Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 92 (20.11.1902)
- Date
- 1902-11-20
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2449795-2449879--57067-2519619- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nachlässigkeit, Mangel an jüdischem Gefühl innerhalb ( der württembergischen Jvdenheit als Gründe anführen. ) In der Organisation der isr. Volksschule selbst, das , wollen wir offen bekennen, lag ein Hauptgrund ihres Rückganges. Die Landgemeinden und ihre Volksschulen sind im letzten Jahrzehnt viel volksarmer geworden. In zahlreichen Städten und Städtchen sind dagegen isr. Gemeinden entstanden. Isr. Volksschulen haben diese aber nicht errichtet. Man behauptet: die einklassige isr. Volksschule sei rückständig, sie sei den gesteigerten Anforderungen, die das heutige soziale Leben gerade an den gewerblichen Mittelstand — und zu diesen zählen die Juden in den Kleinstädten — stelle, nicht mehr gewachsen. Die Einklaffigkeit allein rechtfertigt ein solches Urtheil keinesfalls. Wahr ist, daß die Einklassigkeit In Konkurrenz mit mehrklassigen Schulen hohe Anforderungen an die Pflichttreue und Arbeitskraft der Lehrer stellt. Bei sonst guter Organisation, bei geschickter, haushälterischer Zeiteintheilung. gut durchdachtem Lektions- und Lehrplan, kann aber der Mangel fast ausgeglichen werden. Dazu kommt noch, daß die einklassige Volksschule auch gewisse Vortheile aufweist, daß die isr. Schule besser geeignet ist, die psychologische Eigentümlichkeiten der isr. Schüler zu erkennen und zu verwerthen. Beim Zusammenwirken aller dieser Umstände dürfte es nicht schwer werden, die Konkurrenzfähigkeit der einklassigen isr. Volksschule auch gegen mehrklassige Anstalten zu beweisen. Beim Fehlen eines dieser Faktoren dagegen muß auch der Erfolg immer schwerer werden. Die isr. Volksschule leidet aber an einem Organisationsfehler. Es wurden ihr — sage und schreibe — nur 17!/•>!! Wochenstunden für sämmtliche weltlichen Fächer zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Abtheilungen müssen sich mit 3—6 Wochenstunden unmittelbaren Unterrichts in sämmtlichen weltlichen Fächern begnügen. Daß das viel zu wenig ist, dürfte einleuchten. Der Religionsunterricht mit seinen liy»—12 Vl» Stunden nimmt eben viel zu viel Zeit von den 30 Wochenstunden für sich in Anspruch In den christlichen einklassigen Volksschulen erhält das einzelne Kind jetzt schon mehr Unterrichtsstunden in weltlichen Fächern, wie in den isr. Schulen. Bei Einführung neuer Fächer tritt der Zeitmangel in den isr. Schulen noch deutlicher hervor. Wird dem nicht abgeholsen, dann bedeutet das neue Schulgesetz den Untergang der lebensschwachen isr. Volksschulen. Die isr. Lehrer müssen deßhalb entschieden mehr Zeit für die weltlichen Fächer beanspruchen. Da aber die Pflichtstundenzahl der Volksschule nicht erhöht wird, müssen die isr. Lehrer vorerst verlangen, daß die vollen 30 Wochenstunden den in Artikel 2 des Volksschul-Gesetzes vom Jahre 1836 aufgeführten Fächern zurückgegeben werden. Hebräisch würde dadurch aus dem Rahmen der 30 Wochenstunden verschwinden, um — wie wir später sehen werden — auf anderem Wege und mit anderen Mitteln wieder auf der Vildfläche des Stundenplanes zu erscheinen. Das würde auch den Ausführungen des Kultusministers und verschiedener Kommiffionsmitglieder entsprechen. Nach diesen Ausführungen ist die Volksschule reine Staatsanstalt. Religions-Unterricht wird an ihr ertheilt, weil und soweit der Staat Interesse an der religiös-sittlichen Bildung seiner Bürger hat. An der Ertheilung des Unterrichts in „Hebräisch hat aber der Staat kein Interesse." Dagegen hat die „israelitische" Kirche ein sehr weitgehendes Interesse an diesem Unterrichtszweig. Die für Hebräisch ausgesetzten sechs Wochenstunden müssen, bürgerlichen Zwecken, denen sie von gesetz- und rechtswegen gehören, zurückgeaeben werden.. Damit soll aber dem Unterricht in Hebräisch durchaus kein Abtrag gethan werden. Wir wären die letzten, die einer Einschränkung des Hebräischen das Wort' reden würden. Es handelt sich auch nicht um eine Prinzipienfrage, sondern, wie wir eingehend betonten, um eine uns von den Verhältnissen aufgedrungene Organisationsfrage. Neben dem-Staat gebietet in Württemberg auch die „isr. Kirche" in der isr. Volksschule, insofern sie den Religionsunterricht beaufsichtigt und insofern ihr der Lehrer in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Vorsänger untergeordnet ist. Die Kgl. isr. Oberkirchenbehörde hat die Macht, außerhalb den 30 Wochenstunden „Hebräisch" als „erweiterten Religionsunterricht" (in Baden so genannt!) ertheilen zu lassen,.in sechs und mehr' Stunden pro Woche, je nach Bedarf. Diese Maßregel wäre.für die isr. Volksschule der einzige Ausweg. „Mehr . Zeit!" Das ist des Räthsels Lösung. Damit kann die isr. Volksschule den Anforderungen der Zeit mehr genügen und auch in den Städten Boden gewinnen. Wohl wird diese Lösung der Kgl. isr. Zentralkirchenkasse und den Gemeinden einige Tausend Mark kosten. Diese Summe darf aber nicht in Anschlag kommen, wenn es sich um die Erhaltung und Neubelebunz unserer Volksschulen handelt. S. Spatz,- Lehrer. U n g a r n. Budapest, im Nov. (Bethaus-Calamitäten.) Alljährlich tritt einige Wochen vor Beginn der Hochfeste als sehr betrübend in die Erscheinung, daß es den in Budapest wohnenden Israeliten im Vereine mit jenen, die sich blos über die. Festzeit hier aufhalten, an heiligen Stätten gebricht, wo sie — einem Herzensbedürfnisse folgend — im Sinne. ihrer Religionsvorschriften den Einig-Einzigen anrufen und in weihevoller Weise verehren können. Die Zahl derselben ist keine geringe und dürfte die 300,000 übersteigen. Es ist daher nicht daran zu denken, daß die Pester israelitische Religionsgemeinde so viele Gotteshäuser zu erbauen in der Lage wäre, als 0321