Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 48 (16.6.1902)
- Date
- 1902-06-16
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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In Ansehen ihres Inhaltes bilden die gedachten Lehrpartien eine Ausnahme gegenüber allen sonstigen Mischnatraktaten, denn dieselben erstrecken sich über die verschiedenartigsten Stoffe, so daß hier Fragen aus fast sämmtlichen Lehrgebieten der Mischnäh mindestens gestreift waren. Würden uns beispielsweise durch irgend einen außer aller Berechnung liegenden Zufall sämmtliche Traktate der Mischnah bis aus die erwähnten verloren gegangen sein, so wäre jeder Forscher aus Grund dieser im Stande, deren einstiges Vorhandensein mit aller Sicherheit zu erweisen. Was. jedoch die Herkunft des Stoffes betrifft, so werden hier Lehrsätze verzeichnet, deren Formulirung theilweise auf Schammai und Hillel (1,1 u. 2), theilweise ausiAkabja b. Mahalallel (V, 6—7), der vor den erstgenannten anzu setzen, theils auf Schemaja und Äbtaljon (1/3, wobei, sogar die besondere dialektische Färbung ihrer Aussprache festgehalten wurde), theilweise auf Jose b. Joeser aus Zereda (.VIII, 4), zum Theil endlich auf die Nachfolger Schammai und Hillel's (1, 7—14 u. 4,1—5, 5). Diese Aufstellung zeigt, daß wir hier mit Jose b. Joeser in unserer Traditionsreihe bis auf die vormakkabäische Zeit zurückgreifen. - Betont muß jedoch ausdrücklich werden, daß es sich hierbei nur um. die Formulierung der betreffenden Lehrsätze handelt— ihr Inhalt ist von den genannten Weisen keineswegs erst neu ermittelt oder gar aus den, Fingern gesogen worden,, sondern im Wege der Ueberlieferung auf sie gekommen. Derselbe ist demnach weit alteren Ursprungs. Wie aus dem Berichte in Horijoth 13 weiteres hervorgeht, war der Traktat Ukzin bereits zur Zeit des Rb. Schimeon b. Gamliel, des Vaters des Rb. Jehuda hanassi, der die Mischnah endgiltig redigirt, abgeschloffen. Der umfangreiche Traktat Kelim schließt mit der Lobpreisung des Rabbi Jose: -pivrr ninv2 r\m nKoias jid:3:p v'b3 jwdö „Heil dir. Traktat Kelim, der. mit „Unreinheit" eingesetzt und auf „Reinheit" hinausgelaufen." Der hier erwähnte Rb. Jose war einer der Lehrer des Mischnahredaktors, der in Rede stehende Traktat muß demnach schon ihm in der gegenwärtigen Form Vorgelegen haben. Rb. Elieser b. Jakob, der noch zur Zeit des Tempels lebte, hat, wie aus Joma 16«. berichtet wird, den Traktat Middoth abgefaßt, welcher die Anlage und Einrichtung des Heiligthums zu Jerusalem eingehend beschreibt. Wie aus Joma 14 d zu entnehmen, war Rb. Simeon aus Mizpah Verfasser des Traktates Joma, mit Ausnahme des letzten Kapitels, das erst später ange- ' schlossen wurde. Eine aufmerksame Beobachtung des Tixtrs zeigt nämliH, daß ermrsprünglich dazu bestimmt ward/ittn Jdden ^r Diaspora, an der Hand der Be- ... schreibung des heiligen Dienstes einen geeigneten Gegen- - stayd Hü-frommen Vetrachtüngen/am Versöhnungstage. - zü' birtiin.' . Der hier genannte Verfasser war ein Zeit-, genösse des Kbb. Samäliel dss. Aelteren — dies ergibt sich aus Peah II, 6 —- und lebte geraume Zeit'vor der Zerstörung des Heiligthums. Der genannte Simeon hatte aber, wie aus der angezogenen Stelle in Joma hervorgeht, seinerseits einen abgeschlossenen Text des Traktates Tamid bereits vorliegen und hat denselben bei der Abfassung des seinigen auch schon benutzt. Wir werden kaum fehl gehen, wenn wir dessen Abfassung spätestens auf das Jahr 30 vor der üblichen Zeitrechnung ansetzen. Aelier als beide ist der Traktat Schekolim. Im Anfänge des 5. Kapitels werden nämlich die einzelnen Oberen für gewisse Dienstzweige erwähnt, welche zur Zeit der Abfassung des hier in Rede stehenden Traktates fungirt haben. Unter diesen erscheint auch ein gewisser Mordechaj, der den Beinamen Petachja führte. Wie aus Menachoth 64 d ersichtlich, griff derselbe bei dem Bruderkampfe zwischen Harkanos und Aristobulos ein. Die Abfassung des Traktates Schekalim muß daher spätestens auf die Zeit 70 vor der üblichen Zeitrechnung angesetzt werden. (Fortsetzung folgt.) TeUrmgsrrachrichteir urrd Corrcsporrdeuzcn. . .. ' D e u t s ch I a ri d. Berlin, 14. Juni. Gegen den Grafen Pückler- Klein-Tschirne ist, nach dem „Niederschles. Anz." wegen seiner jüngsten Hetzrede, die er mich in Glogau als Flugblatt hat vertheilen lassen, von Mitgliedern der jüdischen Gemeinde in Glogau Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung gestellt worden. Graf Pückler hat nämlich behauptet, daß Glogauer Juden einen Gastwirth in der Schweiz angestiftet hätten, ihm Gift zu reichen. Frankfurt a. M., 8. Juni. Der geschästsführende Vorstand des „Rabbiner-Verbandes in Deutschland", erläßt die Einladung zu seiner zweiten Generalversammlung, welche am 7. und 8. Juli Hierselbst stattfindet. Die Tagesordnung umfaßt folgende Punkte: 1) Bericht des geschäftsführendel Vorstandes (Ref. Dr. Maybaum-Berlin); 2) Kaffee bericht (Dr. Werner-München); Antrag auf Entlastung des- Kassierers; 3) Die Bedeutung des Judenthums in der Gegenwart (Ref. Dr. Guttmann-Breslau); 4) Zur Bekämpfung des Mädchenhandels (Ref. Dr. Rosenak- - Bremen); 5) Was ist für die religiös-sittliche Erziehung. der schulentlassenen Jugend zu thun? (Ref. Dr. Eschelbacher-Berlin; 6) Satzungen der Pensions¬ und Reliktenkasse (Ref. Dr. Maybaum-Berlin); 8) Bethätigung des Rabbiners an der Lösung sozialer Auf-