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Der Israelit · 1902-12-04 · Heft 96 (4.12.1902) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 96 (4.12.1902)
Date
1902-12-04
Page
– (sequence 18)
Language
German
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2038 ✓ j.-' - ' . .' ' der Sache vor, aus einer M ü ck e sei ein E l e - fant gemacht worden. , .Ebenso verdient das Gebaren des einen Vertheidigers, der zugleich hessischer nationalliberaler Parteiführer ist, nicht unerwähnt zu bleiben. Nicht nur beliebte er die gebrauchten Unfläthigkeiten der hohen Herren als „harmlosen Ulk" zu bezeichnen, sondern die augenscheinlich verlorene Position suchte er dadurch zu retten, daß er nach Art der Dreyfusgegner ein jüdisches C o m p l o t für die sauberen Vorgänge 'der- - antwortlich machte und in geschmackloser Weise vqn einer unerhörten Aufbauschung der Sache sprach, „damit im Interesse und im Aufträge der Juden eine Bestrafung der Herren erfolgen solle." .? Das Urtheil des von der Schuld der Angeklagten in vollem Maße überzeugten Gerichtshofes dürfte bekannt sein. In wünschenswerther Weise hat die Verhandlung wieder einmal klar gezeigt, welche Gesinnung theilweise in dem höheren Beamtenstand herrscht und wessen wir uns solcher Hüter des Rechts, wie z. B. des verurtheiltcn Amtsrichters, zu versehen haben. Die Ironie des Schicksals wird auch dem hessischen Justizminister, der ja im Interesse des Dienstes die Anstellung jüdischer Richter verweigert, die Kehrseite der Medaille präsentirt und ihm genügend bewiesen haben, welche üppige Frucht die ausgestreute Saat gezeitigt' hat, und wie trotz der „beneideten Judenreinheit" des hessischen Richterstandes das Vertrauen weiter Volkskreise auf die Un-' Parteilichkeit solcher richterlicher Organe und deren Rechtsprechung erschüttert werden muß. Aber auch der Regierung und vor allem den akademischen Behörden dürften solche Vorkommnisse die Augen über die wahre Gesinnung eines Theils der Staatsbeamten öffnen und-vor' allem das gefährliche, unberechenbare Treiben eines großen Theils der akademischen Jugend in voller Größe erscheinen lassen. , Eine Wendung zum Bessern würde nicht nur von allen rechtlich denkenden, anständigen Menschen begrüßt werden, sondern das allgemeine Vertrauen auf die Wahrhaftigkeit der Rechtsprechung festigen und mit Kulturerrungenschaften im Sinne dieser Impressionen für alle Zeit aufräumen. ZÄL§mg§KschbTchLeV unt) TorresporrDsnZSA. v ' Deutschland. Berlin- 28. Nov. Vor der Zweiten Strafkam- - mer des Landgerichts I fand vor einigen Tagen wieder einmal eine Verhandlung statt, in welcher der Pastor Krösell-Kloxin eine Rolle spielte. Daß er sich dabei mit Lorbeeren bedeckt hat, dürfte ihm selbst zweifelhaft sein. Er hatte gegen Herrn Professor Dr.-Hermann i L. Strack die Beleidigungsklage angestrengt, weil derselbe am 17. September 1901 als Sachverständiger über den von antisemitischer Seite als Gutachter neben . ihm, d. h. gegen ihn vorgeschlagenen Pastor Krösell gesagt hatte, daß er über die Frage des „Ritualmordes" kein wissenschaftlich begründetes. Urtheil habe, und daß ihm übrigens von seinem Vorgesetzten Konsistorium „Gott sei Dank" die Fortsetzung seiner Hetzreden untersagt wurde. Herr Prof. Strack erhob Widerklage, weil Krösell nach dem Berichte der . „Neumärkischen Zeitung" in einer Rede zu Arnswalde.gesagt, Professor Strack habe in Ritualmord-Sachen „Verbrecherschutz" getrieben, und wegen ein.es von Krösell verfaßten' Artikels der „Staatsbürger-Zeiiung". In erster Instanz würden sowohl Prof. Strack wie Krösell zu je zehn - Mark Geldstrafe verurtheilt. In der nunmehr staitgehabten Verhandlung zweiter Instanz gab, nachdem die verschiedenen Vergleichs-Vorschläge des Vorsitzenden zu keinem Resultate geführt hatten, Prof. Strack folgende Darstellung des Sachverhaltes: Am 17. September 1901 wurde er in einem Prozeß gegen den Verlagsbuchhändler Dewald, welcher sich wegen der Herausgabe und Verbreitung zweier Ansichtspostkarten, betreffend den Konitzer- Und den Polnaer-Mord, zu. verantworten hatte, als Sachverständiger vernommen. Als er seinen Erd geleistet, forderte Rechtsanwalt Jüngst, der Vertheidiger Dewald's, die Vorlegung der sämmtlichen Konitzer- und der Polnaer-Akten, Erhebungen über den „jüdischen Ritualmord" und die Berufung dreier anderer Sachverständiger, nämlich Rohlings, Eckert's und Krösell's. Er, Prof. Strack, gab. dem Gerichtshöfe anheim, den Antrag abzulehnen', und erwähnte dabei ü. A. Folgendes: In einem.1892 geschriebenen, i. 1. 1900 in zweiter Auslage erschienenen Buche habe er den Rohling des Meineides angeklagt und sich bereit erklärt, diese Beschuldigung vor jedem Gericht zu vertreten. Was Eckert betreffe, so habe er (Strack) in einem Gutachten wissenschaftlich nachgewiefen, daß dessen Buch „Der Judenspiegel im Lichte der Wahrheit", das seinen Ruf bei den Antisemiten begründete, gar nicht von Eckert verfaßt sei. Ueber Pastor Krösell endlich habe er gesagt, daß derselbe, wirklichen Sachverständigen gegenübergestellt, nicht zu behaupten wagen würde, daß er über diese Frage ein wissenschaftlich begründetes Urtheil besitze.. Uebrigens habe ihm, dem Pastor Krösell, sein Konsistorium Gott sei Dank die Fortsetzung seiner Hetzreden-untersagt. Der Vorsitzende in jenem Prozeß, Landgerichtsdirektor Kaeller, sei ihm nicht in's Wort gefallen und habe in der Urtheils-Begründung ausdrücklich seine, Strack's, Unbefangenheit anerkannt. Wer da sehe, welches Elend durch die antisemitische Hetze über das deutsche Vaterland gekommen sei, der müsse wirklich sagen „Gott sei „ Dank", wenn diesem Treiben wenigstens an . einer

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