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Der Israelit · 1902-11-10 · Heft 89 (10.11.1902) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 89 (10.11.1902)
Date
1902-11-10
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1874 Schrimm, im Nov. Am 12. d. Mts. wird der hiesige Ortsrabbiner/ Se. Ehrw. Herr Dr. S. Bamberg e r, unsere Gemeinde,? woselbst er zehn Jahre lang gewirkt, verlassen,... um einem ehrenderen Rufe folgend, als Distrittsrabbiner nach Bad-Kisirngen zu übersiedeln. Man sieht hier den allseitig beliebten, auch den Lesern Ihrer werthen Zeitung durch seine veröffentlichten, gediegenen-Abhandlungen wohlbekannten Rabbiner nur ungern scheiden. Herr Rabb Dr. Bamhergcr hat es verstanden, durch seine inhaltsreichen, aus dem tiefen Borne unserer rompn nun geschöpften Worte in seinen Predigten nicht nur immer von neuem cm glänzendes Zeugniß seiner umfassenden, vielseitigen Gelehrsamkeit, seiner großen Belesenheit in der Midrasch- und Agadaliteratur abzulegen, sondern auch durch seine bei den verschiedensten Anlässen gesprochenen, zu Herzen gehenden Reden immer wieder seine Hörer $ur freudigen Erfüllung der religiösen Pflichten unserer heiligen Religion zu begeistern. Um ihrem scheidenden Seelsorger noch einmal einen Beweis der ihm dargebrachten Liebe und Verehrung geben zu können, fand hier am 2. d. Mts. in den Unger'schen Festräumen ein Abschiedsessen statt, welches. sehr starke Beteiligung aufzuweisen hatte. Auch auswärtige Gäste bemerkte man unter den Erschienenen. Der Vorsitzende des Repräsentantenkollegiums, Herr Max Hopp, hielt die Festrede. Im Namen des Vorstandes der jüdischen Gemeinde sprach Herr H. Breslauer und für die Religionsschule hatte Herr Lehrer Hopp das Wort genommen. In allen Reden und Toasten wurden des Gefeierten hohe Charaktereigenschaften und seine strenge Gewissenhaftigkeit in der Erfüllung seiner Berufspflichten hervorgehoben. Ferner wurde auf seine persönliche Liebenswürdigkeit, durch welche er sich auch die Herzen der auf einem andern religiösen Standpunkte stehenden Gemeindemitglieder erobert, hingewiefen, wodurch es ihm gelungen sei, sich ein dauerndes Andenken in aller Herzen zu sichern. Es folgten noch eine Menge ernster und heiterer Ansprachen in Poesie und Prosa von verschiedenen Damen und Herren. Bewegten Herzens dankte der Herr Rabbiner allen Festestheilnehmern für die seiner Familie erwiesene Ehrung. Auch ihm falle der Weggang schwer. Jndeß gelte es für ihn die Uebernahme eines Wirkungskreises seiner Väter, und so müsse er die. auf ihn gefallene Wahl acceptiren. Stets werde er jedoch an Schrimm zurückdenken, wo er sich so viele aufrichtige Freunde und Gönner erworben habe. Mit großem Beifall wurde endlich ein von Frau Rabbiner Dr. Vamberger während der Mahlzeit verfaßter und von ihrem Gatten vorgelesener Trinkspruch ausgenommen. Es war bereits früh morgens geworden, als '-die Festestheilnehmer sich nach Hause begaben— . . Wie wir erfahren, wird Herrn Dr. Vamberger in gerechter Würdigung seiner großen Verdienste für btcj Erhaltung der religiösen Institutionen in hiesiger Gemeinde, und da man sich wegen eines paffenden Geschenkes zum Andenken nicht einigen konnte, ein größerer Geldbetrag zur Verfügung gestellt werden. Wir aber wünschen ihm und seiner Familie aw rwo irr Bct_ seinem Weggange von hier recht guten Erfolg in seinem neuen Wirkungskreise. Viel Glück in der neuen, alten Heimath! G. H. . Oesterreich. Wien, Nov. (Die Rechtsfolgen des Religionswechsels.) In mehrstündiger Verhandlung hatte dieser Tage das Oberlandesgericht, unter Vorsitz des Vizepräsidenten Dr. Ritter v. Scharffen, zwei Urtheile des Landesgerichts zu überprüfen, bei denen in Frage kam, ob der Religionswechsel eines Schuldners eine unsittliche Handlung bilden könne und ob derselbe eine nach dem Anfechtungsgesetze zu betrachtende Rechtshandlung sei. Der Thatbestand ist folgender: —;; Der am 8. April v. I. verstorbene Millionär Philipp v. Schey bestimmte im Testamente, daß jeder der bedachten Erben, der vom Judenthum abfalle, der Erbschaft verlustig werde. Unter anderen Verwandten hatte er auch seinen beiden Neffen Viktor und Paul von Schey je 100,000 Gulden vermacht und drei Personen zu Testamentsexekutoren bestimmt. Viktor, der viele Schulden, kontrahirt hatte, ließ sich nun zwei Tage nach dem Tode des Oheims in Köln taufen und schickte den Taufschein, nach welchem er zum Protestantismus übergetrcten war, nach Wien. Auf Grund des Taufscheines ließen sich einige Gläub iger zu einem vierzig- bis fünfzigprozentigen Ausgleiche bewegen, sieben Andere aber, die zusammen an 100,000 Kronen zu fordern haben, erachteten den ganzen Vorgang für zivilrechtlich fraudulos und unstatthaft, weil die Taufe nur in der Absicht vollzogen worden sei, sie zu schädigen. Sechs Gläubiger klagten gemeinsam durch Dr. Siegfried Popper die Testamentsexekutoren auf Feststellung — die Taufe sei unsittlich,- daher nicht rechtswirksam; eventuell sei die Taufe nach dem Anfechtungsgesetze ungiliig. Der Gläubiger Georg Schweizer schloß sich der Klage an, doch nur im Sinne der Anfechtung allein. Das Landgericht entschied bezüglich der ersten Klage, die Taufe des Viktor Schey sei den Gläubigern gegenüber rechtsunwirksam, da sie eine unsittliche Handlung bilde und die betreffende Testamentsklausel einen mit den Staatsgrundgesetzen im Widerspruche stehenden Gewissenszwang bilde; hiermit entfalle die Veurtheilung des Eventualantrages. Anlangend die zweite Klage, erkannte die erste Instanz auf Stattgebung; die Testamentsexekutoren seien nach dem Anfechtungsgesetze trotz des Religions- Wechsels zum Erläge des Betrages verpflichtet. .. Gegen diese beiden Urtheile ergriffen die Exelvq, toren Berufung, die von Dr. Bum vertreten wurde. .

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