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Der Israelit · 1902-06-23 · Heft 50 (23.6.1902) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 50 (23.6.1902)
Date
1902-06-23
Page
– (sequence 20)
Language
German
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1072 nehmens aufmerksam und droht ihm sofortige Abführung in dreitägigen Arrest an. — Sachverständiger: Er gibt zu, daß er die Bahn kurz und klein geschlagen habe; er sei von den Gerichten unanständig behandelt worden. (Graf Pückler: Unwürdig habe ich gesagt.) Sachverständiger: „Nicht anständig" steht da. (Graf Pückler: Unwürdig! Ich bitte dies zu konstatiren.) Sachverständiger r Ich komme nunmehr auf die Vergiftungsgeschichte zurück, und daß es Juden gewesen sein sollen, Juden aus Glogau. Da kann man den Mann nicht für ganz normal betrachten. — Graf Pückler (schreiend): Dann stnd Sie es auch nicht, verehrter Herr. Ich werde Ihnen meinen Kartellträger zuschicken. — Vorsitzender: Herr Graf, jetzt seien Sie endlich einmal still, versetzen Sie mich nicht in die Lage, Sie abführen zu lassen. — Sachverständiger: Zweifelt das Gericht an der Richtigkeit meiner Ansicht, dann bitte ich den Angeklagten auf sechs Wochen in eine Landesirrenanstalt zu bringen zur Beobachtung seines Geisteszustandes, ich beantrage dieses. Herr Erster Staatsanwalt Kobligk: Ich glaube, über diesen Antrag wird.der Gerichtshof hinwegkommen können. Was hier zur Sprache gebracht ist, ist ja wohl nicht derartig, daß man daraus den Beweis ziehen kann, daß Graf Pückler sich in einem solchen geistigen Zustande befand, bei dem die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. Außerdem liegt aber doch so viel vor, daß, wie ich vorhin ausführte, er immerhin nicht in der Lage ist, ein so kompliziries Rechtsverhältniß, wie das hier damals vorlag, genau zu erkennen und zu unterscheiden, was Recht und was nicht Recht ist, so daß ich meine, daß, wenn auch die nicht freie Willensbestimmung des Angeklagten ausgeschlossen war, er sich doch in einem Rechtsirrthum befand. Das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit fehlte, und das ist ja für diesen Fall genügend. Es wäre'ja. etwas anderes, wenn es sich darum handelte, daß der Angeklagte sich in Bezug auf die That selbst in einem Rechtsirrthum befunden hat in strafrechtlicher Hinsicht. Es handelt sich lediglich um einen Rechtsirrthum über sein Civilrecht. Graf Pückler hat ja selbst ausgeführt, unter welchen Umständen er 'den Brief geschrieben hat. in dem er seinen Inspektor beauftragt hat, die Zerstörung der Bahn vorzunehmen. Er wäre sehr erregt gewesen durch seine politische Beschäftigung, und in dieser Erregung hätte er, ohne darüber nachzudenken, an den Jnsvektor geschrieben. Ich meine, dieses Moment in Verbindung mit dem, was. wir hier erlebt haben und was der Sachverständige ausgeführt hat, ist vollständig ausreichend, um uns die Ueberzeugung zu verschaffen, daß er jedenfalls sich nicht in einer so klaren Verfassung befunden hat,, um die Rechtswidrigkeit seiner Handlung zu er- ' tarnen, j " :v : V. ■ ' - . . Vors.: Haben Sie noch etwas.zu sagen, Herr Graf - Pückler? — Graf Pückler: Nein, ich finde es unerhört. unerhört! — Vors.: Werden Sie still sein, Angeklagter! — Vertheidiger Rechtsanwalt Müller ersucht, für den Fall, daß der Gerichtshof eine Vertagung 'der Verhandlung gegen den Grafen Pückler beschließen sollte, jedenfalls über die fünf Mitangeklagten sofort abzuurtheilen. Der Erste Staatsanwalt schließt sich diesem Antrag an. " •' v Während der hierauf folgenden Berathung des Gerichtshofes führt Graf-Pückler laute Selbstgespräche: Es ist unerhört, unerhört! Ich, der ich seit drei Jahren für Deutschland fechte! Das ist eine Beleidigung! Der Vorsitzende verkündet den Spruch. des Gerichts: Das Gericht steht auf dem Standpunkt, daß Graf Pückler im Besitze seiner Geisteskräfte ist. In der Besprechung zwischen dem Rittergutsbesitzer Metscher und dem Grasen Pückler sieht das Gericht die Schließung eines mündlichen Pachtvertrages für die weitere Dauer. Graf Pückler hat die Pachtsumme bis jetzt jährlich regelmäßig in Empfang genommen. Auf Grund des Pachtvertrages war die Errichtung der Feldbahn berechtigt, sie war sein Zweck. . Die Zerstörung der Bahn hätte ein Unglück zur Folge haben können, wenn nicht zufällig am Morgen ein Vorarbeiter vorangegangen wäre und den Schaden bemerkt hätte. Das Gericht hat bezüglich der vier Arbeiter auf Freispruch erkannt, von der Ansicht ausgehend, daß sie den Grafen als ihren Dienstherrn für berechtigt gehalten haben zu der von ihm ungeordneten Maßnahme. Dagegen läßt das Gericht eine Bestrafung des Grafen Pückler und seines Inspektors eintreten. Ihre Handlung ist zweifellos vorsätzlich bewirkt worden und auch rechtswidrig. Gras Pückler ist sich der Rechtswidrigkeit bewußt gewesen, er hat. wie er erklärt, dem Kontrahenten einen Schabernack spielen wollen. Das Gericht hat auch keinen Zweifel, daß er gewußt hat, daß ein Pachtverhältniß bestand, der Pächter Rechte hat und nicht ohne weiteres Selbsthilfe erlaubt ist. Daher .tvird Graf Pückler zu sechs Wochen, Inspektor Kirchner zu einem Monat Gefängniß verurtheilt und ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Dagegen wird der in dieser Sache erlassene Haftbefehl aufgehoben. Das Gericht ging von der Ansicht aus, daß es sich nicht um eine gebaute Straße, sondern um ein Bauwerk im Sinne des Paragraphen 305 St.-G.-B. handelt. ' ' ' Graf Pückler nahm das Urtheil ruhig entgegen. Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich eine große Menschenmenge angesammelt, darunter viele Schulkinder, die der Graf als Patronatsherr hierherbefohken hatte. Graf Pückler mußte sich in ein.Restaurant an der Ecke der Langen- und der Oderstraße zurückziehen, von wo er sich zu Wagen nach Spielhagen's Hotel auf dem Markt begab, wo ebenfalls große Ansammlungen stattfanden.- v.; - v- . --; rHAMÄoorML- Nedaction: DStar Lehmann in Mawz.- Expedition der ^JSraelit". Schottstratze An L Mada?-'-: - Druck und Verlag der Soh. Wirth'fchen Hofbuchdruckerei Sctten^Sefellfchaft d» Mabu.

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