Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 73 (11.9.1902)
- Date
- 1902-09-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1534 fingen Gegenstand allgemeiner Verehrung war. Möge die Anstalt auch fernerhin gedeihen und zur Befestigung und Erhaltung unserer Religion vieles beitragen. Glogau, 4. Sept. (G r a f P ü cklervorder Strafkammer.) Vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts hatten fich Graf Walther Pückler- Kl.-T schiene und sein Inspektor Hans Kirchner aus Kl. Tschirne. Ersterer wegen Herausforderung des Herrn Geh. Sanitätsrath Dr. N e u m a n n in Glogau zum Zweikampf, letzterer wegen Kartelltragens zu verantworten. - - * » In der Verhandlung, die am 19. Juli d. I. gegen j den Grafen Pückler vor der hiesigen Strafkammer wegen Zerstörung einer Feldbahn stattfand, war bekanntlich auch Geh. Sanitätsrath Dr. Reumann auf Antrag der Staatsanwaltschaft vernommen worden, um ein Gutachten über den Geisteszustand des Grafen Pückler abzugeben. Es ist wohl noch in Aller Erinnerung, in welch* eigenartiger Weile der edle Graf den Sachverständigen dabei wiederholt unterbrach und ihn und den Gerichtshof einzuschüchtern versuchte. Doch das half ihm nichts und es erfolgte seine Verurtheilung zu sechs Wochen Gelängniß. Rach der Verhandlung sandte Graf Pückler seinen Inspektor zum Geh. Sanitätsrath Reumann, um ihm wegen der in feinem Gutachten — in welchem verlangt wurde, das Gericht möge _ den Grafen Pückler behufs Untersuchung seines Geisteszustandes einer Irrenanstalt überweisen, — vom Grafen Pückler gefundenen Beleidigung feiner Person eine Forderung zu überbringen. Natürlich wies Geh. Sanitätsrath Dr. Reumann diese Forderung mit Entschiedenheit zurück. Daraufhin veröffentlichte Graf Pückler in der „Staatsbüraerzeitung" die bekannte Erklärung, in welcher er den Geh. Danitatsrath Dr. Reumann öffentlich für einen „Feigling" erklärte. Wegen dieser Erklärung ist seitens der Berliner Staatsanwaltschaft sowohl gegen den Grafen Pückler, als auch gegen die Redaktion der „Staatsbürgerzeitung" Anklage wegen öffentlicher Beleidigung erhoben worden, welche demnächst in Berlin verhandelt werden soll, während heute in Glogau gegen den Grafen Pückler und seinen Inspektor nur wegen Herausforderung zum. .Zweikampf bezw. wegen Kartelltragens verhandelt wurde. Den Vorsitz in der Sitzung, zu der ein großer Andrang des Publikums stattfand, führte Landge-. richtsdirektor S ch m u 11 e r, die Anklage vertrat' Erster Staatsanwalt Kobligk. . Rach Eintritt in . die Verhandlung verweigerte Graf Pückler. ebenso wie Inspektor Kirchner, die Aussage. Der einzige Zeuge, Geh. Sanitätsrath Dr. Reumann, bekundet, daß er am 19. Juni nach der Gerichtsverhandlung sich nach dem Militärkastno begeben habe. Dorthin sei ihm - der Wirthschafisinspektor Kirchner gefolgt und habe ihm, soviel er sich erinnere, gesagt: „Eine Empfehlung vom Herrn Grasen Pückler und der Herr Graf lasse fragen, ob ich mich mit ihm duelfiren wolle." . Ich habe das Empfinden gehabt, daß es sich um eine direkte Forderung zum Zweikampf mit tödtlichen Waffen handelte. Natürlich habe er die Forderung als ungehörig ohne Weiteres refiisirt. Damit war die Zeugenvernehmung beendet, und nachdem noch die oben wiedergegebene Erklärung des Grafen Pückler in der „Staatsbürgerztg." verlesen und fcftgeflcfft worden, daß dem Grafen Pnckler am 1. Aprils. I. der Abschied aus dem Öffiziersverhältniß bewilligt worden ist, begründete Erster Staatsanwalt Kobligk die Anklage: Der Thatbestand der Herausforderung zum Zweikampf mit tödtlichen Waffen sei durch die Beweisaufnahme.und besonders durch die Erklärung des Grafen Pückler in der „Staatsbürgerztg." erwiesen. Was das Strafmaß anlange, so sei in Betracht zu ziehen, daß irgend eine entfernte Veranlassung zu der Herausforderung nicht vorhanden war. Es sei selbstverständlich ausgeschlossen, daß Graf Pückler von Geheimrath Dr. Reumann irgendwie beleidigt worden sei. Die Herausforderung fei daher überaus frivol, es wäre also, objektiv betrachtet, eine strenge Strafe am Platze. Subjektiv rechtfertige sich jedoch eine mildere Beurtheilung. da Graf Pückler unmittelbar im Anschluß an die damalige Verhandlung die Herausforderung hat ergehen lassen u. sehr erregt gewesen sei. Es komme hinzu, daß seine Persönlichkeit überhaupt eine so eigenthümliche ist. daß man die volle Strenge des Gesetzes auf ihn nicht gut anwenden könne. Er beantrage daher, den Grafen Pückler zu vier Wochen Festung, den Inspektor Kirchner wegen Kartelltragens zu zwei Wochen Festung zu verurtheilem Graf Pückler: Den Ausdruck des.'Herrn Ersten Staatsanwalts, ich habe frivol gehandelt, muß. ich mit Entriistung zurückweisen. Frivol babe ich niemals in meinem Leben gehandelt. Ich bitte um meine Freisprechung. . Der Vorsitzende verkündigt darauf folgendes firtheil: Daß eine Herausforderung des Geb. Sanitatsrathes Dr. Reumann seitens des Grafen Pückler. stattgehabt Hai, konnte keinem Zweifel unterliegen, ebenso ist festgestellt, daß es sich um eine Herausforderung zum Zweikampf mit tödtlichen Waffen handelt. Es geht das aus der Ankündigung des Grafen Pückler in der damaligen Verhandlung und aus der unzweifelhaft von seiner Person herrührenden Annonce in der ..Siaatsbürgerzeitung" hervor, in welcher von der Ablehnung einer Pistolenforderung durch den Geh. Sanitätsrath Reumann die Rede ist. Graf Pückler war demgemäß nach Paragraph 201 St.-G.-B. zu bestrafen und' ebenso der Wirthschaftsinspektor Kirchner, da dieser Anstalten zur Verhütung des Zweikampfes nicht getroffen hat. .Gras Pückler wird wegen Herausfoderung zum Zweikampf mit tödtliwcn Waffen, zu zwei Monaten Fettung. Jnspekivr Kirchner wegen Kartelltragens zu einem Monat Festung verurtheilt. Beide. Angeklagten