Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 48 (16.6.1902)
- Date
- 1902-06-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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nach den vorliegenden mündlichen und schriftlichen Anklagen durchaus kein Vertrauen verdienen. Da wir nicht in der Lage sind, an Ort und Stelle die Verhältnisse zu prüfen, so müssen wir es uns in den meisten Fallen versagen, solche Anklagen zu veröffentlichen, obgleich wir entsprechend unseren Erfahrungen an anderen Orten, leider die Berechtigung der Anklagen in vielen Fällen für sehr wahrscheinlich halten. Jedoch ist das Publikum an den traurigen Zuständen sehr viel selbst schuld. Wenn irgendwo, bewahrheitet sich hier das Sprüchwort des Römers: mundus vult decipi. «Die Welt will betrogen sein." Man läßt sich besonders . dadurch gerne in Sicherheit wiegen, daß der Restaurateur mittheilt, er beziehe Fleisch, das von einem anerkannt religiösen und tüchtigen Schochet geschlachtet sei. Das Publikum'begnügt sich damit und denkt nicht daran, daß der ^religiös unzuverlässige Restaurateur, um von anderen Dingen zu schweigen, das Fleisch nicht von dem guten Schochet allein, sondern auch von Bezugsquellen zweifelhaftester Art sich liefern läßt. Uns sind Fälle mitgetheilt worden, wo der alsAushängeschild dienende gute Schochet nur drei, vier Stück Vieh wöchentlich schlachtet, während der Restaurateur einen Mindestbeöarf von zehn Stück haben soll. Die Herkunft des Ueberschusses wird in dunkle Nacht gehüllt. Besonders bei dem .Bezüge des Geflüges und Gänsefetts herrschen an vielen Orten die traurigsten Zustände. Um Eines von Vielem anzuführen, ist uns bekannt, daß einige Restaurationen an Badeplätzen einen Theil ihres Geflügels von der Schechitah der hiesigen Religionsgeseüschaft beziehen und später den die Sendung begleitenden Koscherbries. als Koscherzettel benutzen, um ihre Gäste über andere höchst zweifelhafte Bezugsquellen hinwegzutäuschen. «Woher beziehen Sie das Geflügel," fragt der Gast. Siegesgewiß zeigt der Wirth den Mainzer Brief. In diesem Briefe sind zwar nur Hühner bezeichnet, doch der Gast bestellt sich skruvpellos auch Gänse. Es gibt Restaurationen, die solche Koscherbriefe an die Thüre ihres Speisesaales heften, die Gäste lesen dieselbe Woche für Woche, ohne darauf zu achten, daß manche Geflllgelarten, die täglich auf den Tisch kommen, nie in den Briefen Vorkommen, und daß auch die Zahl der angegebenen Thiere gegenüber dem großen Konsum äußerst geringfügig ist. Auch über die anderen Bezugsquellen können wir Mittheilung machen. In einem Mainorte in unserer Nähe schlachtet ein mehr als achtzigjähriger Schochet, der, wenn überhaupt, seit Jahren von keinem orthodoxen Rabbiner geprüft wurde, eine sehr große Anzahl Geflügel, das Unbeanstandet in die Küchen vieler Baderestaurants wandert, die skruppellos von frommen Gästen besucht werden. Solche Beispiele ließen sich noch viele und noch schlimmere hinzufügen. Die Besucher der Kurplätze Nagen viel über die Rabbiner, die mehr für das Kaschrus der Badeplätze sorgen sollten. Wir geben zu. daß auch diese Faktoren Vieles durch ihre Fürsorge bessern könnten. . Die Rabbiner sind aber solchen Dingen - gegenüber machtlos, besonders an Plätzen, die nicht zu ihrem . Amtsbezirk gehören, so lange das Publikum sich damit beruhigt, daß der Restaurateur ihnen ein Stück Fleisch und ein Huhn gezeigt, das Siegel oder Plombe des guten Schochet trägt. Soll man darüber zürnen oder lachen, daß - die religiösen Kurfremden oft verblendet genug sind, anzunehmen, daß ein Restaurateur, der Gelegenheit hat, das Fleisch von einer guten Schechitah zu beziehen, auch damit gezwungen ist, seinen ganzen . Bedarf der richtigen Quelle zu entnehmen. 'Die That- ■' suchen zeigen das Gegentheil. Solange werden, die Rabbiner dem Unwesen der Baderestaurants gegenüber ohnmächtig sein, als das Publikum nicht fest darauf besteht, früher nicht das Restaurant eines ihm unbekannten Wirthes zu besuchen, bis er schwarz auf weiß von einem anerkannten Rabbiner die Erklärung mit Datum desselben Jahres gelesen hat, daß dir Küche des betreffenden Restaurants bezüglich Kaschrus vertrauenswürdig geführt werde. Auf die Angaben von Restaurateuren, die sich nicht selbst streng. religiös - führen, ist hier keinerlei Verlaß. Berlin, im Juni. (Jüdische Feiertage und Fortbildungsschule.) Der jüdische Kaufmannslehrling Joseph war in Strafe genommen worden, weil er es unterlassen hatte, am zweiten jüdischen Neujahrstage die Fortbildungsschule zu besuchen. Joseph hatte den Leiter der Fortbildungsschule schriftlich um Dispensation vom Besuche der Fortbildungsschule gebeten. Der Bürgermeister, an den der Schulleiter die Sache abgegeben hatte, wies das Gesuch ab. Als Joseph trotzdem fortblieb, wurde'er in Strafe genommen. In seinem Einspruch behauptete Joseph, man könne unmöglich von ihm verlangen,. daß er an hohen 'jüdischen Feiertagen die Fortbildungsschule besuche; dazu sei er auf keinen Fall verpflichtet. Das Schöffengericht verurtheilte aber den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 3 Mk. und die Strafkammer verwarf die eingelegte Berufung. Paragraph. 120 der Gewerbeordnung beschränke den Unterricht, an Sonntagen nur soweit, als die Unterrichtsstunden nicht so gelegt werden dürfen, daß die Schüler gehindert . werden, den Hauptgottesdienst oder einen mit Genehmigung der kirchlichen Behörden für sie eingerichteten besonderen Gottesdienst ihrer Konfession zu besuchen. Zur. Zeit des fraglichen Unterrichts habe jüdi- . scher Gottesdienst nicht stattgefunden. Ohne Genehmi-/ gung habe daher der Angeklagte den Unterricht in der Fortbildungsschule an einem jüdischen Feiertage nicht versäumen dürfen. . Die jüdischen Feiertage gehören - nicht zu den «allgemeinen" Feiertagen. Das Kämmergericht wies, wie berichtet wird, die Revision zurück. Der Angeklagte sei auf Grund, des giftigen Ortsstätuts'.Mt Recht bestraft worden. f' yv’i.