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Der Israelit · 1902-06-23 · Heft 50 (23.6.1902) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 50 (23.6.1902)
Date
1902-06-23
Page
– (sequence 19)
Language
German
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als selbstverständlich angenommen. Graf Pückler erklärt, ei; habe deßhalb die Vorlegung des Pachtvertrags oder einer Abschrift gefordert, weil er die Sache für einen Schwindel, gehalten habe. — Vors.: Aber jedenfalls bestand doch Ihr mündlicher Vertrag? — Graf Püäler: Ja, das dachte ich, ist nicht bindend, das gilt nicht, das kann ich jeden Augenblick kündigen. Der Inspektor des Vorzeugen, Herr Jeltsch, erklärt, den Pachtvertrag würde er nicht aus der Hand gegeben haben, da er sicher sei, ihn dann nicht wieder .zurück zu erhalten. — Hierauf nimmt. der Staatsanwalt das Wort: Alle Grundsätze, .die das Bürgerliche Gesetzbuch und das Ländrecht für Pachtverträge aufstellt, . treffen hier nicht zu. Solche Verhältnisse setzen keine Fristen, daher war Graf Pückler berechtigt zur sofortigen Kündigung ohne weiteres. Er sah sich aber auch als Besitzer der fraglichen Grundfläche an, wenn auch unberechtigt; von seinem Standpunkt aus war die Bahn ohne seine ausdrückliche Genehmigung hingesetzt, und er glaubte sie daher wegschaffen lassen zu können. Es würde also das Moment der Rechtswidrigkeit fehlen.- .Ich behalte mir aber noch die weitere Ueberlegung vor, ob man nicht nach der Art, wie der Graf Pückler sich an der Öffentlichkeit und auch in der Sache selbst sich geberdet hat, zweifeln müßte, ob er die Tragweite der Handlung zu erfassen in der Lage war, und ich behalte mir vor, für diesen Fall ein Gutachten des Herrn Geheimen Sanitätsraths Reumann zu veranlassen für den Fall, daß der Gerichtshof meinen Ausführungen nicht folgt und das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit nicht schon aus Grund der tatsächlichen Vorgänge als-nicht vorhanden annimmt. Ich beantrage Freisprechung des Grafen Pückler und demgemäß auch der anderen Angeklagten. Vors.: Haben Sie noch etwas zu bemerken, Herr Graf? — Graf Pückler: Ich bitte Rücksicht zu nehmen - auf meine soziale Stellung und auf meine Thätigkeit als. politischer Führer, als Führer der nationalen Parteien. Nach halbstündiger Verathung des Gerichtshofes erklärt der Vorsitzende: Das Gericht hat beschlossen, in eine weitere Beweisaufnahme einzutreten. — Herr Geheimer Sanitätsrath Dr. Neumann leistet den Gutachter-Eid. — Vors.: Nach Paragraph 51 des Straf- Gesetz-Buches ist eine strafbare Handlung nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensmeinung ausgeschlossen war. Was ist Ihre Meinung? Sachverständiger: Es ist eine etwas schwierige Frage, die an mich herantritt und zlvar deß- . wegen, weil, ich eigentlich noch niemals mit dem Grafen Pückler gesprochen habe. Wir haben uns zuweilen wohl gesehen. Ich habe aber eine ganze Reihe von Zeitungsberichten erhalten, Gespräche gehört u. s. w., nach denen ^allerdings der Graf Pückler sich in früherer Zeit etwas eigenthumlich — Graf. Pückler unterbrechend: Verzeihen Sie, soll der Herr mich auf meine geistige Zurechnungsfähigkeit beurtheilen? Ich fasse das als persönliche Beleidigung auf, ich erkläre das hiermit. Ich weiß ganz genau, was ich zu thun und zu lassen habe. Vors.: Ich bitte, sich ruhig zu verhalten.' Was wir für; Meinungen über Sie haben, das wird sich später zeigen. Graf Pückler: Ich erkläre also, daß ich das als Person- - liche Beleidigung auffasse, ich bitte, sich danach zu richten. Vors.: Herr Graf, ich ersuche Sie, sich zu mäßigen, Sie haben den Sachverständigen nicht zu ' unterbrechen. Graf Pückler: Als persönliche Beleidigung. Ich erkläre das, wenn Jemand mich auf meinen' geistigen Zustand untersuchen will, denn ich gehöre mit zu den Führern der politischen Parteien. Vors.: Es ist der Antrag gestellt worben, den Gutachter zu vernehmen, das können wir aus prozessualen Gründen nicht ablehnen, also bitte, unterbrechen Sie uns nicht weiter. Graf Pückler: Ich bitte die Herren, ■ die Konsequenzen sich zu überlegen, ich mache darauf aufmerksam. Vors.: Ich bitte den Herrn Gutachter, sortznsahren. Sachverst.: In Bezug auf frühere Zustände des Herrn Grafen habe ich gar kein Urtheil, ich weiß nicht, ob . er früher an Krankheiten gelitten hat oder ob in . seiner Familie irgend welche Geistesstörungen vorgekommen sind. Graf Pückler: Niemals, niemals. Sachverständiger: Ich bitte, mich nicht zu unterbrechen. Ob er erblich belastet gewesen ist. Graf Pückler: Auch nicht. Der Vorsitzende'weist den Angeklagten in seine Schranken zurück. Sachverständiger: Ich kann, nur sagen, daß er von einem Größenbewußtsein — ich will nicht sagen, von Größenwahn — behaftet ist.' Ich komme auf seine Rede, die er am 6. Juni in Berlin gehalten hat, wo ich mich allerdings wundern muß und wundern kann, wie ein Herr, der Offizier gewesen, der Jura studirt hat, der den höheren Kreisen angehört, sich, in solch' maßloser Weise Ausdrücke erlaubt hat, über eine gewisse Klasse von Menschen (Graf-Pückler: Das war eben nothwendig!) (Vors.: Seien Sie doch füll. Sie kommen ja nachher zum Wort. Treten Sie doch in die Schranke zurück.) Sachverständiger: . .. sich solche Schimpfereien erlauben kann; wenn er auch auf die Juden schimpft, wie kommen unsere Glogauer Juden dazu, daß diese ganz besonders beschimpft werdenfGraf Pückler: Das gehört ja gar nicht hierher.) . Der Vorsitzende weist die Unterbrechung scharf zurück. Graf Püäler: Aber das ist doch für mich beschimpfend, Herr Präsident, daß'der Mann über meine geistigen Eigenschaften schimpft. Das ist doch ein Skandal, man wird immer' wie ein Schuft behandelt. Sachverständiger: Ganz entschiedene Verfolgungsideen kommen zum Vorschein in jener Rede, wo er behauptet, daß man ihn in der -Schweiz habe vergiften wollen, Graf Pückler (schreiend): So ist es auch gewesen. Nenn ich sage, es' ist so gewesen, dann ist es so. Ich möchte mal sehen, wenn Sie Gift schlucken müßten. — Der Präsident macht den- Angeklagten, der in immer größerer.Erregung dazwischenschreit, auf die Folgen seines Be-

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