Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 82-83 (14.10.1902)
- Date
- 1902-10-14
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
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jede nur irgendwie sich zeigenden Spuren verfolgt, selbst solche Anregungen, die der Rachsucht, Dummheit oder offenbarer Geisteskrankheit entsprangen? Der schwer angegriffene Kommissar Wehn hat mit einem außerordentlich anzuerkennenden Bienenfleiß alle nur denkbaren Spuren verfolgt. Seine Thätiakeit ist geradezu musterhaft gewesen. Auch Kriminalinspektor Braun ist ganz unparteiisch an seine Aufgabe herangetreten und wenn er gegen Hosfmann einen Verdacht erhoben hat, so trifft das Ueberwachungskomitee, das einer ruhigen Untersuchung alle Schwierigkeiten machte, die Hauptschuld an dem Vorgehen gegen Hoffmann. Die Herren Zahnärzte und Schullehrer, die sich für berechtigt hielten, in diese Untersuchung einzugreifen, mögen sich gesagt sein lassen: Bleibt bei Euren Zähnen und Schulbüchern und beschränkt Euch da-‘ rauf, in einem solchen Falle Eure eigenen thatsächlichen Wahrnehmungen der Behörde zu unterbreiten! Das Vorgehen, welches hier inszenirt worden, ist geradezu unerhört. Das ist so, als wenn Jemand im Boden eine Spur findet und ein anderer kommt und zertrampelt sie. Dem Ueberwachungskomitee ist der Vorwurf zu machen, daß es die Hauptschuld trifft, wenn die Spuren des Thäters nicht gefunden worden sind. Den Ersten Staatsanwalt Settegast trifft wahrhaftig kein Vorwurf. Er hat mit allem Eifer alle Spuren verfolgt, insbesondere euch die Spuren gegen Juden, so zwar, daß er nach Ansicht des Oberstaatsanwalts etwas zu einseitig gegen die Juden vorgegangen sei. Der Amtsrichter Zimmermann - ist in der perfidesten Weise verdächtigt worden, obgleich er seine Pflicht im höchsten Maße gethan hat. Was den Polizeikommissar Block betrifft, so ist anzuerkenncn, daß dieser sich in einer schwierigen Situation befand. Andererseits ist zuzugestehen, -daß er nicht besonnen und ruhig genug war und deßhalb soll in diesem Punkte die Anklage nicht aufrecht erhalten werden. - Ebensowenig wie gegen die Beamten ist gegen die beleidigten Privatpersonen erwiesen. Gegen Caspary ist absolut nichts erwiesen und es ist ganz unerhört, daß der Angeklagte Bruhn zu seinen Behauptungen lediglich die Thatsache als Grundlage nahm, daß die Tochter Caspary's ihre Bekanntschaft' mit Winter anfänglich abgeleugnet haben soll. Gegen Großmann ist, wie die Angeklagten jetzt selbst anerkannt haben, gar nichts erwiesen. Bezüglich des Adolf und Moritz Lewy ist in umfangreichster Weise der Wahrheitsbeweis versucht worden. Er ist vollständig mißlungen. Was nun Masloff betrifft, der inzwischen wegen Meineids verurtheilt worden ist, so braucht bloß darauf hingewiesen zu werden, daß Masloff am 24. März gar keine erheblichen Bekundungen gemacht hat, daß er am 2. Mai plötzlich er- U heblich mehr wußte, am,8. Juni noch mehr wußte 'uyd r am Beisten!bekunde!e, .nachdem er '.jns Zuchthausabgeführt worden war. Aus demselben Niveau sieht die Aussage der Frau Roß. Als Verdacht wird ausgesprengt, daß Lewy sein Geschäft aufgegeben und Könitz verlassen habe. Das ist ein schöner Beweis! Erst dranasalirt man einen Menschen und zwingt ihn, sein Geschäft aufzugeben und dann stellt man es wieder als ein Verdachtsmoment hin! Auf den famosen Zeugen Brüggemann braucht man sich kaum ernstlich einzulassen. Gänzlich unerwiesen sind die Behauptungen, daß um die Zeit der That fremde Juden in Könitz waren. Es sind die wunderbarsten Schilderungen über diese Thatsache von den Zeugen gegeben worden. Nichts ist erwiesen — und wenn es erwiesen wäre, was hat die Anwesenheit fremder Juden in Könitz mit den Lewy's zu thun? Gänzlich in der Luft schweben die Verdächtigungen gegen Eisenstädt. dessen Aufenthalt im Krankenhause am 11. März durch sieben christliche Zeugen klar erwiesen ist. Traurig ist das Schicksal, das Rosenthal-Camin erlitten hat. Gegen ihn ist nicht das Geringste erwiesen, er ist vollständig unschuldig. Er ist ein Opfer der Hetze geworden! Ebenso steht es mit den Anschuldigungen gegen Israels ki wie gegen Matthäus Mayer, während der Zeuge Laskowski ein typischer Zeuge für Phantasterei und Märchenerzählung ist. Nach eingehendster Beweisführung kann gesagt werden: Die gegen Adolf und Moritz Levy aufgestellten.Behauptungen sind nicht nur nicht erweislich wahr, sondern es kann gesagt werden:. Beide sind nicht die Thäter, sie können nicht die Thäter sein!' Die Angeklagten haben gegen die fämmtlichen bei der Untersuchung betheiligten Beamten den Vorwurf gemacht, daß sie gegen ihre bessere Ueberzeugung gehandelt haben; sie haben diese ungemein schweren Vorwürfe erhoben, ohne sie beweisen zu können, sie haben ' ungeheuer schwere Vorwürfe gegen Privatpersonen erhoben. Bei Erörterung der Frage, ob den Angeklagten der Schutz des 8 193 St.-G.-B. zuzuerkennen ist, muß hervorgehoben werden, daß sie in der leichtfertigsten, grundlosesten und unerwiesensten Weise diese ehrenkränkenden Vorwürfe erhoben haben. Der Schutz des 8 193 ist nicht zuzubilligen, denn sie haben nicht im guten Glauben, nicht im Interesse der Wahrheit gehandelt. Es ist eine hohe Aufgabe der Presse. Kritik zu üben, aber dieser hohen Aufgabe stehen -hohe Verpflichtungen gegenüber, die Thatfachen vorher genau zu prüfen, ehe Kritik an ihnen geübt wird. Die Angeklagten haben lediglich im Interesse und mit der Tendenz der Judenhetze gehandelt. Sie haben so gehandelt, wie die Behörden nach ihrer falschen Behauptung angeblich gehandelt haben sollen. Ihr eigentlicher und einziger Zweck war die Judenhetze. Daß es ihnen auf Verhetzung ankam, zeigt der Ton der Artikel, die Ausdrücke wie „plattsüßige Egypter", „daitsche Staatsbürger jüdischen Glaubens" u. f. w. Pruhn ist .ein kluger Mann, und er kann sich nicht damit entschuldigen, daß für ihn die Thatsache des Ab-