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Der Israelit · 1902-09-22 · Heft 76 (22.9.1902) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 76 (22.9.1902)
Date
1902-09-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
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4S. Jahrgang. i« ge $u M 76 öss 3(itiing§$timra litt Sie Mil Ammku's zu ßiiiisttil Ln lWSiiWtil Wc». «Berliner Tageblatt. „In der That dürfte insbesondere das Deutsche Reich die moralische Verpflichtung haben, das Vorgehen der Vereinigten Staaten zu unterstützen, denn es ist nicht zweifelhaft, daß durch das rumänische Handwerkergesetz der Artikel 1 des Vertrages zwischen Deutschland und Rumänien vom 21. Oktober 1893 verletzt ist. Es wäre bedauerlich und würde in Rumänien als ein Zeichen von Schwäche ansaclegt werden, wenn die deutsche Regierung, die anderswo gegen Verletzungen ihrer nationalen Interessen so empfindlich reagirt, wie es sich erst kürzlich vor Haiti gezeigt hat, Rumänien gegenüber sich diese Rechtsverletzung ruhig gefallen lassen wollte." Die Erörterungen darüber, ob die Union, die nicht zu den. Unterzeichnern des Berliner Vertrages gehört, zu einem solchen Einspruch berechtigt ist oder nicht, sind müßigthatsächlich dürfte es keinem - Zweifel unterliegen. daß dieser Einspruch nicht unbeachtet bleibt. Auch England hat sich nach neueren Meldungen diesem Einspruch angeschlossen.: in jedem Falle also wird die Angelegenheit einer befriedigenden Lösung näher gebracht werden müssen. frankfurter General-Anzeiger. „Die deutsche Reichsregierung nimmt zu der Intervention Amerikas zu Gunsten der rumänischen Juden, wie wir vernehmen, eine ganz bestimmte Stellung ein. Aber da sie auf Grund des Berliner Vertrags keine höhere Aktivvollmacht hat, als die anderen Signatarmächte, so ist es anfallend, das; die englische Presse auch in diesem Falle wieder, wie schon oft, die Frage anfwirft. was Deutschland thun werde. Im Uebrigen ist die ganze Frage vorzugsweise eine innere Angelegenheit Rumäniens." Vossischc Zeitung. „Was Amerika in seiner Protestnote ausführt, hätte schon längst von einem europäischen Staate offiziell gesagt werden müssen. Amerika kann sich nicht auf eine Bestimmung des positiven Rechts berufen, wie die europäischen Negierungen das könnten, die den Berliner Vertrag unterzeichnet haben. Aber Amerika kann sich auf sein Interesse berufen und thut es. .; ~ Nicht derjenige, der dem jüdischen Glauben qnhängt, nicht derjenige, der von jüdischen Eltern äbstammt, ist eine Gefahr.und ein Schaden für die öffentliche Ordnung, so sagen die Amerikaner, vielmehr sind diese Juden zum Theil sehr werthvolle Staatsbürger. Aber der Jude kann zu einem sehr bedenklichen 7 Elemente der öffentlichen Ordnung werden, der nicht zu einem nützlichen Staatsbürger erzogen worden ist, der nicht die Möglichkeit, gehabt hat, sein Brod auf ehrliche Weise zu erwerben, der durch unvernünftige Gesetze auf. die Bahnen des Betruges und des Verbrechens gedrängt worden ist, der gewaltsam in den Schmutz hinabgestoßen ist. Amerika hat mit diesen Ausführungen Europa gegenüber recht und wir können uns nicht verhehlen, daß Deutschland längst das Recht gehabt hätte, dieselben Ausführungen seinen östlichen Nachbarstaaten gegenüber zu machen. Durch die ebenso unverständigen als un- I menschlichen Gesetze dieser Staaten sind Tausende von Juden in den Schmutz hinabgestoßen worden. Sie sind in ihrer geistigen und sittlichen Entwickelung gehemmt worden, sind gehindert worden, ' sich zu nützlichen Staatsbürgern auszubilden, sind dann über die .Grenze gedrängt worden und den Nachbarstaaten zur Last gefallen. Die „Alliance Jsraelite" ist gegründet worden in der Erkenntniß, daß eine große Anzahl von Juden im Orient sich in einem Zustande der Verkommenheit befindet, und in dem Streben, dieser Verkommenheit abzuhelfen. Aber ihre Bestrebungen können nur geringen Erfolg haben, so lange die Wurzel des Uebels, die verkehrte Gesetzgebung der orientalischen Staaten^ nicht beseitigt wird. Jeder Staat hat die Pflicht, seine Bürger zu erziehen, für ihre sittliche Bildung und für ihre Erziehung zu wirtschaftlicher Tüchtigkeit zu sorgen. Er. vernachlässigt seine internationalen Pflichten,- wenn er einen Theil. seiner Bürger durch grausame Maßregeln zwingt, jenseits der Grenzen ein Asyl zu suchen.' Amerika thut, was wir längst hätten thun sollen. Und es wird schwer werden, seine gerechtfertigten Beschwerden abzuweisen."' ' Kölnische Zeitung. „Es verlautet noch nichts darüber,, ob und in welcher Weise die Mächte zu der durch die amerikanische Note wieder aufgerollten Judenfrage in Rumänien Stellung genommen haben. .Auch liegt noch keine Nachricht darüber vor, wie Rumänien sie zu beantworten gedenkt.' Eine Aktion im entgegenkommenden Sinne ist inzwischen, und zwar schon vor Eingang der amerikanischen Note erfolgt durch bfc Erlassung von Ausführungsbestimmungen zu dem Fremdengesetz, die einige der schlimmsten Härten mildern: dem Fremdengesetz aber noch lange nicht seinen, - vexatorischen Charkter nehmen... Die Äusführungsbestimmungen unterscheiden zwischen / sujet« .roümLMS, ujets sous protection roumaine unbsnjets d’ötats 6trangers. Bisher wurden.die Juden bekanntlich auf Grund. einer eigenartigen Auslegung öl§.stränget* (Fremde) angesehen,-, ohne indessen sujets* d!6tats 6trangers zu sein/ sie waren also in einer Zwitterstellnng, die jetzt durch die Ausführungsverordnung

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