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Der Israelit · 1902-08-25 · Heft 68 (25.8.1902) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 68 (25.8.1902)
Date
1902-08-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Wü |!j; in;' 1489 raubt find, ebenso wie wenn fie Fremde wären, so find fie doch nicht Fremde, sofern die Rechte und die den Rumänen und Bewohnern Rumäniens im Allgemeinen zuerkannten Rechtswoblthaten in Betracht "kommen. Folglich ist der Einwohner israelitischen Glaubens, der keinem fremden Schutze unterworfen ist, kein Fremder und er kann fich daher wegen der Erfüllung von Verpflichtungen, die er mit einem Fremden eingegangen ist. ebensowohl an die Gerichte des fremden Landes, wie an diejenigen Rumäniens wenden, was auch durch die Entscheidung des Kaffatiönshofes bestätigt worden ist. Da dem so ist, handelt es fich darum, zu wissen, ob ein Einwohner Rumäniens israelitischen Glaubens, der keinem fremden Schutze unterworfen ist, ausgewiesen werden,kann. Wir glauben, daß das Recht der Ausweisung nur auf diejenigen Fremden angewendet werden kann, welche einem fremden Schutze unterworfen find, wie dies bei den eingeborenen Bewohnern israelitischen Glaubens der Fall ist. Wenn in Wirklichkeit das Kriterium der Anwendung des Ausweisungsrechts darin besteht, dass es fich um Fremde dieses oder jenes Landes handelt, so ist es nicht anwendbar auf Bewohner israelitischen Glaubens,, die im Lande geborenfind. Daraus, dass wir diesen Einwohnern nicht die Ausübung politischer Rechte zugestehen, können wir nichtden Schluß ziehen oder behaupten, daß fie dcßhalb wie Fremde ausgewiesen werden können. Rach welchem Lande können fie geschickt werden, wenn sie in Rumänien geboren und erzogen find? Wenn wir es aus politischen Gründen für nützlich gehalten haben, wie dies die politischen Parteien verstehen, die Bewohner israelitischen Glaubens in Rumänien als Fremde anzusehen. und wenn wir von diesen verlangen, daß fie, um polnische Rechte ausüben zu. können, naturalisirt werden, so müssen fie als Personen betrachtet werden, die alle Rechte haben wie die eigentlichen Rumänen und so wie diese nicht ausgewiesen werden können, darf auch kein Einwobner israelitischen Glaubens ausgewiesen werden, Um dies klar m machen, brauchen wir uns' nur vorzustellen, daß es fich etwa um Rumänen handelt, die weaen irgend eines Verbrechens oder aus einer anderen Ursache die politischen Rechte verloren haben. Können diese Rumänen ausgewiesen werden? Gewiß nicht. Also kann es such nicht anders sein mit den Einwohnern Rumäniens, welche israelitischen Glaubens, hier geboren und erzogen worden und nicht einem fremden Schüße unterworfen find. Als Eingeborene haben fic alle Rechte, mit Ausnahme derjenigen, die ihnen ausdrücklich versagt find.* Diese Auslassungen des rumänischen Juristenblaties find gewiß interessant und man kann nur bedauern. daß die rumänischen Politiker nickt nach den hier dargelegten Grundsätzen handeln, zu denen viele . auf die rumänischen Israeliten bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Widerspruche stehen. : * Amerk l <t ' '* * Newhork, im Aug. Man schreibt uns: - Nach *7 der Einwanderungsfrage beschäftigt von derartigen Fragen in erster Reihe die Juden, aber auch viele der 5 auf ihr „civis Americamis suni“ stolzen christlichen r Amerikaner, die Behandlung amerikanischer Pässe in ' Rußland, sobald amerikanische Juden fie vorzeigen. ' Die Angelegenheit ist bereits im Kongreß zur Sprache gebracht worden, ist Gegenstand vieler Resolutionen; und Veranlassung -zu zahlreichen Gesuchen ' an Send- - - toren und Regierung, sowie selbst Audienzen beim Präsidenten Roosevelt gewesen. Im Grunde ist die' *■- ganze Angelegenheit eine Bagatelle; denn die Zahl : nichtrussischer Juden — in Betreff der ausgewanderten russischen Juden räumt man Rußland das Recht, ein; sie an der Grenze zurückzuweisen — die ein Verlangen - haben, das wenig einladende Rußland zu bereisen, ' dürfte in den Ver. Staaten eine verschwindend geringe sein. Das mag auch der Hauptgrund sein, daß. man offiziell sich gern um die ganze Paßgeschichte herumj drückt, sie ausweisend und dilatorisch behandelt. Aber < den Juden ist es um das Prinzip zu thun und nicht wenigen christlichen Amerikanern auch. Vielen Juden - mag auch nur daran liegen, die Gelegenheit, der die Juden so barbarisch behandelnden russischen Regierung etwas am Zeuge flicken, ihr Verlegenheiten bereiten zu - können, keineswegs so ohne Weiteres aus der Hand zu 7 lassen. Genug, die russische Judenfrage bildet einen Stapelartikel in den jüdischen Blättern und Verfammlungen, und man plant eine große Agitation, in Gang zu bringen. Es wird zunächst daran erinnert, daß es \ sich nicht um eine nur die Juden angehende Frage handelt, sondern um die für alle Amerikaner wichtige ' Frage der Gleichheit aller amerikanischer Burger vor dem Gesetze. Denn, so wird argumentirt. die amerikanischen Verträge mit dem Auslande find ein Theil der Landesgesetze. Sie bestimmen den Werth der amerikanischen Pässe in den verschiedenen Ländern. Eni ' von der amerikanischen Regierung ausgestellter Paß sollte seinen bestimmten Werth haben, gleichviel, wer" der Inhaber ist, und namentlich sollte das religiöse Bekenntniß die Rechte, welche durch den Paß eingeräumt werden, weder vermehren, noch vermindern.' - > ■ - Um nun einen Druck auf die Regierung auszuüben,; wird u. a. vorgeschlagen, überall Vereine Gerechtigkeit liebender Amerikaner, ohne Unterschied der Konfession, zu gründen, die der öffentlichen Meinung klar machen; sollen, wie wichtig es sei, daß die Regierung allen' amerikanischen Bürgern, den Genuß der Vertragsrechte sickere. Ferner soll jeder amerikanische Jude, der eine Reise in's Ausland macht, seinen Paß auch von einem russischen Konsul in seinem Bundesstaate visiren lassen. Wenn das Visum verweigert.wird — und es wird jedem , Juden verweigert — dann soll der Zuriickgewiesenk sich: an den Senator des betreffenden Staates wenden, der

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