Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 94 (27.11.1902)
- Date
- 1902-11-27
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Rede u. A. folgende Aeußerung gemacht haben: Bataillone von Kämpfern stehen bereit, das Judenthum zu zerschmettern und zu vernichten; die Bande müsse verhauen werden u. s. w." Pückler meint, er könne nach seinen früheren Freisprechungen bei noch stärkeren Ausdrücken solche Redewendungen gebrauchen. Er Hot ferner den Sanitätsrath Dr. Neumann in Glogau, der in der dortigen Gerichtsverhandlung gegen Pückler als Sachverständiger fungirte und eine Pistolenforderung des Dreschgrafen ablehnte, durch eine öffentliche Erklärung beleidigt. Nach eingehender Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt gegen den Grafen Pücklcr insgesammt ein Jahr Gefängniß, gegen Bruhn drei Monate Gefängniß und gegen die anderen Angeklagten Geldstrafen. Er wies namentlich auf die schweren Beleidigungen gegen die Richter hin und auf das Aufreizende der Redewendungen. Bei den aufreizenden Redewendungen handle es sich keineswegs um bloße bildliche Redewendungen, sondern um die ganz ernst gemeinte Aufforderung, drein zu schlagen. Je länger Graf Pückler aus Agitator auftrete, umsomehr schwinde die Möglichkeit, zu behaupten, daß er nur bildlich gesprochen habe.' Im Gegentheil: aus seinem Haß heraus würde es ihm das größte Vergnügen bereiten, wenn seiner Aufforderung zu Gewaltthätigkeiten Folge geleistet würde. Das gerichtliche klrtheil soll erst am Dienstag gefällt werden. Berlin, 25. Nov. Der Prozeß gegen den Grafen Pückler vor dem hiesigen Landgericht ist heute noch nicht ganz zu Ende geführt worden. Es soll über den einen Punkt der Anklage, Beleidigung von Beamten durch den Satz: „Unsere Behörden laufen wie toll und verrückt hinter den Juden her", in einem späteren Termin noch neuer eBweis erhoben werden. Im klebrigen ist Pückler wegen Beleidigung des Sanitätsrathes Dr. N e u m a n n in Glogau zu 300 Mark Geldstrafe und wegen Anreizung zu Gewaltthätigkeiten in zwei Fällen zu 700 Mark verurtheilt worden. Der Angeklagte Weber erhielt 100 Mark Geldstrafe. Die übrigen Angeklagten wurden sreigesprochen. Der Vorsitzende führte bei der Urtheilsverkündung aus, daß viele Sätze in PLckler's Reden nur „bildlich" zu nehmen seien und dazu komme, daß die Rede auch tiefes Gottvertrauen, Glauben an die christliche Religion und hohen patriotischen Sinn bekunde. Bildlich sei namentlich der Satz zu verstehen: „Die Judenkerle müssen überall zerschmettert werden." Der Staatanwalt hatte bekanntlich ein Jahr Gefängniß und sofortige Verhaftung beantragt. BrcSlau, 25. Nov. (Vom alten jüdischen Friedhofe.) Es ist ein schöner Zug des . Judenthums, der uns gebietet, die Grabstätten unserer Voreltern so lange als irgend möglich zu erhalten, ja, sie überhaupt nicht zu zerstören. Dieser Brauch gehört wohl zu den wenigen, die im Herzen eines jeden Juden tiefe Wurzel geschlagen, die sich schon mit dem Namen Jude, mag der Träger desselben der orthodoxen, liberalen oder einer anderen Richtung angehören, als etwas schier Unzertrennliches verbunden hat. Und was gäbe der Jude nicht darum, könnte er es mit Geld erkaufen, um zu verhindern, daß die Stätte, welche die Gebeine seiner Eltern und Ureltern birgt, der Vernichtung preisgegeben werde. Mit Grausen erfüllt es ihn, soll er nur daran denken, daß jenes Plätzchen, das ihm über alles heilig ist, schon morgen vielleicht verwüstet wird, auf daß der breite Menschenstrom, Droschken, Pferdebahnen, Verkehrsmittel aller Art, gleichgiltig, gefühllos darüber hinwegziehe! Wohl sind wir gezwungen, unfern alten Begräbnißplatz der Obrigkeit, in . deren Schutz wir uns nun einmal befinden, zu überlassen, wenn diese es verlangt; allein an uns ist es dann, wenn nicht auf dem Wege der Forderung durch Geltendmachung rechtmäßiger Ansprüche, so vielleicht durch Bitten, Einreichung von Gesuchen, in einem Appell an das Gemüth der Andersgläubigen zu versuchen, das zu erreichen, was uns die rücksichtslose Schranke des Gesetzes verwehrt. Ueber unserer Gemeinde schwebt in dieser Hinsicht das Damoclesschwert. Der älteste jüdische Friedhof an der Claaßenstraße, welcher seit dem Jahre 1856 geschlossen ist, steht seiner theilweisen Zerstörung bevor. Der Umbau des Oberschlesischen Bahnhofes bedingt nämlich die Durchlegung der Vahnhofstraße nach der Gartenstraße. Nach einem neuen, der Stadtverordneten-Versammlung bereits vorgelegten und von dieser genehmigten Fluchtlinienplan müßte ein Theil des alten Friedhofes durchquert werden. Die Repräsentanten-Versammlung der Synagogengemeinde hat natürlich, wie wohl auch kaum anders zu erwarten war, den Beschluß gefaßt) das erforderliche Terrain nicht freiwillig herzugeben.. Falls sie durch Enteignung aber dazu gezwungen werde, müsse sie sich natürlich den gesetzlichen Anordnungen fügen. Es sollen dann Abschriften von allen Grabsteinen, welche sich auf dem abzutretenden Theile des Friedhofes befinden, angefertigt werden. Der Friedhof an der Claaßenstraße ist, wie bereits erwähnt, der älteste hierorts bestehende der jüdischen Gemeinde. Wir finden noch Gräber aus dem 16. Jahrhundert auf ihn. Er war der erste, welchen die Juden, nachdem sie wieder nach Breslau zurückgekehrt — sie waren im 13. Jahrhundert aus der Stadt vertrieben worden —: besaßen. Bevor sie das Terrain für denselben erstanden, mußten sie ihre Todten in den meisten Fällen nach Dyhernfurth überführen.. Ich nehme übrigens Gelegenheit, im Anschluß hieran zu erwähnen, daß von der Breslauer Gemeinde tausend Mark zur Erhaltung des jüdischen Friedhofes in Dyhernfurth bewilligt wurden. F.