Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 97 (8.12.1902)
- Date
- 1902-12-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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TTT;; r,a-r,’ tfr >:. . U-.. ■3-.. ''•-.-ifc; 2052 Eine/rtchaigd Ersparniß des Unterrichts-Honorars aber kommt dxWegen Micht irr Betracht, weil das jüdische Prinzip'Missür bautet:;o:ra cnx?rr Djro ’» no „Sowie iW spricht Gott, „ohne Entgelt euch die Thora gebe/r so. . ha.Üt ihr die Pflicht, dieselbe unter Verzichtleistlürg ' aüf ^rratirielle Entlohung weiter zu lehren." In Zoldenen iöcttexn üst uns hier die jüdische Bruderpflicht der gei^tiAn Förderung unserer Mitmenschen durch Belehrung, ohne Anspruch auf materiellen Ersatz für unsere Hin'Abüna an ihr wahres. Wohl proklamirt. Auf dieseyr 'P^jnzip^ beruht die Wirksamkeit Ihres Vereins?. Darüm^ erachtet er es als seine heilige -Pflicht, auch denkst, diesie nicht herbeisehnen, aus eigner .Jnitiative.diö Brrlderhand' entgegenzustrecken, die Wege .51! ebnen,. diei zD ihrem Herzen führen, um die Erkalteten mit "demMluthhauche göttlichen Odems wieder zu erwarmen.Mf daß „neues Leben blüht aus den ^Ruinen."; I (Fortsetzung folgt.) rmD CsrrespL,ndeME. .4-.' .6 ‘t; , J.( ■'* l a; fi5D el u s ch l a n d. Berlin, ^4.: De^. (Dem Reichstage ist eine von . über hundert ^rm: öffentlichen Schuldienste stehenden jüdischen Bplssschullehr-tn Unterzeichnete Petition überreicht worden, dtzr höhe Reichstag wolle dafür eintreten, „daß^-die jüdischen Lehrerseminare, die zur Abnahme der Bolksschullchrerprüfung und zur Aufstellung des Bifähigpngszeügnisses -zum Lehramt berechtigt sin)), auch das Recht'^ur Ausstellung des Zeug- . msses üher den Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung 5 zum "einjährig-freiwilligen Militärdienst erhalten, -daß fernes dieses Befähigüngszeugniß auch denjenigen jüÄscheu, Lehrern und Schulamtskandidaten zu./Theil werde,'welche/ihre Prüfung vor der.Prüfungskommission eines staatlichen Seminars ablegen. Sollte die .Gewährung dieser Bitte wider Erwarten nicht angängig erscheinen, sp wolle hoher Reichstag den Herrn Reichskanzler zu einer Anweisung veranlassen, die den jüdischen ^chulanitskandidaten Mittel und Wege eröffnet, wie sie auch unter den obwaltenden Verhältnissen die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst sich erwerbem können." Berlin,' 2.. Dez. Die Einführung des jüdischen Religionsunterrichts an sämmtlichen höheren Lehranstalten Berlins und der Vororte steht in Aussicht. Wie . Gemeindesyndicüs Lilienthal Namens des Vorstandes '. der. jüdischen Gemeinde in.einer Sitzung der Repräsen tanten mittheilte, hat der Gemeindevorstand sowohl bei der städtischen Schuldeputation, als beim Provinzial- ' schülkollegiüm Schritte . gethan,.' um die Einrichtung jüdischen Religionsunterrichts an allen höheren Lehranstalten zu erwirken, sofern mindestens zwanzig jüdische Schüler die Anstalt besuchen. Um den Unterricht einheitlich zu gestalten, sind Fragebogen über die Zahl der jüdischen Schüler und die Art der bisherigen Ertheilung des Religionsunterrichts ausgegeben worden, deren Veriheilung die städtische Schuldeputation bereitwilligst übernommen hat, während das Provinzial-Schulkollegium ein dahin gehendes Ersuchen bisher noch nicht beantwortet hat. Der Gemeindevorstand hat an die städtische Schuldeputation auch die Bitte gerichtet, für die Einstellung der zur Fortführung und Ausdehnung des Religionsunterrichts erforderlichen Mittel Sorge zu tragen. Gleichzeitig soll, auch der Versuch erneuert werden, eine Verfügung rückgängig zu machen, welche den jüdischen Religionsunterricht sehr geschädigt hat. Es hat nämlich seit einigen Jahren eine Bestimmung Geltung, nach der jüdische Schüler nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahre den Nachweis zu führen haben, daß sie Neligonsunterricht genießen. Die Folge dieses Erlasses bildeten zahlreiche Dispensationen und ein erheblicher Rückgang der Schülerzahl im jüdischen Religionsunterricht, so daß in verschiedenen Fällen der Unterricht in den höheren Klassen überhaupt ausfallen mußte. Bisher sind alle Bemühungen, die Negierung zur Zurückziehung dieser Verfügung zu veranlassen, ohne Erfolg geblieben. Hamburg, 4. Dez. Im „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" sprach dieser Tage - Herr Dr. Arthur Kahn- Bonn über „jüdische Frauen und ihre Aufgaben" und führte etwa Folgendes aus: Wie die Geschichte der Menschheit, so beginnt auch die Geschichte des Weibes im Orient. Zu einer Zeit, in der Europa mit Ausnahme Griechenlands überhaupt noch gar keine geschichtliche Basis hatte, war die Frau im Orient schon in angesehener Stellung, war sie ein Kultursaktor. Unter der kaukasischen Rasse war es deren semitischer Zweig, welcher früher als der indogermanische dem Weibe eine bevorzugte Stellung einräumte, wie überhaupt das Weib bei den semitischen Völkern eine Stellung einnahm, welche die Frauen der Gegenwart sich erst errungen haben. Selbst bei den Indern mit ihrer alten und überaus hohen Kultur war die Frau nicht im gleichen Maße bevorzugt, wie bei den Juden. Bei der Verehrung der Frau im jüdischen Volke war zweifellos der Einfluß der Aegypter von hoher Bedeutung. Wie hochgeschätzt das Weib bei den Aegyptern zur Zeit der Pharaonen war, geht schon aus der Brautwerbung hervor? Die Mitgift hatte der Mann, als erwerbender Theil, der Braut einzuhändigen. Durch welche Mittel erhielt sich nun die jüdische Frau ihre ebenbürtige Stellung neben dem Manne? Man kann ruhig den Worten eines bedeutenden Geschichtsschreibers zustimmen. wenn er von dem jüdischen Volk sagt: „Seine Frauen standen unter dem Einflüsse ihrer Religion und waren fast noch mehr als die