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Der Israelit · 1902-06-23 · Heft 50 (23.6.1902) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 50 (23.6.1902)
Date
1902-06-23
Page
– (sequence 9)
Language
German
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45, Jahrgang. ML König Albert von wachsen. Mit König Albert von Sachsen ist keine jener überragenden. Herrschrrnaturen dahingegangen, die/den Drang in sich fühlen, .ihrer Zeit den Stempel ihres ureignen Schaffens aufzuprägen und ihr Land und Volk in die Bahnen hineinzuzwingen, die sie selbst ihm vorzeichnen. Nichts lag König Albert ferner, als im stürmischen Thatendrange überall seinen Millen in den . Vordergrund zu stellen und schöpferisch im Groszen und im Einzelnen sein Herrscherrecht schroff zum Ausdruck zu bringen. In seinem Wesen lag vielmehr eine stille Zurückhaltung, eine Neigung, die Dinge im Allgemeinen ihren Gang gehen zu lassen und nicht über den Rahmen hinauszutreten, innerhalb dessen ein konstitutioneller Herrscher eine mehr regulirende und eindämmende, als aufbauende und treibende Thätigkeit ausübt. Vom jüdischen Standpunkte aus ist von der Regierung des Königs Albert leider nicht viel Rühmliches zu sagen. In keinem Lande gedeiht ein rüder Antisemitismus so stark, wie in Sachsen, und in keinem Lande sind die Klagen über das Polizeiregiment und ^iche^ie,RechtIv.rechuna^!o2 lebba Me-^:jn^ack>sLn.- Wie Sachsen auf der einen Seite das Landler ntcP sichtslosesten Reaktion ist, so hat es auf der anderen Seite als notwendiges Korrelat zugleich auch die stärkste Ausdehnung der Sozialdemokratie, wie 'ja jeder Druck einen Gegendruck Hervorrufen muß. Die Sozialdemokratie hat sich der Juden in Sachsen als natürliche. Folge dieses Verhältnisses auch immer ange- . nommen und erst vor einigen Tagen (am 5. Juni) führte bei der dritten Berathung des sog. Toleranzankrages in der Reichtagssitzung der sozialdemokratische Abgeord. Stolle u. a. Folgendes aus: . ., ' /' „Nach dem Gesetz vom 3. Dezember 1868 ist im Königreich Sachsen eine Verfassungsänderung vorgenommen und bestimmt worden: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen. Glaubensbekenntniß." Trotz dieser verfassungsmäßigen Bestimmung, die vom König von Sachsen beschworen würden ist. wird Andersdenkenden, die nicht der Staatskirche angehören, eine ganze Anzahl von Rechten vorenthalten. Es ist schow mehrere Dezennien .her, daß im Königreich Sachsen kein jüdischer -Richter mehr angestellt worden; man. legt den Israeliten wohl Pflichten auf, aberlvenn es gilt, Staatsbürf .. /gerrechte auszuüben, verbietet' man es ihnen. Wir haben /ln.der Zweiten Kammer schon Verhandlungen darüber?r gehabt; man hat uns aber entgegengehallen, es vertrüge . sich nicht mit den Staatseinrichtungenwenn ein'jüdi- - scher Richter über Christen gburtheilen soll. Dieser Zustand ist wohl in keinem anderen Lande noch zu finden. '? Wenn im Königreich Preußen Juden die Funktion als/?. Richter ausüben können, warum nicht auch im Konig-''-!c. reich Sachsen? Wenn derartige Zustände existiren, so muß nothwendigweise durch Reichsgesetz ausgesprochen werden, daß neben den Pflichten auch die Rechte einge-/ führt -werden." ° // ^'5^7 v:V Hierauf erwiederte der' sachsiD,'ÄündeSrattzsZLW vollmächtigte Graf von Hohenthal: ' - „Der Herr Abgeordnete Stolle hat sich bitter darüber beschwert, daß es in Sachsen keine jüdisch^nH Richter geben solle. Ich bin nicht in der Läge, 'ihm. rauf eine ausreichende Antwort zu geben. Ich kenne /. - nicht die sämmtlichen sächsischen Richter und weiß' nicht, ob sich nicht der eine oder der andere Jude darunter-be-/--- / findet. Jedenfalls möchte ich den Herrn Abgeordneten^/ Stolle ersuchen, mir irgend eine gesetzliche Bestimmung',/, nachzuweisen, aus der zu folgern wäre, baß in Sachsen / - kein Jude Richter werden könnte. Ich glaube,-dieses..// Bemühen würde ein Vollständig vergebliches sein^////s/ / Der Herr Äbg. Stolle /.ließ dem/- Vertreter der/// sächsischen Regierung folgende Belehrung zu-' Theil -■/■ werden: . „Der Herr Bevollmächtigte zum Bündesrath/Graf/ 4 mung zu sagen, ' die' Jude, nicht Richter werden .könne..- Ich. bedauere,. W.-// der Herr Bevollmächtigte mir nicht.genau zugehört-hät,//. sonst würde er mir gegenüber nicht diese Bemerkung//// gemacht haben. (Heiterkeit links:) Ich habe. im'.Gegen-/ theil ausgeführt, . daß eine gesetzliche Bestimmung Hi} steht und.zwar vom 3. September 1868, wo die Ver-//. sassung damals geändert worden ist, und zwar Para- ' /,, graph 33 der Verfassungsurkunde, in der ausdrücklich/ ', ausgeführt wird: Aenderung der Verfassung fsir.da^^ Königreich Sachsen am 3. Dezember 1868./ Gesetz vom< 4. September 1831 wird aufgehoben... M dessenMM/./, treten folgende Bestimmungen: Dev Genuß' der^bür-"/, , gerlichcn und' staatsbürgerlichen.Rechte s uygbhangi^. von dem'religiösen ''Gta'uvensbekenstrttiM''^/-5^/^^':> < Nun könnte man fragen:, welche Gründe sind denn ./ vorhanden, daß Juden nicht zu Richtern berufen werden, -sind vielleicht die Judenkeiye.befähigten Leute? Ich habe irn Gegentheil Nachweisen .können, daß/die. j ü-.-^ dischen Juristen sehr befähigte. Leute sind,/daßsiedie. , Eramina -am besten"brstandzn /haben-' und Dß.-sie /trvh'.:z der bedeutenden Fähigkeiten in Sachsen nach deckbereits./ - - bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht //dähiw /ge-/ langen;. ckönnen, /die. Rechte zuser^tech/Hie/die/Br^-/ / 'testan'ten- und/Katholiken."/ W* vi •-.i- / '.'..Wenn wir auch,/wie jeder sreidenkend«:'.Wann, zu'/ < der sächsischen Wirthschast in schärfster - Opposition stehen, so müssen wir doch sagen, daß der König ledig«.

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