Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 78-79 (30.9.1902)
- Date
- 1902-09-30
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2449795-2449868--56769-2519455- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
--‘i 1656 ner daran, „daß Frankfurt a. M. schon vor dreihundert Jahren, im Jahre 1603, innerhalb seiner Mauern, eine deutsche Rabbiner-Versammlung gesehen habe, in deren ehrwürdigen Beschlüssen merkwürdiger Weise manches zum Ausdruck gelangte, was auch uns heute auf's tiefste bewegt. >' Wie wir Protest erhoben gegen den schändlichen Unfug des Mädchenhandels, so. wurde damals der Bann ausgesprochen gegen die unzüchtigen Töchter in Israel, vor der Schändung des göttlichen Namens gewarnt und zur Einfachheit der Sitten gerathen! Und wie wir heute dem einzelnen Rabbiner das Recht beschränken, einem Rabbinats-Aspiranten die rabbimsche Autorisation zu ertheilen, damit nicht ein Unwürdiger mit dem höchsten Titel des Judenthums sich schmücke, so war damals beschlossen worden, daß nur eine Kommission von drei Rabbinern, die zugleich Schuloberhäupter sind, die Hattoroh ausstellen dürfen. Und wie in unseren Verathungen die Ethik die erste Stelle einnahm, so sahen wir sittliche Gedanken, die jene frühere Rabbiner-Versammlung durchblitzen." Der Wortlaut der Beschlüsse, welche auf der Frankfurter Rabbiner-Versammlung gefaßt wurden, ist mir in den Quellenschriften leider nicht zur Hand. Ich bin dafür nur auf Horoditz, „Frankfurter Rabbiner," angewiesen, woselbst die Beschlüsse in folgender Weise skizzirt werden: - ‘ - B e st i m m u n g e n. ' der Rabbinerversammlung vom Jahre 1603, unter Vorsitz, des R.. Samuel b. Eliefer aus Friedberg. 1) Die Juden sollen ihre Streitsachen an kein fremdes Gericht bringen, damit sie nicht noch mehr verachtet werden. 2) Zur Bildung eines Fonds für allgemeine Zwecke werden, laufende Beträge von den Gemeinden verlangt. . 3) Verordnungen über rituelles Schlachten. 4) Das Verbot des Resachweines wird in Erinnerung gebracht und vor Besuch der Wirthshäuser gewarnt. 5) Ueber die Qualifikation des „hohen Rabbiners und Superintendenten" wird bestimmt, daß nur der zu einem solchen Amte gelangen darf, von dem drei Superintendenten lvissen, daß er eine „Universität" mit Erfolg besucht hat. : 6 und 7) Es wird eingeschärft, nicht mit falschen oder zu leichten Münzen zu handeln oder Dieben etwas abzukaufen. ^. Aussatz mifuefi’ucn wolle, der aus den SchriNen lind Aintstznnd» langen des P«rdands-Vräsidenten den Nachweis führt. daß der Fützrer des Nal'dmer'Verbandcs in Deutschland die sunda>nentalNen Grundsätze des ÄudenthnmS verleugnet, datz er ein n-v-2 "B13 nD’jysn. rosr und noch einiges medr tit. damit die von eurem *jp 3V 372*0 *!ri2 Qcfiilirtcu Perdaudsgenossen, durch diesen Anunvfahlwivk auf dieCorrlequeuZeu hnrgewresen werden, welche.» ne sich nussetzm. — Dern Nrager wurde gcanwortet. die Redaktion werde auf dre Sache zuriickkommcn. Als Ne nicht darauf zurück -kam, wurde die Frage wiederholt, worauf bis heute gar keine Ant wort erfolgte — also auch eine.. - 8) Jeder, der Schulden nicht bezahlt, soll aus der Gemeinde gestoßen werdeiü-?.L5^ 9) Aufforderung an alle Rabbinen Deutschlands, diesen Beschlüssen beizutreten. / 10) Rituelle Vorsichtsmaßregeln in Bezug auf ' Milch. - - ' . . - . 11) Ueber unjüdische Kleidung, Schaatneß und Wucher. ' - / 12) Kein Jude soll ein Buch in Druck bringen,' ohne Erlaubniß von drei in Gerichtsstädten wohnenden Rabbinen. ' 13) Jeder Rabbiner soll nur in seinem Kreise entscheiden. .; .7 Wer diese Beschlüsse mit dem vergleicht, was in obigem Referate aus ihnen gemacht wird, der wird unwillkürlich den Kopf schütteln und unseren Wunsch theilen, diese Beschlüsse im Original kennen zu lernen. Aber selbst in dieser Kürze sieht jeder Unbefangene, daß der Vergleich wie eine Faust auf's Auge paßt. Unseren modernen Verbands-Rabbinern ist ihre Ethik das Höchste und von ihr behaupten sie daher, um mit dem letzten Punkt dieses Referates zuerst zu beginnen, daß sie bei ihren Verathungen die erste Stelle einnehmen. So ethisch gebildet waren die alten Rabbinen nicht, bei ihnen blitzt ihr bischen Ethik nur so durch. Das müssen fie sich schon gefallen lassen. . Aber daß die Herren Verbandsrabbiner ihre Ethik auch nicht immer in den Vordergrund gestellt haben, das bat mein „Berliner Brief" in Nr. 6 des vorigen Jahrgangs festgenagelt, indem ich darauf hinwies, daß der Centralausschuß in seiner Sitzung vom 25. Dezember nicht die Ethik, sondern die Befreiung der Amtsbrüder von der preußischen Kommmunalsteüer in allererster Reihe behandelt haben. Vielleicht sind sie dadurch veranlaßt worden, jetzt etwas vorsichtiger zu sein und die zarte Fürsorge für ihre materiellen Interessen nicht zu allererst zu behandeln. ' - Auch Nr. 2 der Traktantenliste vom Jahre 1603 # handelt von einem durch die Gemeinde aufzuüringenden Fond; 'laut. coniiiH* *. eher n> us. Nur mit dem Unterschied, daß es sich damals um einen Fond für allgemeine Zwecke handelte, während unsere ethisch angehauchten Rabbiner für sich selber ihren Reliktenfond sammeln, der in den Frankfurter Verhandlungen wie immer einen so breiten Raum einnimmt, daß selbst die „Allg. Zeitung des Judenthums" schon früher angesichts des dabei entfalteten rabbinischen Eifers die malitiöse Bemerkung nicht unterdrücken konnte: „Die Spender hätten für die rumänischen Juden oder für jeden anderen Zweck ganz ebenso beigetragen, wenn für die Rumänen sich der Rabbiner ebenso bemüht hätte, wie für die Reliktenkasse.* - Ein ferneres teitium eompnlntionis findet unser Referat in der beiderseitigen Fürsorge, daß der Turm mm nicht von einem einzelnen Rabbiner aus-