Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 90 (13.11.1902)
- Date
- 1902-11-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1885 Gebiete bis zu einem gewissen Grade unabhängig wurde. Die Familie Rcichenheim verwandte von dem großen Vermögen, das-sie erwarb, einen beträchtlichen, Theil zur Förderung gemeinnütziger und wohlthätiger Einrichtungen. Moritz Reichenheim , schuf das Waisenhaus der jüdischen Gemeinde am Weinbergsweg, Adolf Reichenheim gab die Mittel zur Vergrößerung der Altersversorgungsanstalt der jüdischen Gemeinde her. Der jetzt verstorbene Ferdinand Reichenheim richtete ein Mädchenheim ein und stiftete zur Erinnerung an einen früh verstorbenen Sohn, der sich der Malerei gewidmet hatte, ein Stipendium für Künstler. Eine andere Stiftung von ihm kommt bedürftigen Lehrern zu gute. Besonders zu gedenken ist der Thätigkeit Ferdinand Reichenheims im Kriegsjahre 1870/71. Er nahm den lebhaftesten Antheil an der Leitung des Vereins zur Pflege der Verwundeten im Felde. Seine Leistungen wurden in außergewöhnlicher Weise dadurch anerkannt, daß auf den Antrag des Fürsten Pleß, des Generalinspekteurs der freiwilligen Krankenpflege, ihm zugleich mit Virchow vom Kaiser Wilhelm das eiserne Kreuz verliehen wurde. Berlin, 9. Rov. Bei dem Rektoratswechsel an der Berliner Universität hielt der neue Rektor, Geh.-Rath G i e r k e, eine Antrittsrede über ein ,,Grundproblem, das in der Rechtswissenschaft fragend sein Haupt erhebt, das aber in der Tiefe aller Geisteswissenschaft wurzelt, der Berührung mit der Naturwissenschaft nicht entbehrt", und das zugleich der Ausgangs- und Mittelpunkt seiner eigenen Lebensarbeit ist: „d a s Wesen der menschlichen Verbände." Der Redner wies auf die ethische Bedeutung hin, die dem Gedanken der realen Einheit der Gemeinschaft zukommt. Nur aus dem höheren Werthe des Ganzen gegenüber dem Theil läßt sich.die sittliche Pflicht des Menschen begründen, für das Ganze zu leben, und wenn es sein muß, zu sterben. Der Schimmer einer hohen sittlichen Idee aber verblaßt, wenn man das Volk nur als die Summe der jeweiligen einzelnen Volksgenossen betrachtet, für deren Verhalten von Individuum zu Individuum das Gebot gilt: „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst." Auf dieses . Gebot allein wollen extreme" Individualisten idealer Gesinnung, wie Tolstoi, das Leben der menschlichen Gesellschaft gründen — und siehe da, sie zertrümmern den Staat und predigen den Anarchismus. Die religiöse Ergänzung des Gebotes der Nächstenliebe ruht in dem Gebot, Gott über alles zu lieben. Sie erst baut das Reich Gottes auf, das nicht von dieser Welt ist. Auch für die-irdische Gemeinschaft heißt es hier: „Liebe das Ganze mehr als Dich selbst!" Und dies hat nur dann -.einen iSinn^wekv Vas"G4nZe-M- HötzereT'lmWWerih^ -dolleres ist als' die Stimme der Individuen, wenn das Gemeinwesen mehr als ein Mittel zum Zwecke der Einzelnen bedeutet, und wer nicht für leere Namen lebt und stirbt, wer für die Ehre und das Wohl, für dir Freiheit und das Recht seines Volkes und Staates wirkt und kämpft. Geheimer Rath Gierke schloß seine von höchsten Gesichtspunkten erfüllte, eindrucksvolle Rede mit einem „Appell an die Studierenden," stets „nach Kräften das Gebot der Nächstenliebe zu befolgen" und sich dabei jetzt und immer auch mit „echtem Gemeinschaftsgeist zu erfüllen!" Mir wollen hoffen, daß dieser Appell bei unserer heutigen akademischen Jugend auf fruchtbaren Boden faßt — \ - 7;.: Berlin, 12. Nov. Än die Ritualmordbeschuldigung knüpft ein Beleidigungsprozeß än, der heute, gegen den Redakteur der antisemitischen „Staatsb.- Zeitung", Dr. Böckler, verhandelt wurde.. Der Beleidigte ist der Theologie-Professor Dr. Hermann Strack, der wissenschaftlich in seinen Arbeiten die Unhaltbarkeit der „Ritualmord"-Beschuldigung gegen die Juden nachgewiesen hat. Das hatte er auch als Sachverständiger in einem Prozeß vertreten. Deßhalb und weil Strack den antisemitischen Helfershelfer Professor Rohling des Meineides beschuldigt, hatte ihn der Angeklagte in einer Volksversammlung scharf angegriffen, ihn als unwissend hingestellt und behauptet, er habe den Vorwurf der Verleumdung und Lüge auf sich sitzen lassen. Prof. Strack äußerte sich gegen seine Meineidsbeschuldigung gegen Prof. Rohling dahin, daß Prof. Rohling, in Sachen Grumbkows ein eidliches Gutachten in der Judenfräge abgegeben habe, das so merkwürdig sei, daß man nur annehmen könne, er habe bei Abfassung des Gutachtens grob verbrecherisch gehandelt oder es unter der Einwirkung der Parteiverblendung abgegeben. Wo die Grenze zwischen beiden Alternativen liege, sei schwer zu sagen. Er müsse den Vorwurf erheben, daß Rohling in die Texte Dinge hinein interpretirt habe, die, wenn sie nicht auf verbrecherischen Willen. hindeuten, nur durch pathologische Vorgänge erklärt werden könnten. Er halte danach den Eid für objektiv falsch und erinnere auch an folgende Thatsache: Der Rabbiner Bloch habe s. Z. den Vorwurf des Mein-' eides gegen Rohling erhoben; dieser habe daraufhin zwar die Klage gegen Bloch angestrengt; als aber der Termin angesetzt war, habe Prof. Rohling die Klage im letzten Augenblick zurückgezogen. Prof. Strack führte einige Stellen aus dem Gutachten Rohlings an, die er als bewußte Fälschungen betrachten müsse. Gäbe es auch nur eine Sekte im Judenthum, die. sich zum „Ritualmord" bekenne, dann wäre er der erste, der da sagen würde, daß die Christen verpflichtet wären, die ^llbCrt rU itnS (SZirX fw« rotten wurden. Oi^behaupVe firner: es -gebekeine Geheimlehre in der jüdischen Religion, keine einzige Stelle in der jüdischen Litteratur. die ein Christ, der Sachkenntniß besitzt, nicht finden könnte. Prof. Rohling