Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 92 (20.11.1902)
- Date
- 1902-11-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1929 Bezug auf Anfang und Ende der heiligen Sabbatruhe in den verschiedenen Gegenden seines Heimathlandes.) Außerdem hat er die Drucklegung und Herausgabe noch ungedruckter Handschriften des berühmten Rabbi Elia aus Wilna (Wilnaer Gaon) sich angelegen sein lassen. Emil Benjamin. Tarmstadt, 17. Nov. Heute hatten sich vor der Strafkammer Amtsrichter Dr. Mahr, Rechtsanwalt Dr. Geßner, Qberrechnungsrevisor Reitzel, sämyülich aus Darmstadt, und Hofbuchhändler Reitzel aus Cannstadt, wegen Beleidigung zu verantworten. Sie haben am Abend des 7. August nach feucht-fröhlich verbrachten Stunden, auf der Fahrt von Mainz nach Darm-, stadt, den zwanzigjährigen Kaufmann Julius Hirsch aus Großgerau, gröblich beleidigt. Die Angeklagten, von denen die Herren Dr. Mahr, Geßner und Ooerrechnungsrevisor Reitzel als Antisemiten bekannt sind, begrüßten den ihnen unsympathischen jüdischen Reisegefährten bereits beim Eintritt in das Coupee mit Rufen wie: „Es riecht nach Knoblauch! Macht die Fenster auf!" Sodann fuhr einer der Biere den Kläger an: „Wie können Sie es wagen, bei uns einzusteigen, wir wollen unter uns bleiben." Da Hirsch trotzdem blieb, war er nunmehrwährend der Fahrt bis Großgerau der Zielpunkt fortgesetzter Beleidigungen, zumeist antisemitischer Natur. So wetzte Dr. Mahr ein Messer an seiner Stiefelsohle und sagte dabei: „Nun wollen wir einmal anfangen, zu beschneiden; soll ich bei Dir (zu seinem Freunde gewandt), oder bei dem Jüngling (Hirsch) beginnen." 'In der gleichen Tonart ging es weiter und kurz vor Großgerau meinte er: „Was wird sich das Rebeckche freue!" Hofbuchhändler Reitzel witzelte: „Wie kann man sich als Germane beschneiden lassen; ich hätte mich doch lieber umgebracht." Der andere Reitzel meinte: „Er ist ja gar kein Germane, sondern . ein Semite." Rechtsanwalt Dr. Geßner betheiligte sich zwar nicht an den antisemitischen Redensarten der Uebrigen, rieth ihnen vielmehr ab, dafür aber drohte er dem Hirsch, der empört ausrief, er werde die Herren in Großgerau feststellen lassen und zur Rechenschaft ziehen: „Was wollen Sie denn überhaupt, es hat Ihnen ja Niemand etwas gethan, gehen Sie her, ich werde Ihnen einen Tritt versetzen." Hirsch verließ in Großgerau in furchtbarer Aufregung weinend das Coupee und veranlaßt^ den Stationsvorsteher, die Sistirung seiner Peiniger auf dem Bahnhof in Darmstadt vornehmen zu lassen. Das geschah auch auf telephonisches Ansuchen. Es konnte nicht in allen Punkten festgestellt werden, wer die verschiedenen Beleidigungen ausgestoßen hatte, wohl aber ergab die Beweisaufnahme, daß Mahr und die beiden Reitzel unter Mahrs Führung sich an der eigenartigen Belustigung, die sie lediglich als Ausfluß einer übermüthigen Stimmung angesehen wissen wollten, betheiligt hatten, während Dr. Geßner nur die oben erwähnte Aeußerung zur Last fiel. Die Angeklagten stellten mit Ausnahme des Dr. Mahr, der einige Beleidigungen zugab, ihre Schuld in Abrede und ihre Bertheidiger, in erster Linie der Geh. Justizrath Dr. Osann, thaten ihr Möglichstes, die eidlichen Aussagen des Hauptbelastungszeugen Hirsch zu erschüttern. Dr. Osann erlaubte sich dabei einige recht geschmacklose Redewendungen gegen die Zeitung, die den „unschuldigen" Vorgang ganz niederträchtig aufgebauscht habe, um im Aufträge und Interesse der Juden eine strenge Bestrafung des harmlosen Ulkes zu erzwingen. i. Ter Gerichtshof erachtete die Angaben des Hirsch, von einzelnen belanglosen Widersprüchen abgesehen, für glaubwürdig und kam auf sie hin zu einer Verurtheilung der vier Angeklagten. Amtsrichter Dr. Mahr erhielt als Rädelsführer eine Geldstrafe von 160 Mk. (16 Tage Gefängniß), Rechtsanwalt Dr. Geßner 70 Mark (7 Tage Gefängniß), Oberrechnungsrevisor. Reitzel 70 Mk. (7 Tage Gefängniß), Hofbuchhändler. Reitzel 50 Mk. (5 Tage Gefängniß). Dazu wurden ihnen die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem als Nebenkläger auftretenden Julius Hirsch erwachsen-, den nothwendigen Auslagen auferlegt. Der Staatsanwalt — die Klage war ex officio erhoben worden — hatte gegen Dr. Mahr 300 Mk.,.für Dr. Geßner und die beiden Reitzel Freisprechung mangels Beweises beantragt. Die Verhandlungen dauerten bei überfülltem Zuschauerraum über fünf Stunden bis in den späten Nachmittag hinein. - ■ Es gibt noch Richter in Hessen, aber leider ist ein großer Theil derselben antisemitisch. Regensbnrg, 16. Nov. (Vezirksrab b i n e r. Dr. Meyer's Ue her gan g zum Zionis-. m u s.) Wir erhalten folgenden Bericht: „Sie gestatten mir. Ihnen von der am.Samstag Abend hier stattaefundenen ersten zionistischen Versammlung zu berichten. *' Vor einem zahlreich erschienenen Publikum referirte Herr Dr. jur. Bernh. Kahn aus München über das Thema: „Was ist und was will der Zionismus?" Redner erläuterte das Baseler Programm und wies, ohne das Endziel aus den Augen zu lassen, auf die besonders wichtigen Gegenwartsaufgaben des Zionismus hin. In der Diskussion ergriff Se. Ehrw. Herr Distriktsrabbiner Dr. Meyer das Wort, um für die Unterstützung der Bewegung zu sprechen. Redner verglich das jüdische Volk mit einem Gefäß und unsere heilige Religion mit dessen Inhalt. Sei durch den Zionismus erst daS Gefäß wieder stattlich hergestellt, so werde es auch an seinem Inhalte nicht fehlen. . Als der Herr Rahbiner seine Gemeindeangehörigen aufforderte, sich der zionistischen Sache anzuschließen, durchbrauste frenetischer Jubel den Saal. . Fast alle Anwesenden, darunter einige Vorstandsmitglieder der jüdischen Kultusaemeinde, beeilten sich, ihre Namen in die Mitgliederliste der Regensburger zionistischen Vereinigung einzuzeichnen."