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Der Israelit · 1902-11-06 · Heft 88 (6.11.1902) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 88 (6.11.1902)
Date
1902-11-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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43« Jahrgang. Tie Petition lies MMM Der Illisme Blllküte' in Baris an iic frans. Urning. Die in unserer jüngsten Nummer kurz erwähnte Petition hat folgenden Wortlaut: An Herrn D e l c a s s 6., Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Paris. ' Herr Minister! > - Es sind 24 Jahre her, daß die Französische Republik durch ihren ersten Bevollmächtigten, Herrn Waddington, auf dem Kongresse der in Berlin vereinigten europäischen Mächte vorschlüg, „der rumänischen Unabhängigkeit dieselben Bedingungen, wie der serbischen Unabhängigkeit zu stellen" und die Israeliten, welche Rumänien bewohnen und keinem fremden Staate angehören. Zu rumänischen Bürgern zu proklamiren. Dieser vom Kongreß angenommene Vorschlag wurde Artikel 44 des Berliner Vertrages, der feierlich erklärt, „daß in Rumänien der Unterschied des Glaubens und der Bekenntnisse Niemandem gegenüber gel-. tend gemacht werden darf als ein Grund der . Ausschließung oder der Unfähigkeit bezüglich des Genusses der bürgerlichen und politischen-Rechte, der Zulassung zu öffentlichen Diensten, Aemtern und Ehren oder der Ausübung der verschiedenen Äerufs- und Gewerbs- Zweige, an welchem Orte es auch sei." Die offizielle Anerkennung Rumäniens durch die europäischen Mächte hing von der Annahme des Artikels 44 des Vertrages ab. Rumänien mußte dem seine innere Gesetzgebung anpassen; seine Regierung beschränkte sich darauf, den Artikel 7 der Verfassung vom Jahre 1866,. der die Naturalisation von Nicht?-.. Christen verbot, durch eine Bestimmung zu ersetzen, die besagt, daß die „Verschiedenheit des religiösen Glaubens .nnd der Konfession in Rumänien kein Hindernis; bildet bei der Erwerbung und Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte." Die Bestimmung regelt gleichzeitig die Naturalisation der Fremden., Sie besagte, ferner, daß die Naturalisation im Allgemeinen nicht anders als durch ein besonderes Gesetz erlangt werden kann, daß sie.eine individuelle ist, und daß nur die Rumänen oder naturalisirte Rumänen im Fürstenthume Landbesitz erwerben können. Dieses , Gesetz: wurde am 13./25, Oktober 1879 promülgirt. . Demselben 'folgte die Naturalisation einer kleinen>Anzahl- Israeliten,. die den Feldzug von 1877/78-mitgemacht hatten,durch das Parlament'.! Die französische Regierung war der. Ansicht? daß. dies eine unvollständige und fruchtlose Anwendüng des Artikel 44 des Berliner Vertrages war.?Unr -den Widerstand' der Mächte, ' insbesondere '? Frankreichs Deutschlands und Englands zu überwinden,''. erklärt der rumänische Minister des Aeußeren in einer an -den Agenten .des Fürstenthums m Paris gerichteten - ünd dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten "übers gebenen Depesche:? - ' - -;?r; ,i:f: „Es ist außer allem Zweifel, daß die Ausführung des. Gesetzes (vom 13./25. Oktober 1879)lohal und aufrichtig fortgesetzt werden wird, und daßdie staatlichen Körperschaften es in Zukunft änwenden 'werden? wie sie es in der Gegenwart angewendet Habens um dem jüngst votirten Gesetze^ Achtung, zu -stchernHnd'M Anwendung desselben fortzusetzen. - Die Zeit wirdso. die stufenweise fortschreitende Entwickesung/.dtt' in' die Gesetzgebung eingeführten Reform' herbeiführöm"- Angesichts dieser formellen Versicherungen?Entschlossen sich die Regierungen von Frankreich/ Deutsch-" land und England, Rumänienals unabhängiges Staat anzuerkennen, aber es' wurde unter ihnen aüsgemacht, daß sie eine identische Note an Rumänien' richten sollten,^ um ihre Reserven zu. formuliren? - - Diese! wurde am 20. Februar'1880 übergeben?'- Die französische Regierung erklärte darin, daß die zür??AusL führung des Berliner Vertrages beschlossenen ^konstitutionellen Bestimmungen unzulänglich seien?und^bemerkte wörtlich: „Die Bestimmung, welche ganz heson-' ders Einwendungen erregt, ist diejenige. die nichtHrist^. lichen Personen, die in Rumänien wohnen und sonst ' keinem fremden Staate angehören, die Verpflichtung, auferlegt, sich den Formalitäten der, individüellen'NE turalisation zu unterwerfen/; Schließlich wiederholt Herr v. Freycinet?Minister' des^Aeüßern, in einem am 16. April 1880 an den,di-, plomatischen Agenten Frankreichs. gerichteten.. Hündschreiben, die in der Non'.den^drei..RegierüngenHbe.r^ gebenen Note enthaltenen Vorbehalte und nahch'Äkt' „von deN durch die rümänische Regierung HegeberM. bestimmten.Versicherungen, von-ihrem ILNischiusse,'vorwärts zu mqrschiren auf' dem "boy mün 'an erösfneten.. Wege und. .sich so viel als MögW..iü?ihxr,y,.'Ätnstren§f. ungen dem '.angezeigten-Ziel .zu. nähern."?^ Die rumänische Regierung würde' äner'kayn^ihp, Ziel war erreicht. Sie wissen,;-Hetr. Himstet^'. Ms> aus den formellen ' Versicherungen geworden- MH.elch^ ' sie ln ihrer Pep.esche:vom.W^Rovemher-lEr . hatte, „daß die Ausführungdieses; Gesetzes \gufrlchtig. - und loyal fortgesetzt .we'rde:"/^.Jw-.dqy.MtxWmÜMÜ \ 22^Jahren — von 1880 bis 1902 — haben u<kaMi achtzig Israeliten ihre ^Naturalisation um den-Preis'

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