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Der Israelit · 1902-11-13 · Heft 90 (13.11.1902) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 90 (13.11.1902)
Date
1902-11-13
Page
– (sequence 11)
Language
German
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währt sich wiederum in glanzender Weise -er altjüdische Ausspruch ca n^nA n denn einzig und allein durch den Vorstoß des Synagogen-Ver- Landes.auf das religiöse Gebiet und zwar durch die „Anfertigung" und Herausgabe des „neurn Gebetbuches" wurde die Begründung dieses unseres Vereins veranlaßt! — .whö rirkva ivn rm'n *n iwo Wenn über die Thätigkeit unseres Vereins zeitweise auch nur wenig in die Oeffentlichkeit dringt, so dürfen unsere Freunde und Gönner doch überzeugt sein, daß wie unter unserem hochgeschätzten ersten Rabbiner, Herrn Direktor Dr. G. Lange, so auch unter Leitung unseres hochverehrten jetzigen Rabbiners, Herrn Dr. M. Marx, unser Verein stets und ständig in ruhiger, zielbewußter Weise wirkt zur Erhaltung und Erstarkung des traditionell überlieferten Judenthums innerhalb unserer Provinz. — Das überaus große Interesse und Wohlwollen weitester Kreise innerhalb und außerhalb Westfalens und selbst der hohen Königlichen Regierung unserer Provinz, dem Vereine gegenüber, sowie die stetige Zunahme der Einzel-Mitglieder und Synagogen-Gemein- 1>en Westfalens, welche sich dem Vereine speziell angeschlossen (s.Zt. ca. 30 Gemeinden), beweisen, daß unsere Sache trotz aller Anfeindungen seitens der Gegner immer mehr voranschreitet und mit Gottes Hülfe wird unser Verein auch fernerhin zum Besten unserer altüberlieferten heiligen Religion blühen und gedeihen, getreu dem Aussprüche unserer Weisen s. A.: .wpmtz nvD v'vV nwb sw nwte. (Wir können diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, um hier einem von uns schon oft ausgesprochenen, aber leider noch immer nicht erfüllten Wunsche Ausdruck zu verleihen, daß. nämlich die Gesetzeslreuen in Baden sich zusammenschließen mögen, ' um in fester, zielbewußter Arbeit gegen die beabsichtigten Neuerungen Front zu machen. Daselbst soll doch auch schon sehr bald ein neues Gebetbuch zur Einführung gelangen und es wäre gewiß viel erreicht, wenn man dieser Absicht gerüstet engegentreten könnte. Red. d. „Israelit.") ZsttrmgSNschrsHkkr rmv SsereWossderrzeN.;;jJ7wJi‘jilyo 1 jjybXuf,i . -> Bern», 9. Nov. Zur Frage des Schacht-Verbotes in städtischen Schlachthäusern hat kürzlich der Magistrat der Stadt Angermünde entschiedene Stellung genommen. Während die für das Schlachthaus am 14. April 1894 gegebene Betriebordnung noch Bestimmungen über die nach jüdischem Ritus vorzunehmenden Schächtungen enthielt, war durch neuere Bestimmungen das Schächten spater ganz verboten und die Anwendung des Schußapparates und der Schlagbolzen allgemein eingeführt Worten. Auf Grund dieser neueren, die frühere Zulassung , des rituellen SchächtenS aufhebenden Betriebordnung hatte der Schlachthaus^ Inspektor am 3. Juni v. I. das Schächten zweier' Kälber untersagt. Eine Beschwerde über dieses Der-, bot bei der Schlachthaus-Deputation öes Magistrats wurde abgewiesen und auch der Bezirksausschuß wies die Klage gegen den Magistrat ab mit der Begründung: „Der Schlachthausinspektor habe sich in Ausführung seiner Dienstvorschriften weder einer Uebertretung noch eines Vergehens im Amte schuldig gemacht. Dieser Bescheid deute, so führte der Bezirksausschuß aus, nach seiner Fassung darauf hin, daß die Beschwerde der Kläger als im Aussichtsweg erhoben angesehen worden sei. Hiergegen gebe es keine Klage: Andernfalls wäre, aber die Klage auch. sachlich unbegründet; denn in Folge der den Gemeinden gesetzlich zustehenden kommunalen Autonomie seien, diese befugt, , die in ihren Schlachthäusern anzuwendenden Schlacht-. Methoden-zu bestimmen und die Anwendung des Schächtfchnittes zu verbieten. DasQberverwaltüngsgericht bestätigte die. Entscheidung des Bezirksausschusses und erachtete die Klage für unzulässig." ' (Nach dieser Entscheidung muß das Schächten außerhalb des städtischen Schlachthauses freigegeben werden, auch hier in Mainz darf nach einer Entscheidung der Verwaltungsbehörde die Kgl. Konservenfabrik außerhalb des städtischen Schlachthauses schachten, obgleich hier selbstredend auch innerhalb unseres Schlachthauses geschächtet werden darf. Red. d. „Jsr") Hamburg, 6. Nov. (Gründung eines israelitischen Knaben - und M ä d che n- Hortes.) Der Vorstand des Israelitischen Gemeinschaftsheims hatte zur feierlichen Wiedereröffnung der dieswinterlichen Zusammenkünfte einen Festabend in Sagebiels Etablissement arrangirt. Der weiße Saal desselben war von einer festlich gekleideten Menge dicht gefüllt. Die Festrede hielt Herr Dr. Ernst Tuch- Berlin, der darauf hinwies, wie nöthig es in einer Großstadt sei, daß auch die jüdischen Gemeindemitglieder sich vereinigen, um auch auf dem Gebiete der Wohlfahrtseinrichtungen änderen Städten zu folgen. Der Hort solle vor allen Dingen dazu da sein. Kindes MlchftMvErWeNs)Hsusfl)jKr7^MgMiMMt endhehren-vop^en Hefqhren -er Straße zu schützen. Der Redner' ersucht am Schluffe, seiner ‘ beifällig stufge< nommenen Ausführungen die Anwesenden, ' ist allen Schichten der Bevölkerung für die Errichtung eines Knaben- und Mädchenhortes Propaganda zu machen.

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