Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 70 (1.9.1902)
- Date
- 1902-09-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1484 ' , :j i die nöthigen Folgerungen aus diesem von ihm vertretenen Standpunkte zu ziehen. Wenn das Judenthum seit mehr denn dreitausend Jahren in der Thora des Mose, — deren wichtigster und ausschlaggebendster Bestandtheil das Religionsgesetz bildet, — die wesentlichste Grundlage seiner Religion erkannt hat. so hätte er demgegenüber frei und offen erklären müssen, daß dies ein einziges Gewebe des Jrrthums sei, in das es sich eingesponnen. Er müßte sich schon entschießen, mit Mephistopheles etwa zu reden: „Es erben, sich Gesetz und Rechte Wie eine ew'ge Krankheit fort; Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte Und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn. Wohlthat Plage; Weh dir, daß du ein Enkel bist. Vom Rechte, das mit uns geboren ist. Von dem ist leider! nie die Frage." Run kann doch aber Herr Dr. Jakob auch in diesem Falle keinerlei Urheberecht aus seinen Gedanken in Anspruch nehmen. Derselbe ist, wie wir gesehen haben, vor beiläufig 1850 Jahren in unserer Mitte von dem Apostel Paulus mit einer Bestimmtheit, die nichts zu wünschen übrig läßt, ausgesprochen worden. Das Judenthum aber hat von Anbeginn an sich mit der größten Entschiedenheit dagegen aufgelehnt. Wenn es jedoch, wie Dr. Jakob thut, heute darauf zurückgreisen wollte, wenn anders haltlose Halbheiten von ihm vermieden werden sollen, so hätte es einfach in aller Form zu erklären: durch unsere neunzehnhundertjährige Geschichte in der Diasspora muß ein dicker Strich gezogen werden. Sie ist nichts, denn eine einzige heillose Verirrung! Soviel ist jedoch ohne weiteres aus unserer Darlegung klar, daß dieser unter der Flagge des Juden- Lhums von Dr. Jakob vertretene Standpunkt — was die Auffassung des Allgemeinen, wie des Einzelnen be- . trifft— ganz und gar mit dem des Christenthums sich deckt. Was ihm noch fehlt, ist die sogenannte Christologie. Nun ist aber diese in dem modernen Protestantismus auf das äußerste Mindestmaß eingeschränkt. Von dem wahren Judenthume aber ist derselbe — um eine ganze Weltanschauung getrennt. Er könnte daher mit viel größerer, innerer Berechtigung sich als eine besondere Richtung des. Christenthums, denn als eine solche des Judenthums ausgeben. Demgegenüber müssen wir um so entschiedener die Thatsache Herausstellen, daß unsere Religion schon bei unseren Erzvätern noch vor der sinaitischen Offenbarung die ausgesprochene Tendenz zeigt, ihr religiöses Bewußtsein in bestimmten Gesetzen auszuprägen. Es soll hier zunächst nicht einmal ein besonderes Gewicht auf den Umstand gelegt werden, daß Moses bereits vor ' der Erlösung aus Aegypten neben den Bestimmungen über-das Befreiungsopser ein ganzer Complex von Gesetzen offenbart worden ist. (2. B. M.. Cap. 12 —13, 16.) Moses selbst hat seinerseits aus dieser Thatsache die richtigen Folgerungen zu ziehen gewußt. Dieselben mögen allerdings gerade nicht in der Richtung des modernen Geschmacks gelegen sein. Sobald, als es nur. die äußeren Umstände der eben Befreiten zuließen, gab er aus eigener Machtvollkommenheit denselben pin (2. B. M., 15,25; vergl. Ramban z. St.) „Satzung und Recht." Dies alleine vermochte nur den zusammengewürfelten Haufen in eine feste Ordnung zu bringen. Wie hoch diese Thatsache bewerthet wurde, verräth uns ein Zug, der meines Wissens bisher wenig beachtet wurde. Bisher nannte er seine Schutzbefohlenen entweder kurzweg cp „Volk", oder brrnen „Israeliten". (Das. 14, 20 und 30; 15, 22 und 24.) Nachdem sie die höchsten moralischen Errungenschaften sich zu eigen gemacht, wurden sie zum ersten Male mit einer gewissen Feierlichkeit durch den Ehrentitel bnic inp „Gemeinde der Kinder Israel" (das. 16,1 und 2) ausgezeichnet. Viel wichtiger ist jedoch der andere Umstand, daß selbst Abraham, der — was die Ausgestaltung seines Lebens im Sinne der Erkenntniß Gottes betraf, sich selbst überlassen war — aus eigenem Antriebe sich zum Prinzipe der Gesetzlichkeit erhoben hatte. Das ist es, was der bekannte Ausspruch besagen will: pcb> epp ’fl-nm ’ropn 'narv wctwa nervi Hipn ennerr „dieweil Abraham auf meine Stimme gehört und meine Hut, meine. Gebote, Satzungen und Lehren beobachtet hat." — Welches waren denn eigentlich dir Hut, die Gebote und Satzungen, deren Beobachtung ihm aufgetragen worden? Der wirkliche Sinn des Satzes kann sich erst dann ergeben, wenn hier auf eine höchst feinsinnige Abtönung des Ausdruckes eingegangen wird. In allen ähnlichen Fällen wird das von ierv abhängige Objekt unter Gebrauch der Akkusativ-Präposition rix eingeführt. So heißt es 3. B. M., 19, 37: ive emeen «NX DTMwn ’EBtPD bc rw 'Npn bc. (Aehnlich das. 22, 31 oder 26, 3.) Wo dies der Fall ist, da ist immer auf die in der Thora ausdrücklich formulierten Gesetze, die als etwas objektiv Gegebenes betrachtet werden, Bezug genommen. Von Abraham konnte ein solcher Ausdruck nicht gebraucht werden. Ohne Akkusativ-Präposition ist derselbe im gewissen Sinne indeterminirt. Er muß also dahin übersetzt werden „die meiner Erkenntniß gemäße — Hut, Satzungen und Rechte." Es soll damit gesagt sein, daß Abraham jedes Verhalten, oder jegliche Maßnahme, die er auf Grund seiner persönlichen, religiösen Einsicht als gottgefällig erkannt hatte, nicht mehr hinsichtlich ihrer Bethätigung dem Zufalle, vder den augenblicklichen Wallungen seines Herzens überließ. Er glaubte vielmehr, seiner Pflicht erst dann genügt zu haben, wenn er diese Erkenntniß in ganz bestimmten Grundsätzen, Verhaltungsmaßregeln und Gesetzen ausgeprägt hatte.! . - i