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Der Israelit · 1902-06-19 · Heft 49 (19.6.1902) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 49 (19.6.1902)
Date
1902-06-19
Page
– (sequence 26)
Language
German
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1046 äußerer Anlaß, sondern innere Erkenniniß und praktisch kluge Erwägung reifte den klaren Gedanken: Der jüdische Lehrer hat seine beste Ausbildung naturgemäß in einem jüdischen Seminare zu suchen. Daran ist nicht . zu rütteln und zu rühren. Im Gegentheil haben jüdische Synoden, Synagogenverbande und religiöse Vereine hier und dort ausdrücklich den Vorzug dieses Bildungsganges betont und aus der Praxis auf das Unzulängliche eines anderen Studienweges hingewiesen. Wenn schon die christlichen Bildungsanstalten für beide Bekenntnisse sich sondern,, obwohl eine Verschmelzung — wie bei den übrigen Mittelschulen dies thatsächlich der Fall — unschwer zu ermöglichen wäre, so ist für israelitische Lehrerkandidaten die eigene konfessionelle Anstalt ansgesprochenermaßen eine Nothwendig - keit. Seine Vorbildung für den Dienst im jüdischen Kultusleben, besonders die Erwerbung der nöihigen Religionskenntnisse, erheischt einen gesonderten Lehrgang, der stch nicht in das Lehrprogramm einer christlichen Schule einzwängen läßt. So haben denn die im deutschen Reiche bestehenden sechs jüdischen Lehrerseminare nicht nur ihre Existenzberechtigung erwiesen, sondern auch bereits in der Praxis, in den allerwärts zerstreuten jüdischen Gemeinden zur Genüge Zeugniß ihrer Wirksamkeit abgelegt. „Der jüdische Lehrer ist ein nach modernen Direktiven gebildeter Lehrer.- . —- Ist es darum zu verwundern, wenn die jüdischen Lehrer auch ein-gewisses Standesbewußtsein empfinden? Hat nicht der allen gemeinsame gleiche Bildungsgrad diesem'Gefühle erheblich vorgearbeitet, ja grundlegend gewirkt? Das Beispiel der christlichen Kollegen, brüderlich stch die Hände zu reichen zu gemeinsamem Streben, zu gegenseitigem Nutz mb Frommen, fand gar bald Nachahmung auch in jüdischen Kreisen, ja. die Idee fand einen nur zu reichlichen Nährboden an den oft geradezu desolaten Verhältnissen im jüdischen Lehrberufe und Lehrstande. Das allen gemeinsame Uebel erheischte gemeinsame Bekampfung, gemeinsame Abwehr. Der christliche Lehrer steht stch als das Glied einer durch Jahrhunderte festgefügten Organisation, und hinter ihm steht schützend und fördernd der mächtige Staat. Israels Lehrer sollten ganz Männer eigener Krafi, ganz auf sich s e l b st gestellt sein. Wie unsere Religionsgemeinschaft nur eine geduldete oder — wie man zu sagen Pflegt — staatlich anerkannte ist, so sind auch die jüdischen Schul- und Lehrerverhältnisse dementsprechend geordnet oder besser ungeordnet. Selbst die im Ganzen und Großen wenigen Elementarschulstellen im deutschen Reiche sind hinsichtlich Organisation und Besetzung nicht immer derr christlichen Schulen konform. Ganz und gar aber bieten die . so zahlreichen Religionsschulfiellen ein trübes, mitunter trauriges Bild. In den verschiedenen Bundesstaaten sind die verschiedensten gesetzlichen Bestimmungen zu treffen bezüglich des . .Anstellungsmodus, des Kündigungsrechtes, der Fassionsbezw. Besoldungsoerhaltnisse und der zur Bedingung gemachten beruflichen Schulung. Es muß herborgehoben werden, daß die jüdischen Gemeinden selbst, vom Geist der Zeit getragen, in dankenswerther Weise den Regierungen vorgearbeitet haben. Selbst die kleinste Dorfgemeinde verlangt heute ihren seminaristisch gebildeten Lehrer, auch ohne einen Wink von oben. Freilich gibt die große Ueberzahl von geeigneten Lehrkräften zu einem solchen Verlangen den besten Anlaß, die günstigste Gelegenheit. Immerhin aber liegt doch eine gewisse Anerkennung dieser Bildung auch d a r i n. Die gesetzlichen Bestimmungen jedoch — sage ich — bieten in dieser Hinsicht ein Kunterbunt, und sie alle vergleichend nebeneinanderzustellen und nebeneinander zu sehen ist nicht uninteressant. Und gar die Verwaltungspraxis all der buntscheckigen Kautschukparagraphen! Die hier vorhandene Rechtsunsicherheit grenzt fast an Willkür. Das alles aber macht die Stellung des jüdischen Lehrers wahrlich nicht zu einer beneidenswerthen. Er ist oft der Spielball der Gemeinde, von der „Parteien Gunst und Haß" abhängig, der Willkür Uebelgesinnter mehr oder minder preisgegeben. Dazu kommt die Sorge für die Zukunft von Weib und Kind. Wohl verlangt unsere Regierung obligatorisch den öffentlichen Religionsunterricht, gibt Direktiven für die Lehrerbildung und -Anstellung; das. ist ihr gutes Recht. Sie fügt aber zu diesem Rechte nicht auch ihrerseits die P s l i ch t, zur Unterhaltung der Neligionsschulen, zur Besoldung der jüdischen Lehrkräfte beizutragen oder gar für deren Pensionirung oder für die Unterstützung von Relikten Sorge zu tragen. So haben wir Pflichten ohne Rechte, und keiner hat so sehr diesen rechtlichen M i ß st a n d zu beklagen, als der jüdische Lehrer. Es war daher ein kluger Akt der Selbsthilfe, ein Gebot der Selbsterhaltung, die oben dargelegten Zustände wenigstens theilweise zu bessern. Seit mehr denn vier Dezennien bestehen zu diesem Behufe Lehrervereine in den verschiedenen Bundesstaaten, Provinzialkassen zur Unterstützung dienstuntauglich gewordener Mitglieder oder deren Relikten. Nur wenige Gemeinden haben für diesen Zweck etwas übrig, nicht einmal alle Kultusverbände in Großstädten. Und doch gibt es auch im jüdischen Lehrerhause Noth, Thränen und Tod. Wie erhebend muß hier das Bewußtsein wirken, in Leid und Trübniß nicht verlassen zu sein, wie trostreich der Gedanke, hilfsbereite Hände und fühlende Herzen hinter sich zu haben, wenn die Noth ihrer bedarf. Nur ein Verblendeter kann hier sich theilnamslos abseits stellen, nur wer den eigenen Vortheil verkennt, wird sich ausschließen wollen. Noch gibt es solche Kollegen; man darf sie ruhig und gleichgiltig in ihrem Schmollwinkel belassen. Stören wir ihre Kreise nicht. ' Die jüdischen Lehrervereine — wir zählen jetzt <!

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