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Der Israelit · 1902-10-06 · Heft 80 (6.10.1902) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 80 (6.10.1902)
Date
1902-10-06
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Liren, daß von staatlicher oder irgendwelcher amtlicher Seite nichts zu verbergen ist. — R.-A. Simons: Hat denn, der Zeuge außer dem Aktenmaterial noch irgendwelches amtliches neues Material nach irgend einer Richtung hin zu seiner Verfügung? — Zeuge: Darüber kann ich mich doch hier nicht äußern, ich kann doch nicht durch irgendwelche Angaben den Gang der Unterfuchung.gefährden. — R.-A. Dr. Hahn: Dann stelle ich den formellen Antrag, den Minister oder PolizeipräsidrnLen zu ersuchen, Herrn Braun auch nach dieser Richtung hin von der Pflicht der Amtsverschwiegenheit zu entbinden. Die Angeklagten haben den Beweis der Wahrheit angetreten und es ist wesentlich, daß nach allen Richtungen hin die Sache geklärt wird. Staatsanwalt: Kanzow: Wir wollen doch hier nicht den Rahmen des Prozesses verrücken. Wir haben hier nicht nach dem Mörder zu suchen, sondern uns mit den leichtfertig hingeworfenen Behauptungen der ^Staatsb.-Zeitung" zu beschäftigen, daß die Lewys die Mörder seien und die Behörden nicht ihre Schuldigkeit gethan haben. Staatsanwalt Kanzo.lv betont nochmals, daß hier absolut nichts verheimlicht werden solle. Im Gegentheil liege der Staatsregierung außerordentlich viel daran, alles so weit als irgend möglich, d. h. soweit es die Dienstpragmatik gestattet, der Öffentlichkeit nicht vorzuenthalten, um die Angelegenheit nach allen Seiten hin aufzuklären.- -..i-; Zeuge Oberstaatsanwalt a. D. Wulff: Er sei am 26. März nach Könitz gekommen, um sich von dem Stande der Mordsache zu überzeugen. Ein zweites Mal sei er Ende April dort gewesen, ein drittes Mal. um Pfingsten, als sich der Kommissar des Justizministers dort befand. Am 26. März habe es ihm geschienen, daß die Untersuchung etwas einseitig auf die Juden zugespitzt worden und der „Ritualmord" zu sehr in den Vordergrund der Recherchen getreten wäre. Abgesehen davon, habe er sich überzeugt, daß bei der Untersuchung rein objektiv verfahren worden. Er habe den Ersten Staatsanwalt darauf aufmerksam gemacht, daß es zweckmäßig sei, jedes Verdachtsmoment zu verfolgen und sich zu hüten, nur nach einer Seite hin vorzugehen. Er habe darauf aufmerksam gemacht, welche Aufregung es verursachen würde, wenn lediglich gegen Juden vorgegangen würde. Er selbst habe, an einen „Ritualmord" nicht geglaubt und siehe auf dem Standpunkt, daß, wenn solchem überhaupt , vorgekommen sein könnte, er nur von auswärtigen Juden inscenirt sein könnte, da die einheimischen Juden doch zu aufgeklärt seien, um einen Ritualmord zu begehen. . Er. habe die Ueberzeugung^ daß Winter im^ Bette liegend durch Uebrrwerfen des DeMeites erstickt und daß ihm dann der, Hopf abgeschnitten.^ Nwrpen sen'. Die Möglichkeit, daß- «m .-jüdisches Mädchen mit der Tödtung des im Bette liegenden Ernst Winter in Verbindung stehen könnte, liege natürlich ebenso vor, wie die Möglichkeit, daß ein christliches Mädchen im Spiele war. Er habe an der Untersuchung, nur die Thatsache aüszusetzen gehabt, daß die Sektion nicht sofort erfolgt war, ferner, daß der Kreisphysikus aus der Synagoge ein Fläschchen Hühnerblut entnommen habe, was zu einer Atze gegen die Juden Veranlassung gab.- Zeuge Erster Staatsanwalt Schwer g g e r aus Könitz gibt in längerer Darstellung ein Bild von den Zuständen, die er in Könitz vorgefunden, und von den Ansichten, die er auf Grund seines, sorgfältigen Studiums der Akten gewonnen. Der Zeuge bekundet; daß er . auch der schwierigen Frage des „Ritualmordes" näher treten mußte. Er stehe auf dem Standpunkte, daß ein Staatsanwalt allen Momenten nachgehen müsse, die chm unterbreitet werden; er habe also auch nach der Seite des „Ritnalmordes" die Akten genau studirt und sich die Fragen vorgelegt: Wie ist Winter um's Leben gekommen, von wem ist er. getödtet worden und an welchem Orte kann das geschehen sein? Medizinalrath Müller habe zuerst gutachtlich sich dahin geäußert, daß der Tod durch Verblutung erfolgt sei. Er habe später dies eingeschränkt und auch Erstickungserscheinungen zugegeben. Letztere seien auch nach dem Gutachten von Dr. Stoermer und Dr. Mittenzweig vorhanden gewesen. . Er habe sich nun gesagt: Wenn ein .„Ritualmord" vorliegen sollte,, so könne er nur von Juden des allergrößten Aberglaubens und größter^ Rückständigkeit begangen fein.. Wenn solche Juden koscheres Blut gebrauchten, würden sie natürlich nur Blut von lebenden Wesen, die koscher geschlachtet sind, erstreben, d. h. bei denen eine Erstickung nicht mit vorliegt. Außerdem frage es sich, ob der Levy'sche Keller ein geeigneter Ort zur Begehung des Verbrechens gewesen sei. Die Kriminalbeamten haben nun Feststellungen gemacht, die den Angaben des Maßloff, daß das Levyssche Kellerfenster mit einem Tuch verhängt worden sei, er aber durch einen Spalt habe hineinsehen können, direkt widersprachen. Das Fenster war dick mit Spinnweben besät und es zeigte sich auch kein Nagel, an welchem das Tuchbefestigt gewesen sein konnte. Dazu kommt, daß die Danziger Straße für Könitz das ist, was für Berlin die Leipziger Straße, und daß der 11. März ein schöner Sonntag war, an dem die Bevölkerung in Massen an dem Levy'fchen Hause vorüberströmte. Sollen die Juden . nun so thöricht gewesen sein, gerade in einem solchen Hause eine solche Mordthat zu begehen? Sollte außerdem Levy so thöricht gewesen sein, bei der That. wenn er sie verübt hätte, die Thür offen zu fassen, so daß er eigentlich. Jedem damit gesagt hätte: „Bitte, treten Sie nur näher, wir schlachten hier Winter ab!?" , Er habe aus Mem die feste persönliche Ueberzeugung gewonnen^ daß dem- Maßloff kein Wort zu glauben sei, und damit falle jeder Verdacht, der gegen die Juden überhaupt vorgebracht werden konnte. -;; Äon ganz besonderem Interesse ist nochdie Be-

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