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Der Israelit · 1902-10-14 · Heft 82-83 (14.10.1902) · page 27

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 82-83 (14.10.1902)
Date
1902-10-14
Page
– (sequence 27)
Language
German
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und unsere Macht bilden, sie sind die höchsten israelitischen Aufgaben auf Erden, zu deren Lösung Israel sich schaaren und sammeln müsse, um sie mit ganzer, geeinter Kraft zu erfüllen. Dann erst dürfen wir hoffen, durch stete Verbreitung von Erkenntniß und Wahrheit. Menschenliebe und Gottesfurcht, jenem idealen Menschheitsziele entgegenzugehen, das das Sukkothfest uns versinnbildlicht und in's Gedächtniß ruft: L'w z'b res 'n r.x pxn „und voll ist die Erde der Erkenntniß Gottes, wie die Wasser die Meere bedecken." So möge denn, a. G., diese Erkenntniß in unser Herz dringen, jetzt in dieser Stunde zumal, wo wir unserer Väter und Mütter gedenken, die in das Land des ewigen Friedens heimgegangen, deren edles Wirken und Streben jedoch wir aufnehmen und fortsetzen müssen, wenn sie nicht umsonst gelebt, gestrebt, gerungen und gelitten haben sollen. Dann „wird auch mit uns der Allmächtige sein, wie er mit unseren Vätern gewesen, er wird uns nicht verlassen und nicht vergessen." Amen! Tn Komtzkr Mast not ünii Muer Gericht. Berlin, 9. Oktober. DiePkaidoyers. Nach Eröffnung der Sitzung ergreift zur Schuldfrage das Wort Staatsanwalt K a n z o w: Das Beste, was der Mensch von Vater und Mutter mitbekommen kann, was er als.sein höchstes Gut betrachtet, ist der gute Name. Daher kann jeder, welchen Glaubens er auch sei, verlangen, daß dieses sein höchstes Gut geschützt werde. Die Gerichtshöfe schaffen häufig nicht die rechte Sühne für Ehrenkränkungen. Ueberall wird anerkannt, daß das Duellunwesen und andere Erscheinungen vielfach ihre Grundlage darin haben, daß für Ehrenkränkungen nicht die genügende Sühne geschaffen wird. In diesem Prozeß spielt die Phantasie eine große Rolle. Aber so werthvoll sie ist, so bedarf sie des Zügels und wenn hier eine zügellose Phantasie dahin stürmt und von einer gewissenlosen Presse noch geschürt, kritiklos weiter Kreise sich bemächtigt, so entsteht dadurch eine große Gefahr. In diesen! Prozeß hat die wüste Phantasie in unheimlicher Weise wüste Orgien gefeiert, und man muß sich thatsächlich manchmal an den Kopf fassen und könnte sich beinahe in die Zeit der Hexenprozesse versetzt wähnen. Der eine sieht die Hexe, der andere sie schon auf dem Besen reiten, der dritte weiß ganz genau, daß sie einen Zaubertrank gebraut hat. Wir haben ja gehört, daß in ganz Westpreußen zu jener Zeit eigentlich kein Jude unverdächtigt blieb, wenn er sein Alibi am 11. März nicht klipp und klar Nachweisen konnte. Ein volles Judenversolgungsfieber hatte Platz gegriffen, ein Jeder wollte Judenspuren entdecken. Ein klassisches Beispiel, dafür war der inzwischen zu schwerer Zuchthausstrafe verurtheikte Schreiber Orda in Königshütte, der kühn und keck behauptete, gesehen zu haben, wie der Ernst Winter hingeschlachtet worden sei und thatsächlich an dem.Tage der Tödtung des Winter gar nicht in Könitz gewesenist. Es soll nicht gesagt werden, daß die vielen Zeugen, die in dieser Sache aufgetreten sind, gegen ihre bessere Ueberzeugung gehandelt haben. Vielmehr hat sich in ' ihren Köpfen ein Phantasiegebäude festgesetzt, so daß es dem Einzelnen nicht mehr möglich ist, das Wahre vom Unwahren zu unterscheiden. May bekommt einen Schreck, wenn man sieht, worauf die Gerechtigkeit fundamentirt ist. Deßhalb muß in diesem Prozeß jede einzelne Zeugenaussage auf's Sorgfältigste geprüft werden. Ich stelle mich bei der Beurtheilung der Thatsachen auf den Standpunkt der wissenschaftlichen Deputation. .Wo ein Virchow, ein Bergmann und andere Kapazitäten gesprochen haben, kann, ein Zweifel nicht aufkommen. Nach diesen Gutachten, das mit der Ansicht des Gerichtsarztes Dr. Puppe übereinstimmt, liegt Erstickungstod vor. Von einem „Ritualmord" ist keine Rede, von einem Schächtschnitt kann keine Rede sein, schon nach dem objektiven Befund, bezüglich dessen alle Sachverständigen übereinstimmender Meinung sind. Auf der anderen Seite ist klar erwiesen, daß Winter einen mit seinem Alter und seiner Stellung als Gymnasiast unvereinbaren unsittlichen Lebenswandel geführt hat. Die Angeklagten haben den unendlich schweren Vorwurf erhoben, daß die Beamten nicht nach bester Ueberzeugung, nicht nach bestem Wissen, sondern tendenziös gegen Christen vorgegangen seien, daß Adolf und Moritz Levy die Thäter oder mindestens die Mitwisser des Mordes seien und auch* Caspary irgend wie bei der Mordthat betheiligt gewesen sei. An allen öffentlichen Dingen ist gewiß Kritik berechtigt und soll nicht unterbunden werden, alle Beamten müssen sich eine Kritik gefallen lassen, so unbequem sie ihnen manchmal sein mag. Die Angeklagten haben aber nicht eine sachgemäße Kritik geleistet, sondern sie sind in äußerst leichtfertiger, gewissenloser Weise gegen Beamte und Privatpersonen vorgegangen. Es mag zugegeben werden, daß in der Winter'schen Mordsache Einzelnes vielleicht anders hätte ' sein können, das Vorgehen gegen Hoffmann hatte unterbleiben können und es soll auch hier ausgesprochen werden, daß Hoffmann vollständig unschuldig ist, und eine thatsächliche Grundlage zu einem Vorgehen gegen ihn fehlte. Ferner mag zugegeben werden, daß zweckmäßiger der objektive Thatbestand gleich und sofort festgestellt worden wäre. Aber, wo kommen nicht. Jxrthiimer vor.? Ist ein^Jrrthum gleich ausreichend, um , so schwere Vorwürfe gegen die Beamten zu schleudern? Hat der Bürgermeister Deditius nicht alle,, aber auch'

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