Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 91 (17.11.1902)
- Date
- 1902-11-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Klagen über Harnack laut, sodann'schreitet der Verfaffer zur Aburtheilung von Halevy's „Doroth-Harischonim". Ohne Beweise, ohne eine Behauptung zu belegen, oder auch nur auf Einzelheiten einzugehen — ja nicht ■ einmal wird auf die Seite des Buches verwiesen — spricht der Verfasser sein Edikt. In einigen Zeilen wird da mit hochgelahrter Miene der Scherira-Brief und seine Benutzung durch Halevy vernichtend kritisirt. Das Hauptargument ist so charakteristisch für das Kaliber dieser „wissenschaftlichen Pioniere", daß ich es hier reproduzire. Denn ein späterer Historiker, der das Geschäft haben wird, über die. heutige Zeit und ihrer Bestrebungen zu berichten, wird aus diesem Argument die „wissenschaftliche Methode" gewisser Gelehrter herauslesen, „daß (Scherira) blindes Vertrauen seht in talmudische Mittheilung .... die es nöthig haben, zu seinen Motiven Fragezeichen zu setzen . . . ersieht man aus einem Beispiel der „Neuen Fr. Presse" ... in welcher neulich anstatt Justinus Kerner — Theodor Körner erwähnt wird etc." Aus einem Druckfehler eines Tageblattes schmiedet die hohe Gelehrsamkeit von Cincinnati einen „klassischen Beweis gegen die orthodoxe Geschichtsweisheil." . Ich habe dieser Thatsache nichts Erläuterndes hinzuzufügen. Sie redet deutlich genug. Und will ich nur noch-eines konstatiren. Dieser Herr, der von Zeit zu Zeit in jenem Blatte einige Aufsätze erscheinen läßt, in welchen er regelmäßig die eine oder andere Autorität des historischen Judent-hums angreift, lebt in Cincinnati. Um aber jede Verantwortung für seine ungründlichen und nicht belegten Verdächtigungen von vorneweg abzulehnen, seht er eine Glosse an die Spitze seines Aufsatzes. In dieser entschuldigt er sich, „wenn seine Citate wissenschaftlich ungenau sind, so komme dies daher, daß er in einem mährischen Dorfe schreibe, wo ihm keine Bibliothek zur Verfügung stehe." „Er hoffe aber zuversichtlich, daß keine Ungenauigkeit so bedeutend sein wird, um. das Gewicht des Arguments abzuschwächem" Es wäre schade, wenn wir von solchen Manövern keine Notiz nähmen. Diese zeigen ja auf's deutlichste die Coulissengeschichte manch' „wissenschaftlicher" Perle in jenen Kreisen, die die Wissenschaftdes Judenthums angeblich in Monopol übernommen haben. Wir sehen aber auch, wie da. dem weiten^Leserkreise Wünsche supponirt werden, die gar nicht sind. Die Irreführung mit dem Buche Harnack's geschieht nur, um den wissenschaftlichen und litterarischen Bankerott zu verhüllen — der dort unausbleiblich war, wo man das Thorastudium geächtet und von Amtswegen krasse Unwissenheit gezüchtet hatte. In einem folgenden Aufsatze gedenken ^wir über die litteraischen Produkte zu berichten/ - welche dttS^6 „Wesest d.^Jüdenthüms" beleuchten'- WoMm?'/: : -l"?: ' ' " , . Diakovar, im Cheschwan 5663. ' ' Rabbiner Dr. L. Roth. ZeitrrrrgsrrachrichLerr unv (Forresporrderrzett. D : u * sch i a n d. Berlin, 7. Nov. Bei der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 sind 35 Personen gezählt worden, die über 100 Jahre alt waren, 5 männliche und 30 weibliche. Dem Religionsbekenntnisse nach waren von den 35 Ueberhundertjährigen 23 Katholiken, die, mit Ausnahme einer im Rheinlande lebenden Wittwe, alle in Westpreüßen, Posen und Schlesien ihren Wohnsitz hatten: weitere 10 waren Evangelische, davon 6 in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hannover und 4 in Ostpreußen und Posen, und 2 endlich waren Juden und lebten in Westpreußen und im Rheinlande. Frankfurt a. M., 16. Nov. (Das- Kämmergericht als religiöse Instanz.) Eine jüdische Waise von 19 Jahren, also noch nicht mündig, erhielt von ihrem Vormund die Aufforderung, ihre Stelle in einem Geschäft zu kündigen, weil in dem Geschäft auch an Samstagen gearbeitet würde. Die Waise beantragte beim Vormundschaftsgericht, die Verfügung des Vormundes aufzuheben, damit, sie ihre Stelle behalten könne. Vormundschaftsgericht und Landgericht wiesen die Beschwerde der Waise ab, das Kammergericht entschied aber zu Gunsten der Waise aus folgenden Gründen: Freilich sei es ein Gebot der jüdischen Religion, am Sabbat nicht zu arbeiten. Allein dieses Gebot werde von vielen Juden nicht mehr befolgt. Es könne Jemand ein frommer Jude sein und trotzdem auch an Samstagen arbeiten, (!!!) wenn er nicht gerade der orthod. Richtung angehöre. Ein am Samstag arbeitender Jude gelte nicht als unmoralisch unter seinen Glaubensgenossen. Das Gesetz gestatte dem Kind von vierzehn Jahren schon die eigene Wahl des Glaubensbekenntnisses, ein Mädchen von neunzehn Jahren müsse umsomehr berechtigt sein, sich zu entscheiden, ob es innerhalb seiner Religion einer freieren, oder strengeren Anschauung in Bezug auf bloße Ritualvorschriften huldigen und diese bethätigen wolle. Selbst der eigene Vater wäre nicht mehr berechtigt, einem Mädchen in diesem Alter Vorschriften über Religion und Glauben zu machen. Das Mädchen. habe nun eine gute Stellung, es liege in seinem Interesse, diese beizubehalten, wenn nicht erheblichere Einwendungen als die des Vormundes vorgebracht werden könnten. . * . \ Oe ster r ei ch. Wien, im Nov. In einem Aufsätze „Das Reich der Habsburger", über das unter gleichem Titel erschienene englische Buch von Sidncy Whitmann, schrieb der kürzlich verstorbene Otto Gildemeister Folgendes ' über die Stellung der Juden in Oesterreich, in diesem., von nationalen Kämpfen, die alle Tage altuellwerden, zerrissenen Lande: