlichen und mündlichen Gesetzes und die daraus gewonnene halachifchen Decisionen. Er erschien uns daher eine gemeinsame Berathung und Beschlußfassung zur Hebung des religiösen Sinnes und Förderung des Religionsunterrichts unmöglich, zumal da jeder religiöse Differenzpunkt von der Diskussion ausgeschlossen bleiben sollte. Rücksichtlich des Punktes 3. (Bildung eines Verbandes der Rabbiner Deutschlands) erschien uns die Fassung viel zu dunkel. Der zu gründende Verband konnte einen materiellen Inhalt haben, ein Verband zur Lebensversicherung u. dgl. sein, worin es keine Trennung zwischen den verschiedenen Richtungen gibt. Er konnte aber auch — was wir für wahrscheinlicher zu halten Grund hatten — gleichsam eine offizielle Definition des Prädikats „Rabbiner" im Auge haben, worüber zwischen den Anhängern des gesetzestreuen Judenthums und den mehr oder minder reformistisch gesinnten Rabbinern eine Einigung unmöglich ist." Unter den Rabbinern, welche diese Erklärung erlassen haben, befinden sich acht, die sich später dem Allgemeinen Rabbinerverband anfchlossen! «Was hat sich in den neunzehn Jahren ereignet, um heute das m ö g l i ch zu machen, was diese acht Rabbiner damals als unmöglich erklärten? Haken sich die einladenden Rabbiner wirklich seitdem geändert oder vielleicht die eingeladenen? Letzteres ist ausgeschlossen. Sie bekennen sich ja heute wie damals zu der unverbrüchlich festgehaltenen Verpflichtungskraft des schriftlichen und mündlichen Gesetzes und der daraus gewonnenen halachischen Decisionen. Auch die einladenden Rabbiner sind ihren Grundsätzen der Verleugnung von wzv' 2.1222» -in treu geblieben. Was hat stch also geändert? Es ist nur ein einziger greifbarer Unterschied herauszufinden. Während damals die Worte: „Bildung eines Verbands der Rabbiner Deutschlands" noch denjenigen, die sich gerne einer Täuschung hingeben wollten, dunkel erscheinen konnten, ist darüber jetzt genugsam Licht verbreitet. Sie wollen das Prädikat „Rabbiner" nicht nur definiren, sondern sich zu einer Behörde aufwerfen, welche Rabbiner ordiniren soll, wie aus ihren jüngsten Verhandlungen und Beschlüssen sich ergibt. Angesichts ihrer wiederholten Außerkurssetzung durch die ersten ,°crt ^n: der jüngsten Decennien, schien ihnen ein solches Unterfangen doch unmöglich ohne Mitwirkung ungeasserter, orthodoxer »ae» Deßhalb : werben sie um deren Mitgliedschaft. Das ist begreiflich. Vom Standpunkt des abgewirthschafteten Reformjudenthums ist es vielleicht sogar löblich, wenn es die schwindende,Leb^nAähigkeit durch. Zuführung neuer Kräfte erhalten möchte!' rrbrr cjna' :rr j^rcH bv i6

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