Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 58 (21.7.1902)
- Date
- 1902-07-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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ungesetzlichen Aufenthalts vor das Kriminalgericht kommen. Die sog. Schuldigen wurden zur Ausweisung und zu dem Tragen der Prozeßkosten verurtheilt. Dieses Urtheil wurde in der Appellation aufgehoben. Zu Kiew endlich fährt der Polizeikommiffar fort, trotz der neuesten Senatsverfügungen, betreffend die Derwaltungsmißbräuche, deren er sich zu schulden hat kommen lassen, die Gesetze nach seiner Phantasie auszulegen und anzuwenden. Hier der Text seiner letzten Resolution: In Erwägung, daß die (amtlicherseits) Festnahme und Wegschickung eines Juden, der nicht das Recht hat, sich in Kiew aufzuhalten, den Artikeln 29 und 89 des Gesetzes, das das Aufenthatlsrecht der Juden festsetzt, entspricht; In Erwägung andererseits, daß dieses Gesetz auf Landstreicher anzuwenden ist und daß die sich ungesetzlich aufhaltenden Juden in dieser Stadt den Landstreichern zuzuzählen sind, gibt die Verwaltungsbehörde der Klage des in.dieser Stadt verhafteten und auf dem Verwaltungswege nach seinem Lande weggeschickten Juden Jblouski keine Folge. Dieser außergewöhnliche Befehl wird gewiß durch den Senat kassirt werden; aber der verhaftete und wie ein Verbrecher fortgeschaffte Jude wird nur die Befriedigung haben, den Amtsmißbrauch des Polizeikommissars erklärt zu sehen. * V ' Persie n. Hamadan (Persien). Unsere Glaubensgenossen Hierselbst sind. Dank dem energischen Eingreifen des Direktors der Schule der „Alliance Israel.," Herrn Bassan, vor ernster Gefahr bewahrt worden: Gegen Ende des Monat März waren die Mauern der größten Moscheen mit Plakaten beklebt, welche die Bevölkerung aufforderten, das jüdische Stadtviertel zu verwüsten. Diese Hetze war deßhalb umso gefährlicher, weil zehn Tage später der Monat Moharrem begann, während welcher Zeit die Geister ganz besonders erregt sind. In diesem Monat stimmen Priester und Schauspieler Klagelieder auf den Tod des Ali an, welcher ebenso wie Allah verehrt wird, stellenrührende, dramatische Scenen dar, die das Blutbad von Hassan und Houssein zeigen, während in allen Stadtvierteln die fast nackte Bevölkerung, mit Dolchen bewaffnet, mit denen sie sich Schnitte in den Körper macht, weint, gestikuliert und das Feldgeschrei der Muselmänner gegen die Ungläubigen: „Ja Ali!, ia Hassan! ia Houssain!" ausstößt. Im jüdischen Viertel wohnende Priester ließen dem Mollah Ribi, dem Großrabbiner der Gemeinde, sagen, daß Unruhen sich gegen seine Glaubensgenossen vorbereiten. Auf Anregung des Herrn Bassan wurde eine Eingabe an. den Minister der auswärtigen Angelegenheiten gesandt, daß der Gouverneur von Hamadan angewiesen werden möge, die zum Schutze der Juden nothwendigen Maßregeln zu ergreifen. Tags darauf stellte sich ein Priester bei Mollah Ribi ein, welcher im Aufträge von Houssein und Hassan zu kommen erklärte, um folgende Nachricht zu bringen: Wenn die Juden sich nicht enthielten, Gewänder aus Tuch und Gürtel aus Seide zu tragen, dann würde den Verehrern des Ali der Befehl ertheilt werden, die Juden, welche ihnen auf der Straße begegnen, zu tödten. Man erkannte bald, daß dieser Abgesandte aus der Umgebung eines vor kurzem eingetroffenen Priesters Aga Bahari kam. Herr Bassan machte dem Gouverneur von jener Drohung Mittheilung. Darauf benachrichtigte ihn der Vicegouverneür,- daß er ihm einen Besuch machen wolle. Er kam mit großer Pracht, von etwa 100 Soldaten umgeben, denen zlvei roth gekleidete Henker voranschritten. . Er erklärte als den Zlveck seines Besuches, der mohammedanischen Bevölkerung zu zeigen, daß der Gouverneur den Israeliten zugethan sei, und daß diejenigen, welche sie belästigen, von den Fürsten bestraft werden würden. Beim Weggehen rief der Vicegouverneur den Juden, welche die Straßen füllten und sich vor ihm verneigten, zu: „Fürchtet nichts, es wird Euch nichts Böses geschehen, so lange ich in Hamadan bin. Kehret zu Euren Geschäften zurück, und wenn Jemand Euch angreift, werde ich ihn bestrafen." Die religiösen Behörden der Stadt wurden von dem Gouverneur für etwaige Ausschreitungen verantwortlich gemacht, eine Kavallerie-Abtheilung von 25 Reitern in den Straßen, wo sich die Schulen befinden, ausgestellt. Am letzten Festtage des persischen Jahres wurden die wenigen Juden, die so unvorsichtig waren, sich auf die Straße zu wagen, mißhandelt, weil sie ebenso wie die Muselmänner, lange Haare trugen, ohne die Locke, welche die Schläfe bedeckt; andere wurden gequält, weil man kein besonderes Abzeichen an ihnen bemerkte. - Diese Vorgänge ließen erkennen, daß die Menge im Geheimen von fanatischen Priestern aufgehetzt worden war. Deßhalb wurde eine zweite Bittschrift an das Ministerium des Aeußeren in Teheran gerichtet. Am folgenden Morgen ließ der Gouverneur die vornehmsten Kaufleute und die Vorsteher der verschiedenen Vereine Zusammenkommen und die schriftliche Erklärung abgeben, daß sie ihre Geschäfte nicht schließen, sondern weiter arbeiten würden. (Wenn in Persien die Priester einen Aufstand herbeiführen wollen, befehlen sie zuerst, daß die Geschäfte geschlossen und daß alle Handwerker die Arbeit niederlegen sollen. Deßhalb war die von der Regierung ergriffene Vorsichtsmaßregel geschickt und wohl überlegt.) Zugleich richtete der Gouverneur an den Priester Cheik Bahari, der nach Hamadan gekommen war, um sich durch das Hetzen gegen die Ungläubigen einen Heiligenschein zu verdienen, den Befehl, die Stadt aus freiem Antrieb zu verlassen, wenn er sich die Demüthigung ersparen wollte, mit Gewalt aus der Stadt verwiesen zu werden. Der Minister des Aeußerv