Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 94 (27.11.1902)
- Date
- 1902-11-27
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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1978 ungerechte Behandlung der rumänischen Juden auch auf die rumänischen Machthaber nicht ohne Eindruck bleiben kann. Die Vorgeschichte dieses Schreibens, das wir zu veröfentlichen in der Lage sind, ist Folgende. Herr Henry Seligman in Frankfurt a. M. hatte sich in einem Schreiben vom 24. September an Herrn Andrew D. White gewandt, in welchem er ihn unter Hinweis auf den Berliner Vertrag und die Note des Staatssekretärs Hay bat, beim Kaiser Wilhelm ein gutes Wort, für die armen verfolgten rumänischen Juden einzulegen und ahin zu wirken, daß die rumänische Regierung ihr feierlich gegebenes Versprechen erfülle. Darauf, antwortete Herr A. D. White in einem Briefe, der in der Uebersetzung aus dem Englischen wörtlich folgendermaßen lautet: Gesandtschaft der Ver. Staaten von Amerika. B e r l i n, 2. Oktober 1902. Herrn Henry Seligman, Frankfurt a. Main. Lieber Herr Seligman! Es freut mich immer, von Ihnen etwas über irgend einen Gegenstand zu hören, aber es war für Sie nicht nöthig, meine Entrüstung in Betreff der rumänischen Grausamkeiten (atroeiÜ68) zu erregen. Sie sind einfach monströs und rütteln die civilisirte Welt auf. Ich habe soeben das „Rumänische Bulletin" von London erhalten und man hat kein Dosumeni, das ihm an Grausamkeit nahekommt, gesehen, seit der Reihe von Gesetzen, durch welche Ludwig XIV. die Hugenotten verfolgte. Aber selbst diese, welche man für den Gipfel der Grausamkeit hielt, werden durch die im „Bulletin" mitgetheilten übertroffen. Ich kann nicht glauben, daß rechtlich denkende Rumänen oder die civilisirten Mächte erlauben können, daß dieser Zustand der Dinge fortdauert. Es erscheint als eine offene Verweigerung (defiance) von Recht, Gerechtigkeit und gewöhnlichem Anstande. Wollen wir das Beste hoffen. Sie erinnern sich dessen, daß, was die Sklaverei in unserem eigenen Lande betrifft, es gerade vor dem Anbruche des Tages am dunkelsten war und so ist es in vielen anderen Fällen und bei vielen anderen Naturen gewesen. Die Vereinigten Staaten sind nicht ohne Schuld bei der Behandlung einiger ihrer Bürger gewesen, aber sie haben ihr Unrecht in großem Maßstabe gutgemacht und werden es bald vollständig . thun. Wollen wir dasselbe für Rumänien erhoffen. Die Rumänen, mit denen ich bekannt bin, sind Männer von hohem Charakter und ich kann nicht glauben, daß sie sich rechtlichen Maßregeln zur Verbesserung der Lage ihrer hebräischen Mitbürger widersetzen werden. Was die von Ihnen vorgeschlagene Methode.anbetrifft, so - will ich darüber Nachdenken, und wenn sich eine Ge- ' legenheit bietet, dieselbe anzuwenden versuchen, obgleich ich fürchte, daß es kaum möglich sein wird, es zu thun. Mit vielen freundschaftlichen Grüßen an Ihre Familie und Sie selbst, sowie mit meinen ernstlichsten Wünschen für die gute Sache, die Ihr Brief unterstützt, verbleibe ich aufrichtig der Ihrige ' (gez.) A n d. D. W h i t e. . Wenn alle maßgebenden Staatsmänner Europas von demselben Sinne für Recht und Gerechtigkeit beseelt wären, wie Herr A. D. White, würden die Bestimmungen des Berliner Vertrages längst auch in Rumänien, Makedonien und Armenien ausgeführt sein. — Mit dem im Briefe des Botschafters erwähnten „Roumanian Bulletin" ist eine Aufzählung der vielen Gesetze gemeint, die in Rumänien seit 20 Jahren erlassen worden sind, um die Erwerbsfähigkeit der rumänischen Juden einzuschränken und deren Kinder von den öffentlichen Schulen fernzuhalten. (Frkf. Ztg.) Berlin, 24. Nov. In der neuen Gerichtsverhandlung gegen den Grafen Pückler-Kl. Tschirne handelt es sich um dessen antisemitische Versammlungsreden in Berlin, und deren Veröffentlichung in der „Staatsbürger-Ztg.". Wegen dieser Veröffentlichung ist auch der Verleger Brühn, der Stenograph Schimmelpfennig und wegen Verbreitung der betr. Nummer in Glogau der Oberinspektor Kirchner angeklagt worden. Es handelt sich um drei Anklagen. Die eine betrifft eine Rede Pücklers, in der er über seine Behandlung vor dem eBrliner Landgericht I als Angeklagter wetterte und gesagt haben soll: „Das war eine Verhandlung! Der Präsident schnauzte mich - an, fluchte und wetterte, daß es nur solche Art hatte! Wie man mit mir umgegangen ist, ist einfach toll! Die ganze Verhandlung machte einen kläglichen und jamervollen Eindruck. Ich als preußischer Rittergutsbesitzer, Graf und Patriot verlange Respekt und Achtung, und der Deubel soll Den holen, der mir diese Achtung nicht entgegenbringt. Ich bin von. den Behörden schon genug geschunden worden, man hat mich chikanirt wie noch nie. Man muß den Leuten in Moabit einmal die Wahrheit zeigen und zwar so zeigen, daß sie auf den Rücken fallen! Das wäre ein Anblick, wenn die Kerle in Moabit unter dem Tisch lagen und ich stolz wie ein Spanier den Saal verließe." Graf Pückler behauptete, daß der Bericht entstellt sei. In der .zweiten Rede, in der eine Aufreizung zum Klaffenhaß erblickt wird, äußerte er: „Wenn Euch nachher schwarzlockige Jünglinge begegnen, so tretet auf sie zu und gebt ihnen patsch! patsch! eins hinter die Ohren; dann hebt den Fuß und versetzt den Schwarzgelockten einen Fußtritt. Auf diese Weise muß der Anfang gemacht werden; die große Keilerei kommt später! Es ist Zeit,, daß wir jetzt zu Angriff und Sturm übergehen. Wir müssen diese Plage los werden rc. rc." — Graf Pückler erklärte, daß diese Redewendungen nur „bildlich" gemeint gewesen seien. Der dritte Anklagepunkt betrifft eine Rede des Grafen Pückler, die er am 24. Februar in Kellers Festsälen gehalten hat. Er soll in dieser