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Der Israelit · 1902-10-30 · Heft 86 (30.10.1902) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 86 (30.10.1902)
Date
1902-10-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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wunden haben und für das wir weder unsere Gebildeten, noch unsere Jugend je wieder zurückgrwinnen können." Wirklich? Nun, wenn diese Ueberwindung so sicher und die Zurückgewinnung so problematisch ist, zu was denn der ganze Lärm, der in den Stoßseufzer äusklingt: „Jedenfalls müssen sich die Gemeindevorstände in Westphalen und anderswo die Frage vorlegen, ob sie die Auslieferung ganzer Gemeinden oder Schulgemeinden an die Orthodoxie ruhig geschehen lassen wollen." Es werden nun einige unschuldige Quacksalbermittelchen empfohlen, um die Gefährlichkeit des jüdischen Katholizismus zu bannen und mit der tönenden Phrase schließen zu können: „Dann wird der Fortschritt die Zukunft haben und schnell, wie sie gekommen, wird die Pflanze des jüdischen Katholizismus wieder vergehen." Wenn sich der Schreiber dieser Zeilen mit Prophezeiungen, die billig wie Brombeeren sind, zufrieden gibt, so soll ihm diese Zufriedenheit nicht gestört werden. Einstweilen macht aber sein Poltern und Schelten keineswegs den Eindruck der Zufriedenheit. Er gießt die Schale seines Unwillens aber nicht blos über die bösen Orthodoxen aus, sondern auch über alles, was ihm über den Weg läuft. So schreibt er z. B. über die Lehrer: y. „Manche besonders strebsame Lehrer gehen heute in Erkenntniß ihrer mangelhaften Ausrüstung für die erhöhten Forderungen der Zeit noch als Familienväter zur Universität, um sich wenigstens den philosophischen Doktorgrad zu erwerben. Der hat nun aber mit der Vermehrung jüdischen Wissens herzlich wenig zu thun, und so dient er mehr zur Vermehrung, als zur Heilung der Schäden." ' Mangelhafte Ausrüstung der Lehrer? Hu, wenn so was der ^Israelit" geschrieben hätte! Vielleicht ist der Passus bis jetzt dem ^.Hamburger Familienblatt" entgangen. Jetzt wird er ihm gelegentlich der Beschnüffelüng des neuesten „Israelit" sicherlich nicht länger entgehen und es kann seine gläubigen Leser mit gutem Gewissen die Schauermähr austischen, es habe diesen Vorwurf mangelhafter Ausrüstung der Lehrer im „Israelit" gefunden! ' Vielleicht erlebt der Entdecker des jüdischen Katholizismus dann wenigstens von dieser Seite die Anerkennung, die ihm von allen Anständigen, welcher religiösen Richtung sie auch angehören, versagt bleiben wird, so lange er den Kampf mit solchen Waffen führt. HettrmgsKachrrchterr rmd EorresNs«de«rerr. Deutschland. . Berlin, 28. Okt. „Ein neuer Skandalprozeß" ist, nach der „Verl. Volksztg.", wieder in Sichte In der Berliner „Montagszeitung" war ein Artikel veröffentlicht, der sich gegen den bekannten Pastor Kröfel zu Klotzin richtete. Derselbe wurde als ein wüthender antisemitischer Hetzer, als ein Mann, der sich grobe Un-. anständigkeiten habe zu Schulden kommen lassen, und als ein ..Schweinepriester" bezeichnet. Prediger Kröfel stellte Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, wurde aber auf den Weg der Privatklage,verwiesen. Er erhob diese gegen den früheren Redakteur der genannten Zeitung, Dr. Max Wittenberg. Am 21. Okt. sollte die Sache zur Verhandlung gelangen. Der Kläger wurde vom Rechtsanwalt Jüngst vertreten, dem Angeklagten standen die Rechtsanwälte Dr. Halpert und Joseph Cohn als Vertheidiger zur Seite. Dr. Halpert erklärte nach Eröffnung der Verhandlung, daß er einen umsangreichen Wahrheitsbeweis antreten wolle. Es solle unter Beweis gestellt werden, daß der Kläger in heftigster Weise in der Konitzer Sache gegen die Juden Partei genommen habe und. im Lande umhergereist sei, um durch Vorträge in Volksversammlungen den Standpunkt zu vertreten, daß der „Ritualmord" bei den Juden gebräuchlich sei. Schließlich habe das Konsistorium sowohl wie das Kultusministerium dem Kläger untersagt, die Schulräume zu seinen Vorträgen zu benutzen. In Betreff des Vorwurfs der „Unanständigkeit" verweise er auf die Thatsache, daß der Kläger wegen eines eigenartigen Hausfriedensbruches (von dem wir seinerzeit berichteten. Red.) zu einer Geldstrafe verurtheilt wurde. Prediger Kröfel hatte nach einer Kaifer-Geburtstagsfeier sein Logis aufgesucht, das ihm bei einem befreundeten Gutsbesitzer angeboten worden sei. Er sei dabei versehentlich in das Zimmer der Wirthschafterin gerathen und habe sich erst wieder entfernt, nachdem die im Bette liegende Bewohnerin ihn viermal in der energischsten Weise dazu aufgefordert habe. Wenn der Richter auch in den Erkenntnißgründen nicht angenommen habe, daß der damalige Angeklagte unsittliche Zwecke verfolgt habe, so müsse dessen Verhalten doch als „unanständig" bezeichnet werden. Zum dritten Punkt, betreffend den Ausdruck „Schweinepriester", stellte Rechtsanwalt Cohn eine Menge Beweisanträge, wodurch dargethan werden sollte, daß Pastor Krösel sich keineswegs eines moralischen Lebenswandels befleißige. Der Gerichtshof gab allen diesen Anträgen statt und verlegte den Termin. Hamburg. Für diejenigen, die es nicht wissen, oder es bereits vergessen haben, ist es gut, von Zeit zu Zeit wieder einmal daran zu erinnern, daß hier ein sog.

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